Eine Dashcam zeichnet ein gefährliches Überholmanöver auf. Diese Beweislage reicht einem Gericht in Niedersachsen aus, um den Fahrer zu verurteilen.
Ein 39 Jahre alter Autofahrer ist wegen Nötigung verurteilt worden, weil er auf einer Autobahn ein Wohnmobil überholt und anschließend stark ausgebremst hatte. Der Fahrer des Wohnmobils hatte das Geschehen mit einer Dashcam aufgezeichnet und Anzeige erstattet. Das Amtsgericht Burgwedel ließ die Aufnahme als Beweismittel zu. Der 39jährige legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein, zog diesen jedoch vor Gericht zurück. Darüber berichten die in Hannover erscheinenden Zeitungen HAZ und NP.
Einwand gegen Dashcam als Beweismittel abgewiesen
Die Dashcam-Aufnahme wurde bei der Beweisaufnahme vor Gericht gezeigt. Der Richter bestätigte die Aussage des Wohnmobilfahrers, der die Situation als gefährlich einschätzte. Der Angeklagte habe das Bremsmanöver dazu benutzt, um "bewusst zu disziplinieren". Der Verteidiger des Angeklagten wandte ein, Dashcam-Aufnahmen seien als Beweis vor Gericht nicht zulässig, was der Richter jedoch zurückwies; er bezeichnete das Thema als "ausgelutscht", heißt es in dem HAZ-Bericht. Der 39jährige erhielt ein dreimonatiges Fahrverbot und wurde wegen Nötigung zu 30 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.
Die Situation bei den automatisch den Straßenverkehr aufzeichnenden Kameras ist paradox: Grundsätzlich verstößt das permanente anlasslose Aufzeichnen gegen den Datenschutz. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch im Mai 2018 in einem Revisionsverfahren, dass solche Aufnahmen dennoch bei Unfall-Prozessen als Beweismittel genutzt werden dürfen. Über die Verwertbarkeit auch von unzulässig oder rechtswidrig erhobenen Beweisen müsse durch eine Interessen- und Güterabwägung aufgrund der Umstände des Einzelfalles entschieden werden, urteilte der BGH damals.
Vor dem BGH-Urteil war der Einsatz einer Dashcam von Gerichten unterschiedlich bewertet worden. Noch 2017 nutzten die Aufnahmen einer Fahrzeugbesitzerin nichts, als sie die Schuldigen für die Beschädigung ihres Wagens ermitteln wollte – sie kassierte von einem Amtsgericht ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Andererseits war 2015 ein "nur anlassbezogenes" Einschalten einer Dashcam vom Amtsgericht Nienburg zur konkreten Beweissicherung erlaubt worden. Ob bei dem Gerichtsverfahren in Burgwedel auch der Frage nachgegangen wurde, ob die Dashcam-Nutzung des Wohnmobilfahrers zulässig, also nur 'anlassbezogen' und nicht permanent war, geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor.
Quelle; heise
Ein 39 Jahre alter Autofahrer ist wegen Nötigung verurteilt worden, weil er auf einer Autobahn ein Wohnmobil überholt und anschließend stark ausgebremst hatte. Der Fahrer des Wohnmobils hatte das Geschehen mit einer Dashcam aufgezeichnet und Anzeige erstattet. Das Amtsgericht Burgwedel ließ die Aufnahme als Beweismittel zu. Der 39jährige legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein, zog diesen jedoch vor Gericht zurück. Darüber berichten die in Hannover erscheinenden Zeitungen HAZ und NP.
Einwand gegen Dashcam als Beweismittel abgewiesen
Die Dashcam-Aufnahme wurde bei der Beweisaufnahme vor Gericht gezeigt. Der Richter bestätigte die Aussage des Wohnmobilfahrers, der die Situation als gefährlich einschätzte. Der Angeklagte habe das Bremsmanöver dazu benutzt, um "bewusst zu disziplinieren". Der Verteidiger des Angeklagten wandte ein, Dashcam-Aufnahmen seien als Beweis vor Gericht nicht zulässig, was der Richter jedoch zurückwies; er bezeichnete das Thema als "ausgelutscht", heißt es in dem HAZ-Bericht. Der 39jährige erhielt ein dreimonatiges Fahrverbot und wurde wegen Nötigung zu 30 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.
Die Situation bei den automatisch den Straßenverkehr aufzeichnenden Kameras ist paradox: Grundsätzlich verstößt das permanente anlasslose Aufzeichnen gegen den Datenschutz. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch im Mai 2018 in einem Revisionsverfahren, dass solche Aufnahmen dennoch bei Unfall-Prozessen als Beweismittel genutzt werden dürfen. Über die Verwertbarkeit auch von unzulässig oder rechtswidrig erhobenen Beweisen müsse durch eine Interessen- und Güterabwägung aufgrund der Umstände des Einzelfalles entschieden werden, urteilte der BGH damals.
Vor dem BGH-Urteil war der Einsatz einer Dashcam von Gerichten unterschiedlich bewertet worden. Noch 2017 nutzten die Aufnahmen einer Fahrzeugbesitzerin nichts, als sie die Schuldigen für die Beschädigung ihres Wagens ermitteln wollte – sie kassierte von einem Amtsgericht ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Andererseits war 2015 ein "nur anlassbezogenes" Einschalten einer Dashcam vom Amtsgericht Nienburg zur konkreten Beweissicherung erlaubt worden. Ob bei dem Gerichtsverfahren in Burgwedel auch der Frage nachgegangen wurde, ob die Dashcam-Nutzung des Wohnmobilfahrers zulässig, also nur 'anlassbezogen' und nicht permanent war, geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor.
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