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Der grüne Flaschengeist: Umweltschutz als neuer Totalitarismus

claus13

Elite Lord
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Einsortiert unter: — Klodeckel des Tages @ 14:30
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Einmal mehr geht der “Klodeckel” an die Umerzieher mit der Sonnenblume. Diesmal ist es der grüne Bremer Umweltsenator Joachim Lohse, der ihn um den Hals gehängt bekommt. Dieser preschte am Dienstag mit der Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs vor, dessen Inhalt er offenbar mit seinen Koalitionspartnern von der SPD zuvor nicht abgestimmt hatte. Sorgte schon dieser Affront für Verstimmung im rot-grünen Bremer Bündnis, so ließ ein besonderes Detail in Lohses Machwerk auch den Kamm aller übrigen Beobachter schwellen. Der ehemalige leitende Geschäftsführer des Öko-Instituts hatte in den Referentenentwurf des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes nämlich einen Passus eingebaut, der es den “mit dem Vollzug beauftragten Personen” erlaubt, “in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten”, um zu kontrollieren, ob die Vorgaben des Gesetzes – unter anderem das Verbot zum Betreiben stromintensiver Elektroheizungen – auch eingehalten werden. Freimütig wird im entsprechenden Vollzugsparagrafen eingeräumt: “Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.” Es ist schon äußerst bemerkenswert, wie locker sich inzwischen Politiker aller Couleur über die Grundrechte hinwegsetzen, mit denen die Väter des Grundgesetzes verhindern wollten, dass je wieder totalitäre Strömungen die Oberhand in Deutschland gewinnen. Und hier tun sich auf unrühmliche Weise besonders die Grünen hervor. Mal ist es die Meinungsfreiheit (Artikel 5), die sie stört, mal steht ihnen die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2) im Weg, wenn unter dem Deckmantel des Umweltschutzes ein bestimmtes Verhaltensmuster anerzogen werden soll. Und diesmal ist es also Artikel 13. Zwar sieht der Entwurf vor, dass sich die Vollzugsbeamten zuvor anzumelden haben, abgewiesen werden können sie jedoch nicht. Die Bremer müssen künftig wohl damit rechnen, dass die Stromsparpolizei in ihre Wohnräume eindringt, um zu kontrollieren, ob nicht vielleicht doch im Bad ein elektrisches Heizöfchen steht, mit dem man es früh morgens beim Duschen ein wenig behaglicher hat. Und wenn ausnahmsweise die Stromrechnung mal höher ausfällt als sonst, besteht ohnehin dringender Tatverdacht. Dabei mehren sich die Stimmen, die bezweifeln, dass die angestrebte Minderung des Kohlendioxidausstoßes überhaupt ein sinnvolles Klimaschutzziel ist. Doch Lohse will es so und kann die Aufregung nicht verstehen. Er habe, ließ er wissen, nur den wortgleichen Text aus dem “Gesetz zur Förderung der sparsamen und umweltverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Lande Bremen” übernommen. Und an dem habe sich ja bisher auch niemand gestört. Vielleicht liegt das ja daran, Herr Lohse, dass sich dieses Gesetz auf öffentliche Gebäude und Anlagen bezieht – und nicht auf Privathaushalte. Nur mal so ein Tipp. Aber kennen Sie den Unterschied zwischen “privat” und “öffentlich” überhaupt? Sagen Ihnen Begriffe wie “Privatsphäre” und “Eigentum” irgendetwas? Offenbar gehört es zu Ihrer Strategie, dass die Bürger wieder Angst vor dem Kontrollbesuch der Staatsmacht haben müssen. Was sind Ihnen eigentlich die Grundrechte noch wert, wenn die Einschränkung der Unverletzlichkeit der privaten Wohnung Ihnen so leicht von der Hand geht? Und was kommt als nächstes? Ein Gesetz, das Kritik an Energiesparmaßnahmen unter Strafe stellt? Zu dessen Überwachung dürfen sich die “mit dem Vollzug beauftragten Personen” demnächst vermutlich Zugang zu all meinen Online-Passwörtern verschaffen…es dient ja dem Umweltschutz.


Quelle:

Soweit sind wir schon wieder!

Gruß
claus13
!
 
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