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Sky Deutschland Card-Sharing: Sky feiert nächsten Erfolg vor Gericht

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Die Verurteilung eines Card-Sharing-Betreibers wegen illegaler Verbreitung von Sky wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Celle bestätigt. Für den Pay-TV-Anbieter ein wichtiger Sieg im Kampf gegen illegale Streamer.

Im Kampf gegen die illegale Verbreitung seines Programms hat Sky Deutschland einen weiteren Sieg vor Gericht errungen. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Celle bestätigte mit einem Revisionsbeschluss das Urteil des Landgerichts Verden vom Februar 2016, welches einem 53-jährigen Card-Sharer aus Niedersachsen eine Freiheitsstrafe einbrachte. Dies teilte das Unterföhringer Unternehmen am Donnerstag mit.

"Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Celle ist ein Erfolg für Sky. Außerdem ist es ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern", zeigte sich Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security beim Pay-TV-Anbieter, erfreut über die Entscheidung des OLG.

Der Verurteilte hatte mittels eines Card-Sharing-Servers seit 2009 Angebote von Sky über das Internet vertrieben und diese Zugänge verkauft, was im Jahr 2012 aufgedeckt und bereits im Dezember 2013 zu einer Haftstrafe für den Niedersachsen geführt hatte. Dieses Urteil wurde vom Landgericht Verden auch in zweiter Instanz bestätigt und muss nach der aktuellen Entscheidung endgültig vollstreckt werden.

Quelle: Digitalfernsehen


Oberlandesgericht bestätigt: Card-Sharing ist Computerbetrug

  • Erstmals in Deutschland bestätigt ein Oberlandesgericht, dass Card-Sharing Computerbetrug ist
  • Dieser Beschluss ist endgültig und nicht mehr anfechtbar
  • Täter hatte illegal Sky über das Internet vertrieben und war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat in Form eines Revisionsbeschlusses die rechtliche Bewertung des Landgerichts Verden aus dem Februar 2016 bestätigt.

Dieses hatte einen 53-jährigen Mann aus Niedersachsen insbesondere wegen Computerbetrugs in 65 Fällen in Tateinheit mit der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Den Schuldspruch wegen Computerbetrugs hat das Oberlandesgericht Celle nun in Folge einer Revision des Angeklagten bestätigt. Es sieht es als erwiesen an, dass Card-Sharing eine unbefugte Verwendung von Daten darstellt, die zu einem unmittelbaren Vermögensschaden bei Sky Deutschland führt. Für die Strafzumessung hat das Oberlandesgericht das Verfahren an das Landgericht Verden zurückverwiesen.

Der Tatbestand
Der Angeklagte hatte seit Frühjahr 2009 illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen sogenannten Card-Sharing-Server betrieben und die Zugänge dazu verkauft hatte. Auf diese Weise wurde Dritten die Möglichkeit eröffnet, das Programm von Sky zu sehen, ohne dafür Geld an den Premium-TV-Anbieter zahlen zu müssen.

Die enge Kooperation zwischen Sky, Nagravision und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden haben die Anklage erst möglich gemacht.

Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland: „Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Celle ist ein Erfolg für Sky. Außerdem ist es ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern. Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Im Interesse unserer mehr als 4,6 Millionen Kunden werden wir die Verfolgung derartiger Aktivitäten zusammen mit den zuständigen Behörden und unseren Partnern weiter forcieren.“

Quelle: Sky
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie sind die an den gekommen?
Irgendwie ist mir in Erinnerung:
a - angezeigt von unbekannt
b - im Zuge einer Razzia wegen BTM aufgeflogen
 
Im Strafprozess 1 Jahr auf Bewährung. Da bin ich mal gespannt, ob Sky noch einen Zivil-Prozess zur Schadenswiedergutmachung führen wird und was sie von dem Mann fordern werden: 65 Fälle von Computer-Betrug (CS-Clients) x 7 Jahre (2009...2016) x12 Monate Sky-Vollabo = ???
 
Pay TV: OLG Celle bestätigt Schuldspruch wegen Card Sharings

Das Oberlandesgericht hat die Verurteilung eines 53-Jährigen wegen Computerbetrugs bestätigt. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts einen Card-Server betrieben, über den bis zu 1300 Kunde illegal Pay-TV sehen konnten.

