Streaming-Dienste werden immer teurer und auch zahlreicher, weshalb sich so mancher Nutzer mit dem Teilen eines Kontos behilft. Doch in Großbritannien hat die zuständige Behörde eine neue Richtlinie veröffentlicht, in der sie diese Praxis sogar als strafrechtlich relevant einstuft.
Sharing Is Caring
Passwort-Sharing ist zwar nicht erlaubt, dennoch stellt es für viele eine Möglichkeit dar, die Kosten eines oder mehrerer Abos niedrig zu halten. Denn die Anbieter haben dagegen nur wenig Handhabe, drücken aber auch vielleicht ein Auge zu, weil sie hoffen, dass aus Sharing-Nutzern einmal Vollpreis-Kunden werden. Netflix hat diese Praxis beispielsweise lange toleriert und vor Jahren sogar Tweets veröffentlicht, wonach das Teilen eines Passworts "Liebe" sei.
Doch mittlerweile sind die fetten Jahre des Wachstums vorbei und die Streaming-Anbieter kämpfen immer verbissener um neue Kunden - aber auch gegen illegale bzw. nicht vorgesehene Zugangswege. Mittlerweile spricht man in der Industrie auch von "Passwort-Piraterie" und versucht, dieses entsprechend gesetzlich zu deklarieren. Denn obwohl Passwort-Sharing stets ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ist, so lässt sich bisher nicht mit Sicherheit sagen, dass es im klassischen Sinne illegal ist.
Teilen eines Passworts als "Betrug"
Wie TorrentFreak berichtet, hat nun aber das im Vereinigten Königreich für Urheberrechtsfragen zuständige Intellectual Property Office (IPO) eine neue Kampagne gestartet, in der man Passwort-Sharing kompromisslos als illegal und sogar als strafrechtlichen Verstoß - genauer gesagt als Betrug - bezeichnet.
"Es gibt eine Reihe von straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen, die im Falle der gemeinsamen Nutzung von Passwörtern anwendbar sein können, wenn die Absicht darin besteht, einem Nutzer den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken ohne Bezahlung zu ermöglichen", teilte das IPO gegenüber TorrentFreak mit. "Diese Bestimmungen können je nach den Umständen die Verletzung von Vertragsbedingungen, Betrug oder sekundäre Urheberrechtsverletzungen umfassen."
Allerdings darf bezweifelt werden, ob eine Staatsanwaltschaft tatsächlich diese "nukleare" Karte ziehen würde. Denn auch die Streaming-Anbieter selbst dürften nur wenig Interesse haben, so hart durchzugreifen bzw. durchgreifen zu lassen - zumal Passwort-Sharing ihrerseits durch technische Schritte beendet werden könnte.
Quelle; winfuture
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Passwort-Sharing ist zwar nicht erlaubt, dennoch stellt es für viele eine Möglichkeit dar, die Kosten eines oder mehrerer Abos niedrig zu halten. Denn die Anbieter haben dagegen nur wenig Handhabe, drücken aber auch vielleicht ein Auge zu, weil sie hoffen, dass aus Sharing-Nutzern einmal Vollpreis-Kunden werden. Netflix hat diese Praxis beispielsweise lange toleriert und vor Jahren sogar Tweets veröffentlicht, wonach das Teilen eines Passworts "Liebe" sei.
Doch mittlerweile sind die fetten Jahre des Wachstums vorbei und die Streaming-Anbieter kämpfen immer verbissener um neue Kunden - aber auch gegen illegale bzw. nicht vorgesehene Zugangswege. Mittlerweile spricht man in der Industrie auch von "Passwort-Piraterie" und versucht, dieses entsprechend gesetzlich zu deklarieren. Denn obwohl Passwort-Sharing stets ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ist, so lässt sich bisher nicht mit Sicherheit sagen, dass es im klassischen Sinne illegal ist.
Teilen eines Passworts als "Betrug"
Wie TorrentFreak berichtet, hat nun aber das im Vereinigten Königreich für Urheberrechtsfragen zuständige Intellectual Property Office (IPO) eine neue Kampagne gestartet, in der man Passwort-Sharing kompromisslos als illegal und sogar als strafrechtlichen Verstoß - genauer gesagt als Betrug - bezeichnet.
"Es gibt eine Reihe von straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen, die im Falle der gemeinsamen Nutzung von Passwörtern anwendbar sein können, wenn die Absicht darin besteht, einem Nutzer den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken ohne Bezahlung zu ermöglichen", teilte das IPO gegenüber TorrentFreak mit. "Diese Bestimmungen können je nach den Umständen die Verletzung von Vertragsbedingungen, Betrug oder sekundäre Urheberrechtsverletzungen umfassen."
Allerdings darf bezweifelt werden, ob eine Staatsanwaltschaft tatsächlich diese "nukleare" Karte ziehen würde. Denn auch die Streaming-Anbieter selbst dürften nur wenig Interesse haben, so hart durchzugreifen bzw. durchgreifen zu lassen - zumal Passwort-Sharing ihrerseits durch technische Schritte beendet werden könnte.
Quelle; winfuture