Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags darf an die Wohnung geknüpft sein und muss nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein, befanden die obersten Verwaltungsrichter.

Einen Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung zu erheben ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Es wies die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück.

Die Bundesverwaltungsrichter bekräftigten ihre schon in früheren Entscheidungen geäußerte Auffassung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung geknüpft sein darf und nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein muss.

Der zuständige Senat hielt auch fest, dass es gegen eine doppelte Erhebung des Beitrags bei Inhabern zweier Wohnungen keine Bedenken gebe.

Quelle; heise
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben