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Handy - Navigation Chats in großen WhatsApp-Gruppen mitunter gefährlich

Wie Strafrechtler Udo Vetter in seinem Blog berichtet, kann es sehr gefährlich sein, Mitglied in größeren WhatsApp-Gruppen zu sein. Die Polizei wollte ernsthaft bei über 600 Teilnehmern einer WhatsApp-Gruppe eine Hausdurchsuchung durchführen, weil ihnen vor vielen Monaten zwei möglicherweise rechtswidrige Fotos zugestellt wurde. Für die Polizisten war der Anfangsverdacht dafür in 600 Fällen mehr als ausreichend.

Udo Vetter möchte uns den Spaß an kurzweiligen Chats eigentlich nicht verderben, er tut es aber doch. Vetter berichtet über Ermittlungen gegen eine 17-Jährige, der vorgeworfen wird, Marihuana an Dritte verkauft zu haben. Nach Eingang eines Hinweises wurde das Zimmer der dealenden Schülerin durchsucht und ihr Smartphone beschlagnahmt. Bei der Auswertung stellten die Polizeibeamten fest, dass sie zusammen mit ihren Mitschülern in mehreren WhatsApp-Gruppen angemeldet war. Daraufhin nahm man die dort ausgetauschten Inhalte genauer unter die Lupe.

Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass zwei bis drei Fotos in einer großen Gruppe gepostet wurden, gegen § 184b StGB verstoßen haben sollen. Der Strafrechtler schreibt:

“Gegen jedes Mitglied der WhatsApp-Gruppe wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beamten hätten auch gerne Durchsuchungsbeschlüsse für jedes Gruppenmitglied bekommen. Also wohlgemerkt nicht nur für jene Teilnehmer, die sich mit dem Urheber des Posts irgendwie zu dem Thema ausgetauscht haben (wobei es so gut wie kein Feedback aus der Gruppe gab). Vielmehr sollten alle Gruppenmitglieder morgens um halb sieben Besuch von der Polizei bekommen.”​
Staatsanwalt hatte Einsehen: keine Razzia nach dem Gießkannenprinzip!

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WhatsApp-Gruppe: Quelle MaxPixel, thx! (CC0)

Glücklicherweise beurteilte der zuständige Staatsanwalt die Sachlage anders. Er entschied sich für eine Vorladung aller betroffenen Personen – eigentlich ist es eine Einladung durch die örtliche Polizeidienststelle. Eine Durchsuchung aller Empfänger lehnte er hingegen ab. Wahrscheinlich wurde dem Staatsanwalt bewusst, dass die Schüler bei den extrem vielen (und sicher teils sinnfreien) Nachrichten, die sie erhalten haben, jeden Überblick verloren haben. Wer schaut sich schon jedes empfangene Foto an, wenn das Smartphone ständig piept?

Der Staatsanwalt ordnete an, dass die möglicherweise noch auffindbaren Fotos von den Geräten gelöscht werden sollen. Die Polizisten sollen in den Gesprächen außerdem für mehr “Problembewusstsein” sorgen. Fest steht: Schon aufgrund der Vorladung dürften die Polizisten beim Termin die volle Aufmerksamkeit der Heranwachsenden und ihrer Eltern haben.

Der populäre Anwalt der Düsseldorfer Kanzlei Rechtsanwälte Vetter & Mertens schließt seinen Eintrag mit folgenden Worten ab: “(…) ihr wisst jetzt, auf welch ebenso zufällige wie simple Art und Weise man als – möglicherweise sogar inaktives – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe ins Visier der Ermittler geraten kann.”

Er wünscht uns dennoch weiterhin viel Spaß beim Chatten.

Quelle; tarnkappe
 
es gibt heutzutage einfach nichts was es nicht gibt. überall lauern fallstricke und findige anwälte, die einem das geld aus der tasche ziehen wollen.
 
Die Zahl 600 sagt ja nur wer da registriert ist (wurde). Da kann es locker auch so sein das nur ein drittel aktiv ist, ein
weiters drittel inaktiv und der Rest weiß nicht mal das er da Mitglied ist. Für dieses Restdrittel wäre dann wohl auch
die Überraschung am größten wenn die Staatsdiener klingeln.
 
Normalerweise solle man sich dieser App entledigen.... Die Bequemlichkeit ist zur zeit noch stärker.
 
Der Fall zeigt mal wieder deutlich, warum unsere Justiz "überlastet" ist.

Die beschäftigen sich mit Dingen, und sicherlich gibt es 1000-fach solche Verfahren, da kann man nur mit dem Kopf schütteln, wegen zwei Bildern in einer 600 Personen Gruppe, also wenn man sonst nix zutun hat, bei 600 Leuten eine Durchsuchung durchführen zu wollen....

In der heutigen Zeit drücken die auch für jeden kleinen Pups eine Hausdurchsuchung durch, wahrscheinlich reicht es bereits, wenn mein Nachbar mich nicht mag und irgendwas böses über mich erzählt, dann stehen die Streifenhörnchen vor meiner Tür...

Weiter so.
 
So wie sich das liest hat ihm ja nur die Anzahl davon abgehalten. Im Umkehrschluss wären es nur 100 gewesen, hätte der die alle hochgenommen.
 
wegen zwei Bildern in einer 600 Personen Gruppe

Im oben genannten Artikel steht, dass nach §184b StGB ermittelt wird. Der Paragraf hat die Überschrift: "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften". Ich weiß nicht ob man da von "nur zwei Bilder" sprechen kann.
 
"Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass zwei bis drei Fotos in einer großen Gruppe gepostet wurden, gegen § 184b StGB verstoßen haben sollen " Was können diejenigen dafür, die es unfreiwillig auf hier Telefon bekommen? Kinderpornographie ist eine schlimme Sache, das streitet niemand ab. Wenn du eine Einlandung in eine Gruppe bekommst bist du schon drin , du kannst nicht entscheiden was die anderen in die Gruppe stellen und trotzdem versucht man alle zu Kriminalisieren.
 
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