Card Sharing ist Computerbetrug: Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss festgestellt und damit die Vorinstanz weitgehend bestätigt (2 Ss 93/16). In der Vorinstanz hatte das Landgericht Verden einen 53-jährigen Mann verurteilt, der einen sogenannten Card-Sharing-Server betrieben und damit Dritten gegen Entgelt Zugriff auf Pay-TV-Angebote ermöglicht hatte. Das Strafmaß von einem Jahr Haft auf Bewährung hat das OLG Celle aufgehoben und zur Neufestsetzung an das LG Verden zurückverwiesen.

Dem Beschuldigte hat laut Feststellung des Gerichts seit 2009 einen Card-Sharing-Server für bis zu 1300 Kunden betrieben. Beim Card-Sharing können mehrere Receiver auf eine freigeschaltete Abo-Karte zugreifen, um das TV-Signal zu entschlüsseln. Die zur Entschlüsselung nötigen Daten schickt der Card-Server über das Internet an die Receiver, auf denen eine spezielle Software läuft (Soft-CAM). Der Angeklagte hat nach Überzeugung des Gerichts Zugänge zu seinem Card-Server gegen Zahlung angeboten und über das Internet vertrieben. Auch passend manipulierte Receiver konnte man bei ihm erwerben.

Computerbetrug zum Schaden des Senders
Nach gemeinsamen Recherchen des Pay-TV-Anbieters Sky und der Schweizer Firma Nagravision, die das Verschlüsselungssystem liefert, hatten die Unternehmen Anzeige erstattet. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Verden hatten im Juli 2013 mehr als 120 Polizeibeamte aus Göttingen, Hannover und Iserlohn sowie der Landeskriminalämter Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bundesweit Durchsuchungen durchgeführt.

Nach dem Amtsgericht Stolzenau und dem LG Verden hat nun erstmals ein Oberlandesgericht die Verurteilung eines Card-Sharers wegen Computerbetrugs bestätigt. Die Weitergabe des Kontrollworts für die Datenentschlüsselung sei eine unbefugte Verwendung von Daten, die zu einem unmittelbaren Vermögensschaden des Pay-TV-Senders führe, teilte das Gericht mit. Das OLG hat die Revision des Angeklagten zurückgewiesen, soweit sie sich auf den Schuldspruch bezieht. Das Strafmaß – bisher ein Jahr auf Bewährung – muss das LG Verden allerdings neu festsetzen.

Quelle: heise
 
Wieso 7 Jahre er ist nach 3 Jahren aufgeflogen. Und am 1. Tag hatte er keine 65 Klienten
 
Wir müssen jetzt auch nicht so tun als wüssten wir nicht dass es strafbar ist. Das sky das unterbinden will und jeden aufpickt den sie bekommen können ist auch logisch. Auch das es durch die Medien gepoltert wird ist doch klar.
Jeder Softwareentwickler von dem hier cracks (apps, warez, ...) angeboten werden ist schlimmer dran, da er sein Rechte nicht so duchsetzen kann.
 
Unmittelbarer Vermögensschaden??
Da müsste doch Sky erstmal nachweisen, das die Clients ein Abo gemacht hätten.
So haben die doch keinen Schaden, der Mann wird doch wohl sein Abo bezahlt haben.
 
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Unmittelbarer Vermögensschaden??
Da müsste doch Sky erstmal nachweisen, das die Clients ein Abo gemacht hätten.
So haben die doch keinen Schaden, der Mann wird doch wohl sein Abo bezahlt haben.

Eben wer sagt das sie das Abo bei Sky für 50-65€/Monat gemacht hätten. So haben sie sicher um die 10€/Monat gezahlt. Völliger Schwachsinn.
 
Sky rechnet die aber nicht mit dem kleinsten Abo, damals erhältlichen ab.
Da wird wohl irgendein Durchschnitt angesetzt, die Kohle sehen die eh nie.
 
Also 20,- kostet das bei den Standard Sharern. Mit Beziehung vielleicht 10,-. bei ca.60,- bei Sky kann man von 200.000€ Zivilklage ausgehen. Dann noch die BTM Klage. Auweia.
 
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