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eBay: Kosten für Foto-Diebstahl auf 100 Euro begrenzt

Anderl

MFC
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eBay: Kosten für Foto-Diebstahl auf 100 Euro begrenzt

Seit 2008 gilt eine Regelung, wonach urheberrechtliche Kleinverstöße, die erstmals angemahnt werden, auf maximale Kosten von 100 Euro begrenzt sein müssen. Nun hat ein Gericht bestätigt, dass die Regelung für die widerrechtliche Verwendung von Fotos beim Online-Auktionshaus eBay gilt. Höhere Kosten, insbesondere Rechtsanwaltskosten, sind demnach unzulässig.
Text und Bild sind urheberrechtlich geschützt. User, die sich bei anderen Auktionen oder Online-Shops bedienen, um Inhalte für die eigene Online-Auktion zu verwenden, handeln somit rechtswidrig. Fällt der Bild-Klau auf, kann das Opfer die Urheberrechtsverletzung abmahnen. Bislang war dies für die Schuldigen unter Umständen ein teures Vergnügen. Im konkreten Fall sollte ein Anbieter fast 3.000 Euro für die Verwendung von sechs Fotos zahlen, die er einfach von einer anderen Auktion übernahm.
Gegen diese hohe Forderung wehrte sich der Anbieter - und bekam Recht. Begründet wird das Urteil mit einer Regelung von 2008, wonach urheberrechtliche Kleinverstöße, die erstmals angemahnt werden, auf maximale Kosten von 100 Euro begrenzt sein müssen. Zusätzlich kann ggf. noch Schadensersatz fällig werden. Der eBay-Verkäufer ist daher mit einem blauen Auge davon gekommen. Er hatte zuvor bereits eine Summe an den Kläger überwiesen, die - wie sich nun herausstellte - mehr als ausreichend war, um den Schaden zu decken.
Ein Freibrief ist die Regelung jedoch in keinem Fall. Sie gilt in erster Linie für Privat-Personen und nur im Falle einer erstmaligen Abmahnung. Zahlt man nach dieser ersten Abmahnung nicht, kann das Opfer des Foto-Diebstahls nach wie vor einen Anwalt einschalten und bedeutend höhere Kosten geltend machen. Gewerbliche Händler sollten sich auf die 100-Euro-Abmahnung ebenfalls nicht verlassen. So gilt auch in Zukunft: Bei Online-Auktionen sollten nur eigene Texte und Fotos verwendet werden.

Quelle: business-on.de
 
AW: eBay: Kosten für Foto-Diebstahl auf 100 Euro begrenzt

Für viele ist es ja ein umgekehrter Freibrief...z.B. Leute zum Klau animieren oder nur darauf lauern wie eine Spinne im Netz, bestes Beispiel "Marions Kochbuch". Armseelig.
 
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