Der Betreiber der Seite DDF.to ist wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt worden. Bei dem Angebot handelte es sich um einen illegalen Streaming-Dienst, über den die Nutzer sämtliche Folgen der Kult-Hörspielreihe "Die drei Fragezeichen" anhören konnten. Die Rechteinhaber der Serie wurden durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertreten, die nun auch über das Urteil informierte. Demnach muss der Betreiber des Angebots eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zahlen. Das entsprechende Urteil des Amtsgerichts Bochum ist den Angaben zufolge bereits rechtskräftig.
Um gegen den Dienst vorgehen zu können, hatten die Rechteinhaber und ihre Anwälte allerdings einige Hürden zu absolvieren. Denn der Betreiber hatte seine Identität "geschickt verborgen gehalten", wie die Anwälte einräumten. Daher wurde zunächst Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Parallel wurde bei der WIPO, die sich auf internationaler Ebene um den Schutz von Urheberrechten kümmert, ein Domain-Schiedsverfahren eingeleitet, um das Angebot unerreichbar zu machen.
Damals waren die Streams noch über die Domain DieDreiFragezeichen.net erreichbar. Als diese durch die WIPO an die Rechteinhaber übertragen wurde, wechselte der Betreiber auf die Domain DDF.to. Dadurch blieb die Plattform erst einmal erreichbar. Um sich nicht auf ein ewiges Katz-und-Maus-Spiel einzulassen, wandte man sich auch an den Hoster, bei dem der Server stand - einer Firma aus Rumänien. Diese reagierte allerdings erst einmal nicht auf Anfragen der Anwälte. Erst nachdem eine einstweilige Verfügung vom Gericht vorlag, rückte das Unternehmen die Kundendaten dann doch heraus.
Glimpflich davongekommen
Vor Gericht einigten sich die Kläger und der Angeklagte letztlich auf einen Deal. Der Betreiber legte freiwillig ein Geständnis ab. Im Gegenzug begrenzte man die Strafe auf die genannten 90 Tagessätze. Dies bedeutet für den nicht vorbestraften Angeklagten, dass die Verurteilung nicht ins polizeiliche Führungszeugnis Eingang findet und somit beispielsweise keine Nachteile entstehen, wenn dieser nun lieber doch eine nichtkriminelle Karriere anstrebt.
Quelle: winfuture
Um gegen den Dienst vorgehen zu können, hatten die Rechteinhaber und ihre Anwälte allerdings einige Hürden zu absolvieren. Denn der Betreiber hatte seine Identität "geschickt verborgen gehalten", wie die Anwälte einräumten. Daher wurde zunächst Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Parallel wurde bei der WIPO, die sich auf internationaler Ebene um den Schutz von Urheberrechten kümmert, ein Domain-Schiedsverfahren eingeleitet, um das Angebot unerreichbar zu machen.
Damals waren die Streams noch über die Domain DieDreiFragezeichen.net erreichbar. Als diese durch die WIPO an die Rechteinhaber übertragen wurde, wechselte der Betreiber auf die Domain DDF.to. Dadurch blieb die Plattform erst einmal erreichbar. Um sich nicht auf ein ewiges Katz-und-Maus-Spiel einzulassen, wandte man sich auch an den Hoster, bei dem der Server stand - einer Firma aus Rumänien. Diese reagierte allerdings erst einmal nicht auf Anfragen der Anwälte. Erst nachdem eine einstweilige Verfügung vom Gericht vorlag, rückte das Unternehmen die Kundendaten dann doch heraus.
Glimpflich davongekommen
Vor Gericht einigten sich die Kläger und der Angeklagte letztlich auf einen Deal. Der Betreiber legte freiwillig ein Geständnis ab. Im Gegenzug begrenzte man die Strafe auf die genannten 90 Tagessätze. Dies bedeutet für den nicht vorbestraften Angeklagten, dass die Verurteilung nicht ins polizeiliche Führungszeugnis Eingang findet und somit beispielsweise keine Nachteile entstehen, wenn dieser nun lieber doch eine nichtkriminelle Karriere anstrebt.
Quelle: winfuture