Anderl
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Neuwied - Wegen schweren Betrugs hat das Neuwieder Schöffengericht einen 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der Mann hatte über eBay Goldbarren versteigert, aber nie geliefert.
Wenn der Neuwieder Strafrichter Manfred Ihrlich mit Betrügereien rund um Versteigerungsplattformen im Internet zu tun hat, wandelt er gern einen Werbeslogan ab: „Drei, zwei, eins ... vielleicht meins." Einem 53-jährigen Bäckermeister aus Ravensburg war allerdings nicht zum Lachen zumute, als er jetzt im Saal 121 des Neuwieder Amtsgerichts dem Mann begegnete, der ihn um mehr als 72 000 Euro gebracht hat. Bei diesem hatte der Bäcker über eBay Goldbarren ersteigert, bezahlt, aber nie erhalten.Der Angeklagte wollte offenbar das ganz schnelle Geld machen, über Nacht zum Millionär werden. Doch der Weg führte den 28-jährigen Mann aus Neuwied jetzt schnurstracks ins Gefängnis. Zwei Jahre und zwei Monate hat er in der Justizvollzugsanstalt Zeit, sich eine andere Strategie zurechtzulegen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Vom Online-Börsenhandel jedenfalls sollte er sich nach Ansicht von Richter Manfred Ihrlich fernhalten.
Um ganz groß in den Onlinehandel von Wertpapieren einzusteigen, brauchte Jakob S. zunächst Startkapital, das der Mann mit Hauptschulabschluss und ohne Berufsausbildung aber nicht hatte. Also versuchte er es über das Auktionshaus eBay. Dort bot er ein Kilo Goldbarren an. Den Zuschlag erhielt besagter Bäckermeister, der bereit war, 36 591 Euro zu zahlen. Damit nicht genug: Der Verkäufer meldete sich in Ravensburg und bot zwei weitere, jeweils 500 Gramm schwere, Goldbarren an. Auch die wollte der Mann aus Oberschwaben haben. Preis: 36 049,99 Euro. Insgesamt rund 72 000 Euro überwies er in gutem Glauben nach Neuwied.
Etwa 62 000 Euro davon investierte Jakob S. umgehend in den Online-Börsenhandel, den Rest verjubelte er. Wie sein Anwalt vor Gericht berichtete, hatte sein Mandat den Plan, mit dem Gewinn tatsächlich die bestellten Goldbarren zu kaufen und dann nach Bayern zu schicken. Doch nach etwa zwei Wochen war nichts mehr von dem investierten Geld da. Alles verzockt. Kein Wunder, kommentierte Richter Ihrlich, wenn man von solchen Geschäften gar keine Ahnung hat.
Ihrlich wunderte sich während der Verhandlung darüber, dass der Ravensburger nicht nach Neuwied gekommen war, um sein Gold abzuholen. Als Selbstständiger sei es ihm nicht möglich, ohne Weiteres sein Geschäft zu verlassen, erklärte er. So blieb dem Betrogenen am Ende nur die Möglichkeit, den Neuwieder anzuzeigen. Seine 72 000 Euro hat er dadurch zwar nicht wieder zurück. Doch der Angeklagte, der mit seiner Lebensgefährtin zwei Kinder im Alter von neun Monaten und drei Jahren hat, muss nach dem Urteil des Schöffengerichts für seinen Betrug büßen. Dass er jemals den angerichteten Schaden wieder gutmachen wird, daran hatte auch die Staatsanwaltschaft ernsthafte Zweifel. Dennoch: Er wolle sich nach Kräften um die Wiedergutmachung bemühen, gab der Verteidiger zu Protokoll. Und der Angeklagte selbst? Er sagte in Richtung des Bäckermeisters, dass es ihm sehr leidtue, dass alles anders geplant gewesen sei.
Quelle: rhein-zeitung
Wenn der Neuwieder Strafrichter Manfred Ihrlich mit Betrügereien rund um Versteigerungsplattformen im Internet zu tun hat, wandelt er gern einen Werbeslogan ab: „Drei, zwei, eins ... vielleicht meins." Einem 53-jährigen Bäckermeister aus Ravensburg war allerdings nicht zum Lachen zumute, als er jetzt im Saal 121 des Neuwieder Amtsgerichts dem Mann begegnete, der ihn um mehr als 72 000 Euro gebracht hat. Bei diesem hatte der Bäcker über eBay Goldbarren ersteigert, bezahlt, aber nie erhalten.Der Angeklagte wollte offenbar das ganz schnelle Geld machen, über Nacht zum Millionär werden. Doch der Weg führte den 28-jährigen Mann aus Neuwied jetzt schnurstracks ins Gefängnis. Zwei Jahre und zwei Monate hat er in der Justizvollzugsanstalt Zeit, sich eine andere Strategie zurechtzulegen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Vom Online-Börsenhandel jedenfalls sollte er sich nach Ansicht von Richter Manfred Ihrlich fernhalten.
Um ganz groß in den Onlinehandel von Wertpapieren einzusteigen, brauchte Jakob S. zunächst Startkapital, das der Mann mit Hauptschulabschluss und ohne Berufsausbildung aber nicht hatte. Also versuchte er es über das Auktionshaus eBay. Dort bot er ein Kilo Goldbarren an. Den Zuschlag erhielt besagter Bäckermeister, der bereit war, 36 591 Euro zu zahlen. Damit nicht genug: Der Verkäufer meldete sich in Ravensburg und bot zwei weitere, jeweils 500 Gramm schwere, Goldbarren an. Auch die wollte der Mann aus Oberschwaben haben. Preis: 36 049,99 Euro. Insgesamt rund 72 000 Euro überwies er in gutem Glauben nach Neuwied.
Etwa 62 000 Euro davon investierte Jakob S. umgehend in den Online-Börsenhandel, den Rest verjubelte er. Wie sein Anwalt vor Gericht berichtete, hatte sein Mandat den Plan, mit dem Gewinn tatsächlich die bestellten Goldbarren zu kaufen und dann nach Bayern zu schicken. Doch nach etwa zwei Wochen war nichts mehr von dem investierten Geld da. Alles verzockt. Kein Wunder, kommentierte Richter Ihrlich, wenn man von solchen Geschäften gar keine Ahnung hat.
Ihrlich wunderte sich während der Verhandlung darüber, dass der Ravensburger nicht nach Neuwied gekommen war, um sein Gold abzuholen. Als Selbstständiger sei es ihm nicht möglich, ohne Weiteres sein Geschäft zu verlassen, erklärte er. So blieb dem Betrogenen am Ende nur die Möglichkeit, den Neuwieder anzuzeigen. Seine 72 000 Euro hat er dadurch zwar nicht wieder zurück. Doch der Angeklagte, der mit seiner Lebensgefährtin zwei Kinder im Alter von neun Monaten und drei Jahren hat, muss nach dem Urteil des Schöffengerichts für seinen Betrug büßen. Dass er jemals den angerichteten Schaden wieder gutmachen wird, daran hatte auch die Staatsanwaltschaft ernsthafte Zweifel. Dennoch: Er wolle sich nach Kräften um die Wiedergutmachung bemühen, gab der Verteidiger zu Protokoll. Und der Angeklagte selbst? Er sagte in Richtung des Bäckermeisters, dass es ihm sehr leidtue, dass alles anders geplant gewesen sei.
Quelle: rhein-zeitung