Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Off Topic Entwurf des Kinderpornografie-Löschgesetzes fertig

Entwurf des Kinderpornografie-Löschgesetzes fertig

Das Justizministerium hat einen Entwurf zum Löschgesetz von Kinderpornografie im Internet vorgelegt. Dieses besagte Gesetz soll das umstrittene Internet-Sperrgesetz der großen Koalition ersetzen, so die 'Link veralten (gelöscht)'.

Vor einigen Wochen versicherte die amtierende Bundesregierung dem Bundespräsident Horst Köhler schriftlich, in absehbarer Zeit ein neues Löschgesetz auf den Weg bringen zu wollen. Ein Entwurf des "Gesetzes zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte" wurde nun vorgelegt.
Eine zentrale Passage dieses Entwurfs stellt der darin enthaltene Artikel 2 dar. Dort heißt es, dass das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft tritt und zugleich das Zugangserschwerungsgesetz vollständig außer Kraft setzt. Letztlich bedeutet dies das endgültige Aus für Internetsperren in Deutschland.

Die Aufgabe der Zentralstelle im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet wird laut dem Artikel 1 dieses Entwurfs dem Bundeskriminalamt (BKA) zugesprochen. Demzufolge soll das BKA den Austausch von Informationen zwischen Behörden, Bund, Ländern und anderen Staaten sowie mit der Internetwirtschaft weltweit verbessern. Ziel des Vorhabens ist es eine "konsequente und effiziente Löschungsstrategie" mit kurzen und effizienten Meldewegen zu ermöglichen.

Ferner sieht der Entwurf dieses Löschgesetzes eine umfassende Melde-, Kontroll- und Dokumentationspflichten des BKA vor. Hierbei soll das Bundeskriminalamt aufgespürte Kinderpornografie mit Fundstelle und Standort des Servers an die zuständigen Strafverfolger mit einer Bitte um sofortige Löschung melden. Nachdem eine solche Meldung verschickt wurde, wird das BKA in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Inhalt auch tatsächlich entfernt wurden und nicht mehr zugänglich sind.

Sollten die Inhalte nach wie vor zur Verfügung stehen, so muss die Löschanfrage wiederholt werden. Den Erfolg der Löschvorstöße wird das BKA dokumentieren und in Form von einer monatlichen Statistik der Bundesregierung zur Verfügung stellen.

Quelle: winfuture
 
Zurück
Oben