Um einen offenbar gesetzeswidrigen ONT zurückzubauen, fordert die Deutsche Glasfaser 60 Euro und versagt zudem danach vertragliche Änderungen.
Die Deutsche Glasfaser berechnet dem Kunden für die Nutzung der Routerfreiheit eine Kostenpauschale von 60 Euro. Über eine Beschwerde dazu bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur berichtet das Onlinemagazin Deskmodder. In Onlineforen wird der Zustand schon seit Monaten beklagt.
Die Deutsche Glasfaser definiert für sich die Routerfreiheit so, dass Kunden hinter ihrem Medienkonverter (ONT) beliebige Geräte anschließen können. Dies ist nur per LAN möglich, da der ONT das Signal von Glasfaser (Licht) auf Ethernet (elektrisch) umwandelt. Dafür muss der ONT am Stromnetz angeschlossen sein, wodurch er zu einem aktiven Netzabschlusspunkt wird. Laut Gesetz sind aber nur passive Netzabschlusspunkte ohne eigene Stromversorgung erlaubt.
Für den Rückbau dieses offenbar gesetzeswidrigen ONT verlangt die Deutsche Glasfaser eine Servicegebühr von 60 Euro und droht mit weiteren Serviceeinschränkungen. Moderne Router inklusive Modem können und sollten direkt per Glasfaser angeschlossen sein.
Routerfreiheit gilt seit vielen Jahren
Die Rechtslage ist seit langem eindeutig: Die Routerfreiheit bedeutet, dass die Dose an der Wand der Netzabschlusspunkt ist. Das hat die Projektgruppe des Ausschusses technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) der Bundesnetzagentur in einem im August 2020 veröffentlichten Praxisleitfaden bestätigt. "In Festnetzen ist der Netzabschlusspunkt an der Anschlussdose in den Räumlichkeiten des Endnutzers für alle Technologien, also auch für FTTH, zu verorten". Konzerne wie Vodafone hatten ihren Einfluss genutzt, um diese zusätzliche Klarstellung über Jahre hinweg zu verzögern.
Die Deutsche Glasfaser erklärt in ihren Nutzungsbedingungen: "Allerdings müssen wir höflich darauf hinweisen, dass der HÜP (Hausübergabepunkt) generell im untersten Geschoss (Keller) installiert wird und Sie Ihrerseits dann für eine Verbindung zu Ihrem Endgerät sorgen müssten. Zusätzlich sieht unser Anschlussmodell auf jeden Fall die Installation eines ONT vor, der bei Beauftragung eines passiven Anschlusses dann nach Anschlussfertigstellung seitens unseres Field Service Technikers wieder vom HÜP gelöst wird, damit Sie Ihr geeignetes Endgerät dort anschließen können. Für die technische Umsetzung und die Arbeiten bei Ihnen vor Ort berechnen wir eine Kostenpauschale von 60 Euro."
Zudem wird betont, dass nach Einrichtung eines passiven Anschlusses "jeglicher Support entfällt und zukünftig keine vertraglichen Änderungen beziehungsweise Buchungen einzelner Optionen mehr möglich sind."
Quelle; golem
Die Deutsche Glasfaser berechnet dem Kunden für die Nutzung der Routerfreiheit eine Kostenpauschale von 60 Euro. Über eine Beschwerde dazu bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur berichtet das Onlinemagazin Deskmodder. In Onlineforen wird der Zustand schon seit Monaten beklagt.
Die Deutsche Glasfaser definiert für sich die Routerfreiheit so, dass Kunden hinter ihrem Medienkonverter (ONT) beliebige Geräte anschließen können. Dies ist nur per LAN möglich, da der ONT das Signal von Glasfaser (Licht) auf Ethernet (elektrisch) umwandelt. Dafür muss der ONT am Stromnetz angeschlossen sein, wodurch er zu einem aktiven Netzabschlusspunkt wird. Laut Gesetz sind aber nur passive Netzabschlusspunkte ohne eigene Stromversorgung erlaubt.
Für den Rückbau dieses offenbar gesetzeswidrigen ONT verlangt die Deutsche Glasfaser eine Servicegebühr von 60 Euro und droht mit weiteren Serviceeinschränkungen. Moderne Router inklusive Modem können und sollten direkt per Glasfaser angeschlossen sein.
Routerfreiheit gilt seit vielen Jahren
Die Rechtslage ist seit langem eindeutig: Die Routerfreiheit bedeutet, dass die Dose an der Wand der Netzabschlusspunkt ist. Das hat die Projektgruppe des Ausschusses technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) der Bundesnetzagentur in einem im August 2020 veröffentlichten Praxisleitfaden bestätigt. "In Festnetzen ist der Netzabschlusspunkt an der Anschlussdose in den Räumlichkeiten des Endnutzers für alle Technologien, also auch für FTTH, zu verorten". Konzerne wie Vodafone hatten ihren Einfluss genutzt, um diese zusätzliche Klarstellung über Jahre hinweg zu verzögern.
Die Deutsche Glasfaser erklärt in ihren Nutzungsbedingungen: "Allerdings müssen wir höflich darauf hinweisen, dass der HÜP (Hausübergabepunkt) generell im untersten Geschoss (Keller) installiert wird und Sie Ihrerseits dann für eine Verbindung zu Ihrem Endgerät sorgen müssten. Zusätzlich sieht unser Anschlussmodell auf jeden Fall die Installation eines ONT vor, der bei Beauftragung eines passiven Anschlusses dann nach Anschlussfertigstellung seitens unseres Field Service Technikers wieder vom HÜP gelöst wird, damit Sie Ihr geeignetes Endgerät dort anschließen können. Für die technische Umsetzung und die Arbeiten bei Ihnen vor Ort berechnen wir eine Kostenpauschale von 60 Euro."
Zudem wird betont, dass nach Einrichtung eines passiven Anschlusses "jeglicher Support entfällt und zukünftig keine vertraglichen Änderungen beziehungsweise Buchungen einzelner Optionen mehr möglich sind."

Quelle; golem