Das Landgericht Görlitz verurteilte einen 33-jährigen wegen Computerbetrug zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung.
Das Landgericht Görlitz urteilte am vergangenen Freitag über einen 33-jährigen Deutschen wegen Computerbetrug. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in 47 Fällen „Bestellungen bei diversen Onlineversandhäusern ausgelöst zu haben, ohne die entsprechenden Rechnungen zu begleichen“. Er verursachte hierdurch einen Schaden in Höhe von 25.000 Euro. Dafür muss er nun für zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung in das Gefängnis, gibt die Polizei Sachsen bekannt.
Der 33-jährige, ein gelernter Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, bediente sich für seine betrügerischen Online-Bestellungen der Personalien unbeteiligter Dritter. Zur Verschleierung seiner eigenen Identität verwendete er dabei bevorzugt personenbezogene Daten älterer Menschen. Diese sahen sich dann infolge mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert. Um jedoch auch in den Besitz der Waren zu gelangen, nutzte er Packstationen. Zudem begab er sich in einigen Fällen in Paketshops und Postfilialen und legte dort gefälschte Vollmachten vor.
Mit Computerbetrug bestritt Angeklagter seinen Lebensunterhalt
Der Beschuldigte geriet bereits vor seiner aktuellen Verurteilung in die Fänge der Justiz. Wegen der Begehung vergleichbarer Taten war er schon vorbestraft. Ermittler des Görlitzer Kriminaldienstes und des für Cybercrime zuständigen Kommissariats 32 der Kriminalpolizeiinspektion durchsuchten im Jahr 2019 offensichtlich zweimal erfolgreich seine Wohnung. Dennoch schreckte ihn das nicht von einer Fortsetzung seiner Computerbetrug-Masche ab. Er gab an, dass er durch den Betrug bei Online-Bestellungen seinen Drogenkonsum und seinen Lebensunterhalt bestritt.
Schließlich ergriffen die Ermittler den Mann bei der Abholung einer seiner zahlreichen betrügerischen Warensendungen. Am 10. Februar 2021 erzielten die Beamten einen Ermittlungserfolg, indem sie ihn dabei auf frischer Tat ertappten. Infolge klickten die Handschellen und es kam zu seiner Festnahme. Aufgrund der eindeutigen Beweislage hatte das Schöffengericht keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Zwar zeigte sich der Beschuldigte geständig, dennoch lastete der Richter und seine Schöffen ihm besonders seine Unbelehrbarkeit, die relativ hohe Schadenshöhe sowie die seelischen Folgen für seine Opfer, als insofern ansonsten Geschädigte an.
Quelle:Tarnkappe
Das Landgericht Görlitz urteilte am vergangenen Freitag über einen 33-jährigen Deutschen wegen Computerbetrug. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in 47 Fällen „Bestellungen bei diversen Onlineversandhäusern ausgelöst zu haben, ohne die entsprechenden Rechnungen zu begleichen“. Er verursachte hierdurch einen Schaden in Höhe von 25.000 Euro. Dafür muss er nun für zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung in das Gefängnis, gibt die Polizei Sachsen bekannt.
Der 33-jährige, ein gelernter Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, bediente sich für seine betrügerischen Online-Bestellungen der Personalien unbeteiligter Dritter. Zur Verschleierung seiner eigenen Identität verwendete er dabei bevorzugt personenbezogene Daten älterer Menschen. Diese sahen sich dann infolge mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert. Um jedoch auch in den Besitz der Waren zu gelangen, nutzte er Packstationen. Zudem begab er sich in einigen Fällen in Paketshops und Postfilialen und legte dort gefälschte Vollmachten vor.
Mit Computerbetrug bestritt Angeklagter seinen Lebensunterhalt
Der Beschuldigte geriet bereits vor seiner aktuellen Verurteilung in die Fänge der Justiz. Wegen der Begehung vergleichbarer Taten war er schon vorbestraft. Ermittler des Görlitzer Kriminaldienstes und des für Cybercrime zuständigen Kommissariats 32 der Kriminalpolizeiinspektion durchsuchten im Jahr 2019 offensichtlich zweimal erfolgreich seine Wohnung. Dennoch schreckte ihn das nicht von einer Fortsetzung seiner Computerbetrug-Masche ab. Er gab an, dass er durch den Betrug bei Online-Bestellungen seinen Drogenkonsum und seinen Lebensunterhalt bestritt.
Schließlich ergriffen die Ermittler den Mann bei der Abholung einer seiner zahlreichen betrügerischen Warensendungen. Am 10. Februar 2021 erzielten die Beamten einen Ermittlungserfolg, indem sie ihn dabei auf frischer Tat ertappten. Infolge klickten die Handschellen und es kam zu seiner Festnahme. Aufgrund der eindeutigen Beweislage hatte das Schöffengericht keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Zwar zeigte sich der Beschuldigte geständig, dennoch lastete der Richter und seine Schöffen ihm besonders seine Unbelehrbarkeit, die relativ hohe Schadenshöhe sowie die seelischen Folgen für seine Opfer, als insofern ansonsten Geschädigte an.
Quelle:Tarnkappe