Gute Nachrichten für Verbraucher: Bei strittigen Telefon- und Handyabrechnungen oder bei beschädigten oder verlorenen Postsendungen schlichtet die Bundesnetzagentur ab 1. April kostenlos zwischen Verbrauchern und Telekommunikations- bzw. Postunternehmen.
Bonn - Für Verbraucher ist die Schlichtung von Streitfällen mit Telekommunikations- und Postunternehmen durch die Bundesnetzagentur vom 1. April an kostenlos. Hintergrund ist das Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu diesem Termin, wie die Behörde mitteilt.
Bundesnetzagentur konnte in 70 Prozent der Fälle gütliche Einigung erreichen
Schlichten kann die Agentur etwa bei strittigen Telefon- und Handyabrechnungen, nicht eingehaltenen vertraglichen Leistungen, gesperrten Anschlüssen, Problemen beim Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme oder bei beschädigten sowie verlorenen Postsendungen.
Den Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur ist es nach eigenen Angaben in der Vergangenheit in rund 70 Prozent der Fälle gelungen, in Streitfällen eine gütliche Einigung ohne Gerichtsverfahren herbeizuführen. Die Gebühren richteten sich bislang nach dem Streitwert und betrugen mindestens 35 Euro bei Telekommunikations- und mindestens 25 Euro bei Postverfahren.
Quelle; onlinekosten
Bonn - Für Verbraucher ist die Schlichtung von Streitfällen mit Telekommunikations- und Postunternehmen durch die Bundesnetzagentur vom 1. April an kostenlos. Hintergrund ist das Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu diesem Termin, wie die Behörde mitteilt.
Bundesnetzagentur konnte in 70 Prozent der Fälle gütliche Einigung erreichen
Schlichten kann die Agentur etwa bei strittigen Telefon- und Handyabrechnungen, nicht eingehaltenen vertraglichen Leistungen, gesperrten Anschlüssen, Problemen beim Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme oder bei beschädigten sowie verlorenen Postsendungen.
Den Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur ist es nach eigenen Angaben in der Vergangenheit in rund 70 Prozent der Fälle gelungen, in Streitfällen eine gütliche Einigung ohne Gerichtsverfahren herbeizuführen. Die Gebühren richteten sich bislang nach dem Streitwert und betrugen mindestens 35 Euro bei Telekommunikations- und mindestens 25 Euro bei Postverfahren.
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