claus13
Elite Lord
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Der Link ist nicht mehr aktiv. hat am Freitag den umstrittenen
Erstmals werden davon auch dynamische IP-Adressen erfasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht hier eine Regelungslücke gesehen hatte. Provider dürfen demnach die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen, was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis darstellt. Die Informationen müssen sie im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben. Betroffene sollen davon im Nachhinein prinzipiell in Kenntnis gesetzt werden.
Mit richterlicher Genehmigung wird mit dem Gesetz der Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter von Telekommunikationsdiensten erlaubt. Wollen Geheimdienste an derlei "Zugangssicherungscodes" heran, muss das die zuständige parlamentarische G10-Kontrollkommission absegnen. Datenschützer und Bürgerrechtler
Einzelne Länder wie Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein hatten vorab auf Nachbesserungen gedrängt und empfohlen, den Vermittlungsausschuss mit anzurufen. Mit diesem Anliegen fanden sie in der heutigen Plenarsitzung der Länderkammer aber keine Mehrheit. Grüne und Linke monierten, dass das Bundeskriminalamt (BKA) künftig Funktionen einer "Internet-Polizei" wahrnehmen dürfe. Sie sehen die Vertraulichkeit der Nutzung des Netzes gefährdet. Mit erneuten Verfassungsbeschwerden gegen das Vorhaben ist nun zu rechnen. Der Kieler Datenschutzaktivist und Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, Patrick Breyer, hatte zuvor bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. (Stefan Krempl) / (anw)
Quelle:
Tja Jungs, das war es nun mit unserer Freiheit..............
Hoffentlich werden sie vom Bundesverfassungsgericht noch gestopt. Die Hoffnung stirb zuletzt.
Gruß
claus13
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abgesegnet. Das vom Bundestag bereits verabschiedete Vorhaben kann in Kraft treten, wenn es der Bundespräsident unterzeichnet und das Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat. Es regelt, unter welchen Bedingungen Ermittler von Bundesbehörden Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen.Erstmals werden davon auch dynamische IP-Adressen erfasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht hier eine Regelungslücke gesehen hatte. Provider dürfen demnach die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen, was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis darstellt. Die Informationen müssen sie im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben. Betroffene sollen davon im Nachhinein prinzipiell in Kenntnis gesetzt werden.
Mit richterlicher Genehmigung wird mit dem Gesetz der Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter von Telekommunikationsdiensten erlaubt. Wollen Geheimdienste an derlei "Zugangssicherungscodes" heran, muss das die zuständige parlamentarische G10-Kontrollkommission absegnen. Datenschützer und Bürgerrechtler
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vor allem bei diesem Punkt erneut "gravierende verfassungsrechtliche Mängel", da sich über die betroffenen Konten auch Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter herausfinden ließen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung
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, dass auch Kennungen für den eigentlich als "vertraulich" eingestuften De-Mail-Dienst prinzipiell betroffen sein könnten.Einzelne Länder wie Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein hatten vorab auf Nachbesserungen gedrängt und empfohlen, den Vermittlungsausschuss mit anzurufen. Mit diesem Anliegen fanden sie in der heutigen Plenarsitzung der Länderkammer aber keine Mehrheit. Grüne und Linke monierten, dass das Bundeskriminalamt (BKA) künftig Funktionen einer "Internet-Polizei" wahrnehmen dürfe. Sie sehen die Vertraulichkeit der Nutzung des Netzes gefährdet. Mit erneuten Verfassungsbeschwerden gegen das Vorhaben ist nun zu rechnen. Der Kieler Datenschutzaktivist und Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, Patrick Breyer, hatte zuvor bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. (Stefan Krempl) / (anw)
Quelle:
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Tja Jungs, das war es nun mit unserer Freiheit..............
Hoffentlich werden sie vom Bundesverfassungsgericht noch gestopt. Die Hoffnung stirb zuletzt.
Gruß
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