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Off Topic Elektromobilität: Gericht verhindert Verlegung von Ladekabeln über den Gehweg

Besitzer von Elektroautos dürfen ihre Fahrzeuge nicht aufladen, wenn dazu ein Ladekabel über den Gehweg gelegt werden muss, lautet ein Gerichtsurteil.

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Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit einem Urteil vom 18. Februar 2022 ( AZ 12 K 540/21.F) entschieden, dass Ladekabel nicht über den Bürgersteig verlegt werden dürfen, um ein Elektroauto zu laden. Dies sei insbesondere für gehbehinderte Personen eine Stolperfalle und damit unzulässig. Die Straßenbehörde dürfe keine Sondernutzungserlaubnis erteilen.

Geklagt hatte ein Bürger, der von seinem Grundstück aus über den angrenzenden Bürgersteig sein Auto laden wollte. Er wollte dafür eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis, die im die Behörde dem Urteil zufolge nicht erteilen darf. Das Grundstück selbst hat keine Stellplätze. Der Gehweg zwischen Haus und Farbahn ist 80 cm breit.

Die Kabel sollten nicht blank auf der Straße liegen, stattdessen wollte der Anwohner Kabelbrücken verlegen, die zum geparkten Pkw führen. Das sollte nur temporär etwa 3 bis 6 Stunden am Tag geschehen.

Kabelbrücken nicht ausreichend

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Kabelbrücke Defender

Die Kabelbrücken von Adam Hall mit dem Handelsnamen Defender sollten dazu dienen, die am Boden liegenden Elektroleitungen gefahrlos zu überqueren. Die Höhe beträgt am Rand 1 mm und an der höchsten Stelle 43 mm. Zudem sollten gelb-schwarze Warnmarkierungen angebracht werden. Das reichte der Straßenbaubehörde nicht, die den Antrag ablehnte.

Der Kläger wollte dennoch eine Bewilligung vor Gericht erzwingen, scheiterte aber. Die genaue Urteilsbegründung ist online einsehbar.

Quelle; golem
 
Und das sind solche Dinge, die unsere schlauen Politiker, E-Auto-Befürworter und Hersteller nicht wahrhaben wollen. Nämlich, dass nicht jeder einen eigenen Stellplatz hat, wo er laden kann. "Laternenparker" gibt es bei denen nicht...
 
Das ist nur ein Fall von vielen - was macht ein Mieter, der in einem Nebenhaus oder Quergebäude
oder Seitenflügel oder Hinterhaus wohnt oder in einem höheren Stockwerk? Da ist noch vieles nicht
zu Ende gedacht.
 
Man kann eine Galgen wie bei F1, Waschanlage/Dampfstrahler schlauch, uzw. anlegen. Damit ist dann das Kabel nie auf dem Boden, und nur bei Verwendung ( x Meter ) über dem Gehweg vorhanden.
Bei jedes Problem gibt auch eine Lösung.
 
Ich gehe mal davon aus, dass da auch das Bauaufsichtsamt oder die Straßenbehörde
oder wie bei euch auch immer das dafür verantwortliche Amt heißt, was dagegen haben
wird. Stellt euch mal vor, jedes dritte oder vierte Grundstück baut sich so einen Galgen
auf, das sähe ja bald wirklich aus, wie in der Boxengasse der Formel 1.
 
Das ist nun mal so, dass man nicht einfach irgendwelche Dinge, schon gar
nicht Elektrokabel außerhalb des eigenen Grundstücks verlegen darf.
Die ganze E-Auto-Lade-Problematik ist sowieso noch längst nicht zu Ende
gedacht. Die Infrastruktur, sprich die Versorgungsleitungen sind z.T. noch
aus den Nachkriegsjahren und für so etwas gar nicht ausgelegt. Mal nüchtern
gedacht, es wird noch einige Jahrzehnte dauern, bis man ein entsprechendes
Versorgungsnetz hat, um ein breit gefächertes Ladestationennetz den
Bürgern zur Verfügung stellen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo FatherOfDeath.

Das mit den nicht ausreichend dimensionierten Versorgungsleitungen habe ich mir auch schon gedacht. Bei Neuplanungen kann die für die Ladestationen zusätzlich benötigte Leistung mit berücksichtigt werden.
Aber was ist da mit dem bestehenden Altbestand? Ob diese Leitungen ausgetauscht werden können und mit welchem Aufwand/Kosten das verbunden ist, steht auf einem anderen Blatt.

Viele Grüße.
 
Ein Bekannter von mir,hat eine Anfrage an den Energieversorger wegen einer Wallbox gestellt.
Er bekam eine Absage mit der Begründung,es gibt in seiner Straße schon zwei,mehr würden die Leitungen nicht hergeben.
 
Das sind wirklich keine Einzelfälle. Ein Bekannter arbeitet in einer BMW Filiale in Hamburg. Dort haben bereits mehrfach Kunden ihre Bestellung von E-Autos stornieren müssen, weil sie solche Absagen bzw. Aussagen bekommen haben, dass die Versorgungs- bzw. Infrastruktur in der Straße das nicht mehr hergibt. Man man man.
 
wenn man ein E Auto an einem Hausnetz laden will,
muss man das bei dem zuständigen Stromnetzbetreiber,
(nicht Zweitanbieter für Billigstrom) anmelden und
genehmigen lassen. die prüfen dann, ob Versorgungsnetz
und Hausnetz ausreichende Kapazität hat.
 
Ich hatte schon mal irgendwo die Frage gestellt, wenn ich kein Schnee fege und einer stürzt.... Ist ja nicht anders mit den Ladekabeln. Fällt dort einer, fällt paar Monate aus, zahlst sein Lohnausfall weiter oder Frührente...?

Gut ich hätte eine Garage zum Tanken, das geht wenigstens, aber wer hat das schon...
 
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