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PC & Internet Copyright-Troll darf Bekannte von Angeklagtem nicht befragen


Die Produktionsfirma für Erotikfilme Malibu Media hat vor einem Gericht ins Los Angeles eine herbe Niederlage einstecken müssen. Der Copyright-Troll hatte versucht, Aussagen der Freundin und des Nachbarn eines mutmaßlichen Filehsharers einzuholen. Das US-Gericht tat dieses Verhalten als Belästigung und Versuch ab, den Angeklagten zu demütigen.

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Malibu Media, ein in Los Angeles beheimatetes Unternehmen, ist als Copyright-Troll bekannt. Die Firma generiert ihre Einnahmen hauptsächlich mit der Ermittlung von IP-Adressen in Tauschbörsen und dem darauffolgenden Versand von Abmahnungen. In der Regel fordert der Konzern von mutmaßlichen Downloadern von Erotikfilmen die Zahlung einer Entschädigungssumme. Andernfalls droht man mit einem kostspieligeren Gerichtsverfahren. Alleine in diesem Jahr leitete Malibu in den Vereinigten Staaten mehr als 1.400 Verfahren gegen mutmaßliche BitTorrent-Piraten ein.

Dabei greifen die Anwälte des Konzern teilweise zu rigorosen Mitteln. In einem aktuellen Fall vor einem Gericht in Los Angeles beantragte die Firma, sowohl die Freundin als auch die Nachbarn eines Angeklagten verhören zu dürfen. Die zuständige Richterin Katherine Forrest schob diesem Vorgehen jedoch mit aller Deutlichkeit einen Riegel vor. Die Angehörigen und Bekannten eines mutmaßlichen Filesharers dazu zu befragen, ob dieser womöglich illegal Pornofilme heruntergeladen hat, stelle eine Belästigung des Angeklagten dar. Das Verhör der genannten Personen sei lediglich ein Fischen im Trüben und bringe den Fall nicht voran, so Forrest.

Der Angeklagte bestreitet derweil alle Vorwürfe. Eine Untersuchung ergab zudem, dass sich auf dem Computer des angeblichen Täters keine illegalen Downloads befanden. Malibu behauptet, der Beschuldigte habe professionelle Tools verwendet, um seine Festplatte irreversibel zu formatieren. Ein Ausgang des Verfahrens ist bislang nicht absehbar.

Quelle: Gulli
 
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