Netflix, Amazon Prime, Sky oder auch Spotify: Streaming-Dienste sollten dank einer EU-Regelung auch im Ausland uneingeschränkt verfügbar sein. Doch die Ergebnisse einer neuen Studie zeigen, dass dies bei vielen Streaming-Nutzern momentan nicht reibungslos funktioniert.
Acht Monate nach Inkrafttreten einer europaweiten Regel zum grenzenlosen Nutzung kostenpflichtiger Streaming-Dienste haben Kunden noch immer Probleme, die Inhalte im EU-Ausland abzurufen. Wie eine repräsentative Studie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergab, konnte jeder zweite verreiste User die Dienste nicht genauso nutzen wie zu Hause.
Zum 1. April war die EU-Regel in Kraft getreten, wonach Anbieter wie Netflix, Sky Go oder Spotify ihren Kunden auch auf Reisen im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte ihres Heimatlandes gewähren müssen. Anbieter kostenloser Inhalte und die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender fallen nicht unter die neue Regel.
Inhalte sind nicht oder nur teilweise verfügbar
"Trotz der Portabilitätsverordnung haben viele Verbraucher noch Probleme bei der grenzüberschreitenden Nutzung", erklärt Manfred Schwarzenberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Konkret ergab die Studie, dass von den mehr als 2500 befragten Abonnenten kostenpflichtiger Dienste, knapp ein Fünftel einen oder mehrere Angebote seit April im Ausland genutzt hat. Laut der Ergebnisse berichtete unter ihnen fast jeder Zweite (49 Prozent) von Problemen.
Am häufigsten beklagten die Befragten, dass Inhalte, die sie in Deutschland streamen können, im Ausland gar nicht oder nur teilweise verfügbar gewesen seien.
Quelle; chip
Acht Monate nach Inkrafttreten einer europaweiten Regel zum grenzenlosen Nutzung kostenpflichtiger Streaming-Dienste haben Kunden noch immer Probleme, die Inhalte im EU-Ausland abzurufen. Wie eine repräsentative Studie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergab, konnte jeder zweite verreiste User die Dienste nicht genauso nutzen wie zu Hause.
Zum 1. April war die EU-Regel in Kraft getreten, wonach Anbieter wie Netflix, Sky Go oder Spotify ihren Kunden auch auf Reisen im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte ihres Heimatlandes gewähren müssen. Anbieter kostenloser Inhalte und die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender fallen nicht unter die neue Regel.
Inhalte sind nicht oder nur teilweise verfügbar
"Trotz der Portabilitätsverordnung haben viele Verbraucher noch Probleme bei der grenzüberschreitenden Nutzung", erklärt Manfred Schwarzenberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Konkret ergab die Studie, dass von den mehr als 2500 befragten Abonnenten kostenpflichtiger Dienste, knapp ein Fünftel einen oder mehrere Angebote seit April im Ausland genutzt hat. Laut der Ergebnisse berichtete unter ihnen fast jeder Zweite (49 Prozent) von Problemen.
Am häufigsten beklagten die Befragten, dass Inhalte, die sie in Deutschland streamen können, im Ausland gar nicht oder nur teilweise verfügbar gewesen seien.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; chip