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Einsatz über Zeitarbeitfirma

Rabevater

Board Guru
Registriert
4. Dezember 2009
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273
Ort
Deutschland
Hallo

Wie ist das eigentlich, wenn man mehrere Tage im Mon. verteilt nicht arbeiten konnte.
zB. einen Tag nicht genügend Arbeit, dann angeblich der Auftrag weggefallen.
Nun wird nach einer anderen Firrma gesucht....
Wer bezahlt mir eigentlich den Ausfall, denn ich war ja einsatzfähig?
Wie wird das bei Zeitarbeit geregelt? Ist das schon ein Vertragsverstoß?
 
AW: Einsatz über Zeitarbeitfirma

Hi!

hm, ich glaube für die Ausfälle muss dann die Leihfirma aufkommen, da es nicht an Dir gelegen hat. Die muss sorgen dafür das Du Arbeit hast nicht Du oder, finde ich...
 
AW: Einsatz über Zeitarbeitfirma

Habe mal ein wenig gesucht und bin zum selben Ergebnis wie sigi gekommen.

Maßgeblich ist hier auch der Tarifvertrag. Diesen und mehr (auch die Bestätigung der obigen Antwort) findest Du auf info zeitarbeit

Gruß

Fisher
 
AW: Einsatz über Zeitarbeitfirma

Servus

Da muss die zeitarbeitsfirma aufkommen! Wenn die keine Arbeit für dich haben ist das nicht deine schuld sondern die schuld derer.

Mfg
 
AW: Einsatz über Zeitarbeitfirma

Wenn die dich einstellen haben die schon einen Kunden (Firma) wo die dich einsetzen. Alles was du wissen möchtest steht in deinem Arbeitsvertrag. Die Zeitarbeitsfirmen haben auch genug Kunden um rentabel zu sein.
 
AW: Einsatz über Zeitarbeitfirma

Hallo Rabevater,

vielleicht kann ich Dir helfen. Ich war auch ca. 15 Jahre in einer Zeitarbeitsfirma. Es gibt unterschiedliche Regelungen wie es gemacht wird. Dein Arbeitgeber ist für die Aufträge und Vermittlung zum Kunden verantwortlich ist. Wenn ich mal ein oder Zwei Wochen keinen Einsatz hatte, habe ich trotzdem mein Gehalt bekommen. Laut Arbeitsvertrag. Blöd wird es, wenn Deine Leerlaufzeit länger als drei Wochen ist. Da gibt es bei vielen Firmen die Regelung, das Du Überstunden (Gleizeitkonto) nehmen musst. Ab vier Wochen wird es dann schon kritisch. Aus interner Quelle weiß ich, das ein Arbeitnehmer der länger als 4 Wochen keinen Einsatz hat, gekündigt wird. Also am besten auch mal Einsätze machen, die nicht Deiner Qualifikation entspricht. Ich hoffe ich konnte Dir helfen. Falls Du noch fragen hast, dann frag einfach. LG
 
AW: Einsatz über Zeitarbeitfirma

So ein Quatsch,

das Arbeits- bzw. Stundenkonto darf nicht angefasst werden, alles andere ist illegal und rechtlich nicht durchsetzbar! Wie schon erwähnt ist das das Arbeitgeberrisiko ob die Arbeit für dich haben oder nicht. Dein Arbeitsvertrag ist da uninteressant, wichtiger ist nach welchem Tarifvertrag du angestellt bist. Bist du bei IGZ hast du gute Karten, bei BZA hingegen wie in z.b. ein großer Dienstleister aus der Schweiz . In BZA ist das so geregelt das du bis 150ħ ins Minus gehen kannst, alles darüber ist dann deren Risiko und da gilt dann das ganze erst bei 150 Minusstunden!

Hatte letzes Jahr einen Fall vorm Arbeitsgericht mit unter anderem dem Teil hier und noch mehr.

Mfg
 
AW: Kopie vom Ausweis, KK Karte...für Zeitarbeitfirma

Hallo

Habe wieder mal ne Frage. Bin an Mon. bei einer anderen Zeitfirma.
Ist es richtig das ich eine Kopie vom Ausweis, KK Karte und Sozialversicherungsausweis anfertigen und aushändigen muss.
Ich war immer der Meinung das der Ausweis gar nicht kopiert werden darf.
 
AW: Kopie vom Ausweis, KK Karte...für Zeitarbeitfirma

...selbstverständlich ist das Rechtens. Du bist ja verpflichtet deinen PA und vor allem deinen Sozialversicherungsausweis auf der Baustelle am Mann zu haben.
Die Firma benötigt diese Ablichtungen für deinen Akte.
Damit kann sie bei einer Zollkontrolle erst man nachweisen das du ordnungsgemäß versichert bist.
Natürlich ist das nur ein erster Schritt, wenn etwas vorliegt will der Zoll natürlich dann die original-Dokumente sehen.
Nur kann die Firma irgendwelchen Verdachtsmomente erst mal mit einer Kopie ausräumen.
 
AW: Kopie vom Ausweis, KK Karte...für Zeitarbeitfirma

Na da habe ich bestimmt verwechselt Kopie/Papier-> digi Kopie.

 
AW: Kopie vom Ausweis, KK Karte...für Zeitarbeitfirma

...und die kann auch S/W sein.
Eine digitale Kopie wird nicht benötigt, ganz einfach auf eine A4 Seite PA
und auf eine weitere den Sozialversicherungsausweis S/W kopieren.
 
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