Die Bundesnetzagentur mahnt in einer aktuellen Mitteilung zur Vorsicht bei Online-Einkäufen zur Weihnachtszeit. Dabei geht es nicht, was man auch hätte erwarten können, um Fake-Shops, sondern um den Dauerbrenner smarte Spielzeuge und andere vernetzte Alltagsgegenstände. So gibt es da allerlei Produkte mit versteckten Kameras oder Mikrofonen, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen können. Diese sind allerdings in Deutschland ausdrücklich verboten.
So können derlei Accessoires ihre Aufnahmen dann gerne mal per WLAN oder Bluetooth direkt an andere Empfangsgeräte übertragen. Auch smarte Brillen sind möglicherweise in Deutschland nicht erlaubt, wenn keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen. Hier unterstellt man dann einen Eingriff in die Privatsphäre der Personen in der Umgebung. Selbst manche Saugroboter können verboten sein, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen könnten. Entscheidend ist, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen lassen. Die Bundesnetzagentur prüft in diesem Bezug derzeit mehrere Produkte am Markt.
Geht alles noch weiter, denn selbst Futter- und Leckerli-Automaten für Haustiere können verboten sein, wenn sie über eine sendefähige Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen und die Aufnahmesituation für betroffene Personen nicht eindeutig als solche erkennbar ist. Als „besonders heimtückisch“ bezeichnet die Bundesnetzagentur Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild oder Ton aufnehmen und übertragen können. Hier fielen der Behörde kürzlich etwa mit Mikrofonen ausgestattete Blumentöpfe, mit Kameras versehene Wanduhren, nachtsichtfähige Sparschweine und videofähige Trinkflaschen auf.
Darauf sollten Verbraucher laut Bundesnetzagentur achten:
Quelle; Caschys
So können derlei Accessoires ihre Aufnahmen dann gerne mal per WLAN oder Bluetooth direkt an andere Empfangsgeräte übertragen. Auch smarte Brillen sind möglicherweise in Deutschland nicht erlaubt, wenn keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen. Hier unterstellt man dann einen Eingriff in die Privatsphäre der Personen in der Umgebung. Selbst manche Saugroboter können verboten sein, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen könnten. Entscheidend ist, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen lassen. Die Bundesnetzagentur prüft in diesem Bezug derzeit mehrere Produkte am Markt.
Geht alles noch weiter, denn selbst Futter- und Leckerli-Automaten für Haustiere können verboten sein, wenn sie über eine sendefähige Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen und die Aufnahmesituation für betroffene Personen nicht eindeutig als solche erkennbar ist. Als „besonders heimtückisch“ bezeichnet die Bundesnetzagentur Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild oder Ton aufnehmen und übertragen können. Hier fielen der Behörde kürzlich etwa mit Mikrofonen ausgestattete Blumentöpfe, mit Kameras versehene Wanduhren, nachtsichtfähige Sparschweine und videofähige Trinkflaschen auf.
Darauf sollten Verbraucher laut Bundesnetzagentur achten:
- Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
- Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen, ohne dass der Aufgenommene davon Kenntnis oder die Aufnahmesituation unter Kontrolle hat?
- Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden?
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; Caschys