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Off Topic Constantin mahnt Filmpiraten ab

Deutschlands größter Filmproduzent Constantin Film AG geht massiv gegen Raubkopierer vor. Seit einigen Tagen verschickt das Unternehmen massenweise Abmahnungen an deutsche Tauschbörsennutzer.

Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bestätigte Constantin-Vorstandschef Bernhard Burgener das neue Vorgehen gegen Internetpiraterie. Der Medienkonzern fordert von den Abgemahnten eine Unterlassungserklärung sowie einen "symbolischen" Schadenersatz von 800 Euro. Verweigert ein Abgemahnter die Unterlassungserklärung, drohe ihm laut Burgener eine Klage.
Internetdienstanbieter liefern Nutzerdaten

Im Visier des Filmproduzenten und Kino-Verleihs stehen Personen in Deutschland, die verdächtigt werden, im Internet Filme unter Lizenz von Constantin illegal zum Download anzubieten. Seit dem Kinostart des Films Männersache und der DVD-Veröffentlichung des Baader Meinhof Komplex im März sammelt Constantin die IP-Adressen der Filmpiraten – seitdem haben sie nach eigenen Angaben 10.000 Adressen identifiziert. Daraus hat Constantin bereits etwa 500 Personendaten ermittelt und die ersten Abmahnungen verschickt.
Kritik an der Abmahnpraxis

Im FAZ-Interview kritisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wild & Beuger das Vorgehen der Constantin Film AG. Da die Filmpiraterie derzeit verstärkt auch dieses Unternehmen treffe, sei es zwar verständlich, dass sie "den Druck weitergeben". Das Ausmaß der Abmahnungen habe er bislang jedoch nur von Pornographie-Produzenten erlebt. Bei einem solchen Vorgehen erwische es auch immer wieder Unschuldige: Nutzen mehrere Personen in einem Haushalt den gleichen Internetanschluss, nutzen sie alle die gleiche IP-Adresse. Der Anschlussinhaber bekommt demnach die Abmahnung ins Haus, selbst wenn ein Mitbewohner eine illegale Kopie ins Netz stellt. Mahnwellen nach PirateBay-Urteil?

Die von Constantin eingeleitete Abmahnwelle ist nur eine Aktion von vielen, die jetzt von unterschiedlichen Rechteinhabern gestartet werden sollen. Nach dem Urteil im Pirate Bay Fall kündigte auch die Musikindustrie ein schärferes Vorgehen gegen Raubkopierer an. In Deutschland stützen sie sich hauptsächlich auf den Auskunftsanspruch, der im Urheberrechtsgesetz verankert ist. Durch den Paragraph 101 können Internet-Zugangsanbieter und Anbieter von Online-Speicherplatz zur Herausgabe von Personendaten gebracht werden.

Quelle: T-Online
 
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