Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet E-Mails auf Mailservern dürfen von der Polizei beschlagnahmt werden

E-Mails auf Mailservern dürfen von der Polizei beschlagnahmt werden
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde abgewiesen, dass E-Mails auf Servern der Anbieter von der Polizei beschlagnahmt werden. Damit dürfen Polizeiermittler sammeln, wenn auch nicht grenzenlos.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers wendete. Zwar greifen diese Maßnahmen in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG ein. Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO rechtfertigen jedoch diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.

In der Unrteilsbegründung heißt es: "Die wirksame Strafverfolgung, die Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren sind legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist es nicht geboten, den Zugriff auf beim Provider gespeicherte E-Mails auf Ermittlungen zu begrenzen, die zumindest Straftaten von erheblicher Bedeutung betreffen, und Anforderungen an den Tatverdacht zu stellen, die über den Anfangsverdacht einer Straftat hinausgehen."

Dennoch dürfen Polizeriermittler nicht wahllos und unbegrenzt auf die Daten zugreifen: "Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass ein Zugriff auf gespeicherte Telekommunikation Inhalte erfasst, die zum Kernbereich privater Lebensgestaltung zählen, hat er insoweit zu unterbleiben. Es muss sichergestellt werden, dass Kommunikationsinhalte des höchstpersönlichen Bereichs nicht gespeichert und verwertet, sondern unverzüglich gelöscht werden, wenn es ausnahmsweise zu ihrer Erhebung gekommen ist."



Quelle:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
 
AW: E-Mails auf Mailservern dürfen von der Polizei beschlagnahmt werden

Frechheit

aber sie tun es ja sowieso auch ohne die Zustimmung der Gerichte.
Und wohlgemerkt nicht in erster Linie wegen der Terrorgefahr aus dem arabischen Raum,sondern wegen möglicher Unruhen im eigenen Land.

Grüßle Meryquar
 
Zurück
Oben