Die niederländische Staatsanwaltschaft forderte kürzlich eine Haftstrafe von acht Jahren für einen ehemals recht aktiven Darknet-Händler (Vendor).
Die Behörden ermittelten 2019 erneut gegen den 33-jährigen Darknet-Händler, um Beweise für seine Geldwäsche zu finden. Im Rahmen der Ermittlungen wurden die Gefängniszelle des Mannes und das Haus seiner Freundin in Alkmaar durchsucht. Dabei wurde die Polizei fündig. Das beschlagnahmte USB-Laufwerk war allerdings verschlüsselt.
Zum Pech des angeklagten Darknet-Händlers fanden die Behörden das Passwort für das verschlüsselte USB-Medium in einem Notizbuch in seiner Gefängniszelle. Nach der Entschlüsselung fanden die Ermittler die Anmeldeinformationen für die Darknet-Plattform, die der Angeklagte für den Verkauf einer Reihe von Drogen genutzt hatte.
Das USB-Laufwerk enthielt Verkaufsunterlagen. Darunter für fast 100.000 Ecstasy-Pillen, 22,5 kg MDMA, 10 kg Amphetamin, 2,6 kg Kokain und mehr als 10.000 2-CB-Pillen. Insgesamt, so die Staatsanwaltschaft, habe der Angeklagte zwischen August 2017 und März 2018 insgesamt 145 Bestellungen in 30 verschiedene Länder verschickt. Zusammen brachten die Drogen des Darknet-Händlers die stolze Summe von 90 Kilogramm auf die Waage.
Die zuständige Staatsanwaltschaft forderte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit für die 30-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten. Sie hatte bei der Razzia 39 Ecstasy-Pillen in ihrem Besitz sowie eine Waffe, die „einer Schusswaffe ähnelte“. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Freundin von dem Geld lebte, das ihr Freund als Darknet-Händler verdient hatte. Laut ihrer Aussage verdiente die Freundin ihren Lebensunterhalt angeblich als Babysitterin. Sie weigerte sich allerdings, der Polizei eine Liste der Familien zu geben, für die sie tätig war. Von daher geht man davon aus, dass diese Behauptung eine Lüge war, um ihren Freund zu schützen.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von acht Jahren für den 33-jährigen Darknet-Händler. Man führte erschwerende Umstände und die erhöhte Rückfälligkeit für weitere Straftaten als Faktoren für ein erhöhtes Strafmaß an. Das Gericht wird am 3. Dezember über den Fall entscheiden.
Den Betreiber von „Shiny-Flakes“ konnte man in Leipzig damals übrigens mit ähnlichen Mitteln überführen, denn er hatte den Zettel mit seinem Passwort im Mülleimer versteckt. Shiny Flakes hatte die Details der Verkäufe nie von seiner Festplatte gelöscht. In der Folge führte man zahlreiche Ermittlungen gegen diverse weitere Darknet-Händler durch.
Tarnkappe.info
Darknet-Händler war unvorsichtig
Der Mann aus Heerhugowaard (Nordholland) wurde bereits im Jahr 2017 zu einer Haftstrafe von 5,5 Jahren verurteilt, weil er Ecstasy-Pillen im Darknet verkauft hatte. Dem 33-Jährigen droht nun eine weitere Freiheitsstrafe, nachdem die Behörden ein USB-Laufwerk entdeckt hatten. Dieses enthielt Aufzeichnungen über den Drogenhandel des Angeklagten.Die Behörden ermittelten 2019 erneut gegen den 33-jährigen Darknet-Händler, um Beweise für seine Geldwäsche zu finden. Im Rahmen der Ermittlungen wurden die Gefängniszelle des Mannes und das Haus seiner Freundin in Alkmaar durchsucht. Dabei wurde die Polizei fündig. Das beschlagnahmte USB-Laufwerk war allerdings verschlüsselt.
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Zum Pech des angeklagten Darknet-Händlers fanden die Behörden das Passwort für das verschlüsselte USB-Medium in einem Notizbuch in seiner Gefängniszelle. Nach der Entschlüsselung fanden die Ermittler die Anmeldeinformationen für die Darknet-Plattform, die der Angeklagte für den Verkauf einer Reihe von Drogen genutzt hatte.
Das USB-Laufwerk enthielt Verkaufsunterlagen. Darunter für fast 100.000 Ecstasy-Pillen, 22,5 kg MDMA, 10 kg Amphetamin, 2,6 kg Kokain und mehr als 10.000 2-CB-Pillen. Insgesamt, so die Staatsanwaltschaft, habe der Angeklagte zwischen August 2017 und März 2018 insgesamt 145 Bestellungen in 30 verschiedene Länder verschickt. Zusammen brachten die Drogen des Darknet-Händlers die stolze Summe von 90 Kilogramm auf die Waage.
Der beste Ort für ein Passwort ist das Gedächtnis
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Die zuständige Staatsanwaltschaft forderte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit für die 30-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten. Sie hatte bei der Razzia 39 Ecstasy-Pillen in ihrem Besitz sowie eine Waffe, die „einer Schusswaffe ähnelte“. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Freundin von dem Geld lebte, das ihr Freund als Darknet-Händler verdient hatte. Laut ihrer Aussage verdiente die Freundin ihren Lebensunterhalt angeblich als Babysitterin. Sie weigerte sich allerdings, der Polizei eine Liste der Familien zu geben, für die sie tätig war. Von daher geht man davon aus, dass diese Behauptung eine Lüge war, um ihren Freund zu schützen.
Staatsanwaltschaft fordert 8 Jahre Haft
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Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von acht Jahren für den 33-jährigen Darknet-Händler. Man führte erschwerende Umstände und die erhöhte Rückfälligkeit für weitere Straftaten als Faktoren für ein erhöhtes Strafmaß an. Das Gericht wird am 3. Dezember über den Fall entscheiden.
Den Betreiber von „Shiny-Flakes“ konnte man in Leipzig damals übrigens mit ähnlichen Mitteln überführen, denn er hatte den Zettel mit seinem Passwort im Mülleimer versteckt. Shiny Flakes hatte die Details der Verkäufe nie von seiner Festplatte gelöscht. In der Folge führte man zahlreiche Ermittlungen gegen diverse weitere Darknet-Händler durch.
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