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PC & Internet Chemical Love - Mehrjährige Haftstrafen für Online-Drogenhändler


Die mutmaßlichen Betreiber einer der größten europäischen Online-Drogenversandringe müssen sich seit März vor dem Landgericht Landau verantworten. Nun ist das Urteil im Prozess um ChemicalLove.to gefallen. Der Hauptbeschuldigte Nicolas K.(30) wurde zu einer Haftstrafe von 14 Jahre und zehn Monaten verurteilt, die beiden Mittäter, die Brüder René L. (32) und Dennis T. (30) müssen für je sieben Jahre und drei Monate in Haft.

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Zusätzlich zu der Haftstrafe soll Nicolas K., der Sohn eines früheren Stuttgarter Bundesliga-Fußballers, zehn Millionen Euro an die Staatskasse zahlen, obwohl die damaligen Einnahmen auf 1,3 Millionen Euro geschätzt wurden. Da jedoch die Kunden ausschließlich mit Bitcoins bezahlten, wurde die zwischenzeitliche Wertsteigerung des Bitcoin gleich mit berücksichtigt. Das Gericht ordnete zudem an, dass alle drei von einem gewissen Zeitpunkt der Haft an in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Nicolas K. habe laut eigener Aussage Drogen in „extremen“ Ausmaßen konsumiert, am Ende bis zu vier Gramm Kokain pro Tag. Das Urteil entsprach weitgehend der Forderung von Staatsanwalt Alexander Fassel.

Mit Werbesprüchen wie: „Höchste Qualität, diskrete Verpackung, günstige Preise“ oder „Wir kennen alle Tricks“ brachte Europas größter Online-Drogenversand Chemical Love (Spitzname: „Zalando für Drogen“) Produkte an seine Kunden. So konnten u.a. Designerdrogen, Psychedelika, Kokain, Ecstasy, Heroin, Crystal Meth, LSD und Amphetamine in dem zumeist deutschsprachigen Forum von Chemical Love bequem nach Hause geordert und mit Bitcoin bezahlt werden. Mehr als 1500 Verkäufe sollen per Post verschickt worden sein. Laut der Staatsanwaltschaft war es der größte Drogen-Webshop Deutschlands.

Obwohl Chemical Love nicht nur im Darknet, sondern auch im Clearnet seine Ware anbot, schien der Shop lange Zeit für die Behörden uneinnehmbar. Im Frühling des vergangenen Jahres kam das Geschäft dann jedoch plötzlich ins Stocken – der Händler schien verschwunden und reagierte nicht mehr auf Anfragen. Nach einer Razzia am 14. April 2016 im pfälzischen Rülzheim saßen nun die drei mutmaßlichen Hintermänner in Landau vor Gericht. Als die Beamten im April vergangenen Jahres das Depot der Bande in Rülzheim durchsuchten, fanden sie neben dem Trio und anderen Beweisen auch eine stattliche Menge Stoff: 55 Kilo Amphetamine, 25.000 XTC-Pillen, 1,3 Kilo Kokain und 4 Kilo Heroin. Das meiste in „sehr guter Qualität“, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, zwischen Januar 2015 und April 2016 über 100 Kilo Drogen nach Deutschland geschmuggelt und von dort aus gewerbsmäßig verkauft zu haben. Den Großteil des Stoffs sollen sie aus den Niederlanden beschafft haben, das Crystal Meth aus Tschechien.

Der Hauptangeklagte Nicolas K. soll unter dem Alias z100 die Fäden hinter Chemical Love gezogen haben: Als Mastermind hinter der Organisation soll er die Mitangeklagten Dennis T. und dessen Bruder René L. erst für sein Business angeworben haben, sie hätte er – wie auch seinen Vater – zur „Umsetzung seines Tatplans“ gebraucht, wie es Staatsanwalt Alexander Fassel formuliert. Ihm wird zur Last gelegt, dass er nicht nur als Verantwortlicher den Online-Drogenshop nach Vorbild der Webseite Silk Road aufgebaut hat, sondern auch persönlich für die Beschaffung der Drogen verantwortlich war. Die beiden mitangeklagten Brüder waren als Kuriere und Versandabfertiger tätig.

Nicolas K. soll mehrere Fahrten in die Niederlande organisiert haben und dazu unter anderem von seinem Vater, einem ehemaligen Stuttgarter Fußballprofi, begleitet worden sein. Auch gegen den Vater des Hauptangeklagten wird im Zusammenhang mit dem Drogenhandel ermittelt. Das Verfahren wurde aber abgetrennt. Zudem hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs des Anlagebetrugs Ermittlungen gegen den Ex-Bundesligaprofi aufgenommen. Er wird sich dazu in einem gesonderten Verfahren vor Gericht verantworten müssen. Vater und Sohn brachten die Drogen über die Grenzen und zu einem Lager, das die beiden Mitangeklagten organisierten.

Quelle: Tarnkappe
 
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