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Daten-Roaming-Schock nach Urlaub: Kundin muss nicht zahlen

TV Pirat

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18.07.2012

Fast 2 000 Euro Kosten nach Türkei-Urlaub - Gericht urteilt pro Kundin

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Ein Mobilfunk-Anbieter muss einen Kunden mit Handy-Internet-Flatrate deutlich darauf hinweisen, dass bei der Nutzung im Ausland erhebliche (Roaming-) Kosten anfallen können. Anderenfalls hat er keinen Anspruch auf die Bezahlung entsprechend angefallener Entgelte. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 91 C 1526/12, Urteil vom 03.07.2012) entschieden und lehnt sich insofern an eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (teltarif.de berichtete) an.

Kundin glaubte an Gültigkeit der Daten-Flatrate auch im Ausland

Im konkreten Fall hatte die Kundin im Mai 2010 eine mobile Surf-Flatrate zu ihrem bestehenden Vertrag in einer Filiale ihres Mobilfunk-Betreibers hinzugebucht. Dort habe man ihr "ausdrücklich zugesagt, dass mit dieser Flatrate die gesamte Internetnutzung abgegolten sei". Im Juli 2010 reiste die Nutzerin schließlich in die Türkei. Es kam, wie es kommen musste: Mangels besseren Wissens surfte die Frau auch am Urlaubsort mit ihrem Handy - innerhalb von zwei Tagen fielen Kosten in Höhe von knapp 1 850 Euro für mobile Daten an. Dann sperrte der Anbieter die Karte für mobile Datenverbindungen.

Während der Mobilfunker nun auf der Bezahlung der entstandenen Entgelte beharrte, zahlte die Kundin lediglich die monatliche Grundgebühr von 10 Euro für die Handy-Internet-Flatrate. Nachdem der Anbieter daraufhin die Karte zunächst gesperrt hatte, kündigte er den Vertrag schließlich fristlos und verklagte seine (Ex-) Kundin auf Zahlung der Rechnungen sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.

Vor Gericht machte der Mobilfunk-Anbieter geltend, "es sei zutreffend, dass mit der Flatrate die gesamte Internetnutzung für die ganze Bundesrepublik Deutschland abgegolten sei. Die Annahme, dass dies auch für Internetverbindungen im Ausland gelte, sei lebensfremd. Es sei allgemein bekannt und in der Öffentlichkeit ein umfassend diskutiertes Thema, dass im Ausland andere Gebühren anfallen als in Deutschland."

Gericht: Anbieter hätte deutlich auf Gefahren hinweisen müssen

Das Amtsgericht vertrat jedoch eine andere Auffassung: "Um ihre Pflichten zu erfüllen, hätte die Klägerin [der Anbieter] bei Abschluss des Zusatzvertrages deutlich auf die Gefahr von hohen Zusatzkosten bei der Nutzung des mobilen Internets im Ausland hinweisen müssen." Denn der Mobilfunker richte sich mit seinen Angeboten "nicht nur an technisch versierte und in der mobilen Telekommunikation erfahrene Kundenkreise" und habe daher nicht davon ausgehen können, "dass jedem Kunden die Problematik der hohen zusätzlichen Kosten bei der Internet-Nutzung per Handy im Ausland bekannt war".

"Teile der Bevölkerung haben keine oder nur wenig Erfahrung"

Denn, so das Gericht in seiner Begründung: "Es gibt durchaus Teile der Bevölkerung, die bislang keine oder nur wenig Erfahrung mit der Nutzung von Handys und erst recht mit der Nutzung von Internet per Handy haben und sich dementsprechend mit der Frage der Kosten solcher Leistungen, insbesondere bei Nutzung im Ausland, nicht zu befassen brauchten. Auch wenn es eine Vielzahl anderer Kunden geben mag, für die es sich hierbei um 'Basiswissen' handelt, macht dies einen Hinweis gegenüber den übrigen Kunden nicht entbehrlich."

Zudem habe der Mobilfunk-Anbieter früher reagieren sowie explizit warnen müssen, meinte das Gericht. Eine Warnung vor hohen zusätzlichen Kosten "bei der erstmaligen Inanspruchnahme des mobilen Internetzugangs im Rahmen des Türkeiaufenthalts" - etwa per SMS oder Popup - sei technisch ohne weiteres möglich gewesen. Die Sperrung für Datenverbindungen nach zwei Tagen sei im Übrigen viel zu spät erfolgt. "Denn bis dahin waren Kosten aufgelaufen, die mehr als das 180-fache der gebuchten monatlichen Internet-Flatrate betrugen, damit, entgegen der Auffassung der Klägerin, durchaus als exorbitant hoch zu bezeichnen sind und ein wesentlich früheres Einschreiten der Klägerin erfordert hätte."

Solche Schockrechnungen sind seit 1. Juli nicht mehr ohne weiteres möglich

Übrigens: Nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Roaming-Verordnung zum 1. Juli dieses Jahres sollten solche Fälle nicht mehr möglich sein. Denn nun gilt für mobiles Surfen weltweit der bislang nur beim Daten-Roaming in der EU bekannte Cut-off-Mechanismus, wodurch mobiles Internet automatisch bei Erreichen eines Rechnungsbetrages von 59,50 Euro (50 Euro netto) im jeweiligen Rechnungszeitraum beendet wird - es sei denn, der Kunde hat sich explizit für ein höheres Limit entschieden beziehungsweise legt ein solches nach der erfolgten Sperre aktiv fest.

Quelle: teltarif.de
 
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