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PC & Internet EliteBits-Admin muss rund 13.000 Euro Schadensersatz leisten


Jonas Laeborg, Betreiber des privaten BitTorrent-Trackers EliteBits, wurde zur Leistung eines Schadensersatzes in Höhe von rund 13.000 Euro verurteilt. Im Januar 2010 hatte ihn ein Gerichtsvollzieher sowie die private Anti-Piraterie Organisation "Antipiratgruppen" um 7 Uhr morgens aufgesucht. Die anschließende "Hausdurchsuchung" war vermutlich nicht legal.

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Dänemark präsentiert ein scharfes Vorgehen gegen die Betreiber von privaten BitTorrent-Trackern. Der 19 Jahre alte Jonas Laeborg, Betreiber von EliteBits, wurde in der vergangenen Woche dazu verurteilt, rund 13.000 Euro Schadensersatz für diverse Urheberrechtsverletzungen zu leisten. Ursprünglich hatten die Kläger rund 218.000 Euro gefordert. Einige Umstände, insbesondere die Art und Weise, wie man "Beweismaterial" erhoben hat, lassen dieses Verfahren jedoch äußerst absurd erscheinen.

Im Januar 2010 erhielt Laeborg um 7 Uhr morgens Besuch. Jedoch nicht von der Polizei. Vielmehr sah er sich einem Gerichtsvollzieher sowie Vertretern der "Antipiratgruppen" gegenüber. Was dann geschah, war nach Ansicht von Laeborgs Verteidiger, Per Overbeck, nicht legal. Der Gerichtsvollzieher habe ihn zwar korrekt befragt, ob er einen Anwalt hinzuziehen wolle. Man wartete jedoch nicht, bis dieser eintraf. Die Befragung von Laeborg begann sofort.

Viel schlimmer waren jedoch die Handlungen, die der Gerichtsvollzieher zuließ. Während der Befragung durchstöberten die Vertreter der Antipiratgruppen die Wohnung von Laeborg und "beschlagnahmten" heikles Material. Wie Overbeck während der Verhandlung festhielt, hätten dies IT-Experten des Gerichts durchführen müssen. Darüber hinaus sei das Eigentum von Laeborg nach wie vor im Besitz der Antipiratgruppen. Auch nach über einem Jahr hätten diese seinen PC, Festplatten, DVDs und vieles mehr nicht zurückgegeben.

Der geforderte Schadensersatz wurde vom vorsitzenden Richter ausgebremst. Von den geforderten 218.000 Euro blieben am Ende nur 18.000 Euro übrig. Zwei Aspekte führten zu dieser Summe. Einerseits ist Laeborg Student, seine finanziellen Umstände gestatten ihm keinen höheren Betrag. Darüber hinaus sei nicht feststellbar, welche "Qualität" die illegal verbreiteten Filmwerke hatten. Der höchstmögliche Schadensersatz sei nur möglich, wenn die Werke in bester Ausführung verbreitet wurden.

Da darüber keine Klarheit herrsche, legte man den Schadensersatz auf umgerechnet rund 13.000 Euro fest.

Quelle: Gulli
 
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