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Soll die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes Eins generell auf 12 Monate begrenzt werden?
Laut eines Medienberichtes gibt es derzeit bei der Union aus CDU und CSU Überlegungen, das Arbeitslosengeld I in seiner Bezugsdauer generell auf zwölf Monate zu begrenzen. Das berichtet das Magazin „Der Spiegel“ und verweist in seinem Bericht auf eine „Empfehlungen des Parlamentskreises Mittelstand in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Wahlprogramm der Unionsparteien.“
Würde eine solche Änderung in Kraft treten, wären vor allem ältere Arbeitslose betroffen. Durch die Verkürzung der Bezugsdauer des ALG I erhoffen sich die sogenannten „Unions-Mittelständler“ ein schnelleres Zurückdrängen in die Lohnarbeit. Der Fachkräftemangel kann nicht nur international beseitigt werden, vielmehr gilt es, auch national das Potential, das in Teilzeitbeschäftigten, älteren Mitbürgern und Arbeitslosen existiert, für den Arbeitsmarkt zu gewinnen«, heißt es laut dem Magazin in den Empfehlungen.
Seit der Umsetzung von Hartz IV und der Agenda 2010 ist die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes sowieso schon begrenzt. Wer beispielsweise 12 Monate sozialversicherungspflichtig Beschäftigter war, bekommt sechs Monate das ALG I. Danach würde dann ein Anspruch auf das ALG II bestehen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres und einer Anwartschaft von 30 Monaten, besteht ein ALG I-Anspruch von derzeit 15 Monaten. Bei Vollendung des 58. Lebensjahres und einer Anwartschaft von 48 Monaten besteht sogar die Möglichkeit einer Bezugsdauer von 24 Monaten. Weil ältere Arbeitslose es ungleich schwerer am Arbeitsmarkt haben, hatte die CDU erst vor sieben Jahren gemeinsam mit der SPD eine entsprechende Regelung umgesetzt. Eben jene steht nun wieder zur Debatte.
FDP Hasssprüche gegen Hartz IV Betroffene
Quelle: gegen-hartz