Vor gefühlten 100 Jahren hieß es einmal, dass wir in Deutschland schnellstmöglich alle 50 MBit/s bezüglich der Internetgeschwindigkeit bekommen sollten. Das war damals wohl kein „Versprechen“, sondern eher ein „versprechen“.
Mittlerweile – und damit Jahre später – hat das Bundeskabinett beschlossen, dass in einer Zeit, in der immer höhere Anforderungen, auch durch Heimarbeit, 10 Mbit/s im Download ausreichen müssen – und 1,3 MBit/s im Upload. Da kann man quasi die Bits daheim noch per Handschlag begrüßen.
Schlupflöcher gibt’s sogar auch noch, denn wenn gar nicht anders möglich, soll auch Satelliten-Internet ermöglicht werden. Eine Latenz von 150 Millisekunden darf nicht überschritten werden. Enttäuschend, wie auch die Verbraucherzentralen empfinden.
Der Bundestagsausschuss Digitales hält am heutigen 9. Mai 2022 eine öffentliche Anhörung zum Thema Breitband-Grundversorgung. Diskutiert wird unter anderem der kürzlich veröffentlichte Kabinettsentwurf der Verordnung über Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der als Sachverständiger an der Anhörung teilnimmt, fordert unter anderem höhere anfängliche Bandbreiten und ein Festhalten an der vorgeschlagenen Latenz. Auch dürfen keine Ausnahmen durch die Hintertür festgelegt werden. Die Verordnung soll nach Zustimmung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dem Bundestagsausschuss Digitales und dem Bundesrat am 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Die Menschen in Deutschland müssen endlich flächendeckend Zugang zum Internet haben. Damit das gelingt, gibt es gesetzlich festgelegte Mindestvorgaben. Der Kabinettsentwurf eröffnet aber die Möglichkeit, die festgelegten Mindestvorgaben des Telekommunikationsgesetzes für die Breitband-Grundversorgung noch weiter zu unterschreiten. Über eine Öffnungsklausel wird durch die Hintertür versucht, den Einsatz von geostationären Satelliten zu ermöglichen, die regelmäßig nicht die Latenz von 150 ms erreichen. Dass der Dienst nicht stets in minimal festgelegter Qualität verfügbar sein muss, ist aus Sicht des vzbv nicht vereinbar mit dem Telekommunikationsgesetz, so Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv.
Quelle; caschy
Mittlerweile – und damit Jahre später – hat das Bundeskabinett beschlossen, dass in einer Zeit, in der immer höhere Anforderungen, auch durch Heimarbeit, 10 Mbit/s im Download ausreichen müssen – und 1,3 MBit/s im Upload. Da kann man quasi die Bits daheim noch per Handschlag begrüßen.
Schlupflöcher gibt’s sogar auch noch, denn wenn gar nicht anders möglich, soll auch Satelliten-Internet ermöglicht werden. Eine Latenz von 150 Millisekunden darf nicht überschritten werden. Enttäuschend, wie auch die Verbraucherzentralen empfinden.
Der Bundestagsausschuss Digitales hält am heutigen 9. Mai 2022 eine öffentliche Anhörung zum Thema Breitband-Grundversorgung. Diskutiert wird unter anderem der kürzlich veröffentlichte Kabinettsentwurf der Verordnung über Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der als Sachverständiger an der Anhörung teilnimmt, fordert unter anderem höhere anfängliche Bandbreiten und ein Festhalten an der vorgeschlagenen Latenz. Auch dürfen keine Ausnahmen durch die Hintertür festgelegt werden. Die Verordnung soll nach Zustimmung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dem Bundestagsausschuss Digitales und dem Bundesrat am 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Die Menschen in Deutschland müssen endlich flächendeckend Zugang zum Internet haben. Damit das gelingt, gibt es gesetzlich festgelegte Mindestvorgaben. Der Kabinettsentwurf eröffnet aber die Möglichkeit, die festgelegten Mindestvorgaben des Telekommunikationsgesetzes für die Breitband-Grundversorgung noch weiter zu unterschreiten. Über eine Öffnungsklausel wird durch die Hintertür versucht, den Einsatz von geostationären Satelliten zu ermöglichen, die regelmäßig nicht die Latenz von 150 ms erreichen. Dass der Dienst nicht stets in minimal festgelegter Qualität verfügbar sein muss, ist aus Sicht des vzbv nicht vereinbar mit dem Telekommunikationsgesetz, so Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv.
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Quelle; caschy