In einer historischen Entscheidung hat der Bundestag heute beschlossen, dass alle Fernsehsender und Streaming-Anbieter dazu verpflichtet werden, ihre Untertitel fortan konsequent zu gendern.
Bundestag beschließt, dass Untertitel im Fernsehen und Streaming fortan gegendert werden müssen
Damit soll die Gleichberechtigung aller Geschlechter auch in der Welt der Unterhaltungselektronik umfassend gefördert werden. Der Beschluss kam nach einer langen Debatte zustande, in der Vertreter:innen aller Parteien die verschiedenen Aspekte der Gendergerechtigkeit erörterten. Auch die Lobbyverbände der Elektronikbranche hatten sich an den Diskussionen beteiligt und ihre Meinung zu dem umstrittenen Vorhaben kundgetan.
Untertitel wie sie bei der Tagesschau eingeblendet werden können, lesen sich gegendert vielleicht bald so
Als Reaktion auf den Beschluss haben sich zahlreiche Streaming-Anbieter bereits darum bemüht, ihre Untertitel schnellstmöglich umzustellen. Einige von ihnen bieten sogar spezielle Einstellungen an, bei denen Zuschauerinnen die bevorzugte Form der geschlechtergerechten Sprache selbst auswählen können. So kann man beispielsweise zwischen dem Gendersternchen (*), dem Gender-Doppelpunkt ) und dem Gender-Gap (_) wählen.
Um den Übergang zur gendergerechten Sprache in den Untertiteln zu erleichtern, hat der Bundestag zudem ein Förderprogramm beschlossen, das die Kosten für die Anpassung der Untertitel bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt. Dadurch sollen auch regionale Fernsehsender und Nischenanbieter bei der Umsetzung der neuen Regelungen entlastet werden. Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Umsetzung der neuen Untertitelregelungen spätestens bis zum 1. April 2024 abgeschlossen sein muss. Nach diesem Datum drohen Sanktionen für Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten.
Quelle; 4kfilme
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Bundestag beschließt, dass Untertitel im Fernsehen und Streaming fortan gegendert werden müssen
Damit soll die Gleichberechtigung aller Geschlechter auch in der Welt der Unterhaltungselektronik umfassend gefördert werden. Der Beschluss kam nach einer langen Debatte zustande, in der Vertreter:innen aller Parteien die verschiedenen Aspekte der Gendergerechtigkeit erörterten. Auch die Lobbyverbände der Elektronikbranche hatten sich an den Diskussionen beteiligt und ihre Meinung zu dem umstrittenen Vorhaben kundgetan.
Regelung hält sich an geltende Standards
Mit der neuen Regelung werden alle Untertitel im TV und Streaming gemäß den aktuellen Standards der geschlechtergerechten Sprache angepasst. So müssen zukünftig beispielsweise Berufsbezeichnungen wie „Polizist“ und „Polizistin“ durch die gendergerechte Form „Polizist:in“ ersetzt werden. Auch Pronomen wie „er“ und „sie“ sollen durch das geschlechtsneutrale „xier“ ersetzt werden, um keine Personengruppe zu diskriminieren.
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Untertitel wie sie bei der Tagesschau eingeblendet werden können, lesen sich gegendert vielleicht bald so
Als Reaktion auf den Beschluss haben sich zahlreiche Streaming-Anbieter bereits darum bemüht, ihre Untertitel schnellstmöglich umzustellen. Einige von ihnen bieten sogar spezielle Einstellungen an, bei denen Zuschauerinnen die bevorzugte Form der geschlechtergerechten Sprache selbst auswählen können. So kann man beispielsweise zwischen dem Gendersternchen (*), dem Gender-Doppelpunkt ) und dem Gender-Gap (_) wählen.
Wer Untertitel nicht gendert, wird sanktioniert
Kritiker:innen des Beschlusses befürchten jedoch, dass die neuen Untertitelregelungen die Lesbarkeit und den Sprachfluss der Texte beeinträchtigen könnten. Einige befürchten sogar, dass dies zu einer erhöhten Abonnent:innen-Abwanderung bei den betroffenen Streaming-Anbietern führen könnte.Um den Übergang zur gendergerechten Sprache in den Untertiteln zu erleichtern, hat der Bundestag zudem ein Förderprogramm beschlossen, das die Kosten für die Anpassung der Untertitel bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt. Dadurch sollen auch regionale Fernsehsender und Nischenanbieter bei der Umsetzung der neuen Regelungen entlastet werden. Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Umsetzung der neuen Untertitelregelungen spätestens bis zum 1. April 2024 abgeschlossen sein muss. Nach diesem Datum drohen Sanktionen für Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten.
Quelle; 4kfilme