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PayTV Entertain: Datenschützer kritisiert Telekom-Studie

Die Deutsche Telekom plant derzeit eine großangelegte Datenerhebung bei Abonnenten des IPTV-Angebotes Entertain. Ab dem 16. Juli sollen dabei verschiedene Informationen über das Nutzungsverhalten der Zuschauer gewonnen werden. Entsprechende E-Mail-Ankündigungen hat das Unternehmen bereits an die 1,5 Millionen Entertain-Haushalte verschickt. Deutliche Kritik kommt nun von Thilo Weichert, schleswig-holsteinischer Landesbeauftragte für den Datenschutz. Dieser warf der Telekom laut NDR.de vor, ihre Kunden unzureichend über die Hintergründe der Aktion zu informieren und den Datenschutz zu vernachlässigen.

Widerspruch gegen Datenerfassung notwendig
Zwar setzt die Telekom die Zustimmung der Entertain-Nutzer voraus, jedoch kommt dabei das sogenannte Opt-Out-Prinzip zur Anwendung, bei dem einer Teilnahme an der Studie explizit widersprochen werde muss. Wer dies versäumt, wird automatisch einbezogen. Für Weichert genügt es daher nicht, im Rahmen einer E-Mail auf das Projekt aufmerksam zu machen. Diese würde häufig nicht wahrgenommen und gehe schnell in der übrigen Werbung des Bonner Konzerns unter, sagte der Datenschützer gegenüber NDR.de. "In jedem Fall sollte eine Benachrichtigung in das Entertain-Angebot eingebunden werden." Zudem sei generell eine begleitende postalische Information wünschenswert.

Als unzureichend kritisierte Weichert darüber hinaus die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der erfassten Zuschauer- und Nutzerdaten. Nach Telekom-Angaben sollen diese erst pseudonymisiert und anschließend anonymisiert ausgewertet werden. Zudem sei eine Verwendung nur innerhalb des Unternehmens und nicht zu Werbezwecken vorgesehen. Lediglich bestimmte Zahlenwerte würden auch an TV-Sender weitergegeben, so das Unternehmen gegenüber NDR.de. "Ein Pseudonym kann von der Telekom jederzeit reidentifiziert werden", betonte hingegen Weichert. Rückschlüsse auf einzelne Kunden seien daher durchaus möglich, ein Schutz der Daten nicht gegeben.

"Augenscheinlich ein Missverständnis"
Auf Nachfrage von onlinekosten.de erklärte Telekom-Unternehmenssprecher Dirk Wende, die Kritik Weicherts beruhe augenscheinlich auf "einigen Missverständnissen". Diese sollen nun ausgeräumt werden. Bei der Konzeption des Projektes habe man sowohl die laut Telemediengesetz vorgeschriebenen Datenschutzanforderungen berücksichtigt als auch sämtliche zuständigen Stellen mehrfach im Vorfeld informiert. Der Kunde könne alle Datenschutzhinweise außerdem über seine TV-Box abrufen.

Zweck der Erhebung sei die Verbesserung des Entertain-Angebotes. Erfasste Daten bezögen sich etwa auf Aufnahmen, das Ein-, Aus- und Umschaltverhalten sowie die Nutzung der Online-Videothek Videoload. Mittels der gewonnenen Erkenntnisse könnten anschließend Senderauswahl und Inhalte angepasst und strukturiert sowie das Entertain-Menü benutzerfreundlicher gestaltet werden. Auch in die Entwicklung neuer Funktionen werde das Datenmaterial einfließen.

Quelle: onlinekosten.de
 
Telekom: IPTV-Erhebung gefährdet Nutzer-Anonymität nicht

Für ihre Pläne, die Daten von Entertain-Nutzern aufzuzeichnen, um so die IPTV-Sehgewohnheiten der Zuschauer auszuwerten, bekommt die Telekom massiven Gegenwind von Datenschützern. Auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de wies die Telekom die Bedenken zurück und versicherte, die Daten nicht für andere Zwecke zu entfremden.

Vor wenigen Tagen wurden die Kunden des IPTV-Dienstes T-Entertain von der
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per E-Mail oder Brief darüber informiert, dass ab dem 16. Juli 2012 Daten über die Sehgewohnheiten der Nutzer erhoben und zum Zwecke der Angebotsverbesserung ausgewertet werden. Pauschal betroffen wären davon zunächst alle Nutzer. Nur wer explizit angibt, seine Daten nicht zur Verfügung stellen zu wollen, wird laut Telekom von der Erhebung ausgeschlossen. Bei Datenschützen schrillten angesichts dieser Pläne die Alarmglocken.

In der Dienstagsausgabe der "Süddeutschen Zeitung" äußerte Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz in Schleswig-Holstein, starke Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens. Demnach sei das Ganze ein Verstoß gegen das Telekommunikations- oder Telemediengesetz, je nachdem, ob man das Angebot von T-Entertain als klassisches
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ansehe oder nicht. Weichert befürchtet zudem, dass die erhobenen Daten zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel für Werbezwecke zweckentfremdet werden könnten.

Auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de wies Telekom-Pressesprecher Philipp Blank derartige Befürchtungen als unbegründet zurück: "Wir verwenden die Daten nicht für Werbezwecke, sondern um unser Angebot zu verbessern." Zusätzlich würden die Informationen an die
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weitergeleitet, allerdings nur in Form anonymer Statistiken, um keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Nutzer zu ermöglichen. Ohnehin soll die Erhebung der Daten pseudonymisiert durchgeführt und anonymisiert ausgewertet werden, sodass keine Rückschlüsse auf die Abonnenten möglich seien.

Die Frage, ob die ab August
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durch die Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) eine weitere Datenerhebung nicht überflüssig mache, verneinte Blank: "Die Erhebung der AGF berücksichtigt nicht spezifische Produkt-Features von
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wie Videoload und die Nutzung des TV-Archivs."

Bei der geplanten Datensammlung sollen nach Angaben des Pressesprechers neben den konsumierten Inhalten auch die Ein-, Aus- und Umschaltvorgänge sowie die Anzahl der Verbindungen von Set-Top-Boxen zur Entertain-Plattform und die Länge der Nutzungsdauer ermittelt werden. Auch die Anzahl der Schaltvorgänge und die Menge der aktiven Kunden nach TV-Sendern, Entertain-Produktart sowie Live- oder Timeshift-Nutzung will der Anbieter erfassen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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