Für die Mitnahme einer Telefonnummer zu einem anderen Festnetz-Anbieter dürfen nicht einfach frei ausgewählte Beträge kassiert werden. Die Bundesnetzagentur ist jetzt in einem Fall eingeschritten, bei dem ein Telekommunikations-Anbieter immerhin knapp 40 Euro für den entsprechenden Service haben wollte.
Der betroffene Verbraucher hatte sich daraufhin hilfesuchend an die Behörde gewandt. Und diese reagierte, indem sie der Freikom, einem kleinen norddeutschen Anbieter von Festnetzanschlüssen, eine Anordnung schickte: Netto wurde dem Unternehmen hier eine Gebühr in Höhe von 9,61 Euro zugestanden. Der Verbraucher muss also lediglich ein Viertel der angestrebten Summe zahlen.
"Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen", erklärte die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung. Allerdings ist es natürlich nicht so einfach möglich, die realen Kosten eines solchen Vorgangs zu ermitteln. Man war sich aber schon sicher, dass eine Summe von 39,90 Euro letztlich ein Stück zu hoch angesetzt wurde.
Mobilfunk wohl als nächstes dran
Wahrscheinlich wäre gar nichts passiert, wenn Freikom einen Betrag von rund 20 Euro verlangt hätte. Die höchste Gebühr, die bei einem Preisvergleich unter europäischen Providern gefunden wurde, lag immerhin bei 29,95 Euro. Letztlich berechnete man aufgrund der gewonnenen Daten aber einen halbwegs realistischen Wert von eben 9,61 Euro. Und da der Anbieter auch nicht nachweisen konnte, dass ihm höhere Ausgaben entstehen, bleibt dieser nun in der Form bestehen.
Der Betrag gilt zukünftig natürlich auch für andere Unternehmen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, würde so die Portierung günstiger und die Hürde für den Verbraucher, einen Anbieterwechsel vorzunehmen, gesenkt. Dadurch rechnet man sich einen lebhafteren Wettbewerb aus. Weiterhin kündigte die Behörde gleich noch mit an, auch die Portierungsentgelte in anderen Bereichen prüfen zu wollen.
Quelle: winfuture.de
Der betroffene Verbraucher hatte sich daraufhin hilfesuchend an die Behörde gewandt. Und diese reagierte, indem sie der Freikom, einem kleinen norddeutschen Anbieter von Festnetzanschlüssen, eine Anordnung schickte: Netto wurde dem Unternehmen hier eine Gebühr in Höhe von 9,61 Euro zugestanden. Der Verbraucher muss also lediglich ein Viertel der angestrebten Summe zahlen.
"Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen", erklärte die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung. Allerdings ist es natürlich nicht so einfach möglich, die realen Kosten eines solchen Vorgangs zu ermitteln. Man war sich aber schon sicher, dass eine Summe von 39,90 Euro letztlich ein Stück zu hoch angesetzt wurde.
Mobilfunk wohl als nächstes dran
Wahrscheinlich wäre gar nichts passiert, wenn Freikom einen Betrag von rund 20 Euro verlangt hätte. Die höchste Gebühr, die bei einem Preisvergleich unter europäischen Providern gefunden wurde, lag immerhin bei 29,95 Euro. Letztlich berechnete man aufgrund der gewonnenen Daten aber einen halbwegs realistischen Wert von eben 9,61 Euro. Und da der Anbieter auch nicht nachweisen konnte, dass ihm höhere Ausgaben entstehen, bleibt dieser nun in der Form bestehen.
Der Betrag gilt zukünftig natürlich auch für andere Unternehmen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, würde so die Portierung günstiger und die Hürde für den Verbraucher, einen Anbieterwechsel vorzunehmen, gesenkt. Dadurch rechnet man sich einen lebhafteren Wettbewerb aus. Weiterhin kündigte die Behörde gleich noch mit an, auch die Portierungsentgelte in anderen Bereichen prüfen zu wollen.
Quelle: winfuture.de