Schwarzpressungen ade? Die niederländische Antipiraterie-Organisation BREIN erwischte kürzlich einen Verkäufer illegal gepresster CDs zum Sonderpreis. Der Beschuldigte aus dem nordholländischen Amstelveen gab in der Folge eine Unterlassungserklärung ab und hat sich dazu verpflichtet, sein Lager aufzulösen.
BREIN: Verkäufer von Schwarzpressungen sind „Parasiten“
Nach Eingang der Mitteilung eines geschädigten Rechteinhabers nahmen Mitarbeiter von BREIN die bei einem Online-Marktplatz angebotenen CDs für nur 7,45 EUR genauer unter die Lupe. Nach Angaben der Anzeige warb man damit, dass es sich bei den CDs um fabrikneue Ware, frisch aus der Prese, handeln soll. Insgesamt wurden etwa 1.4000 rechtswidrige Titel angeboten. Nach einer Testbestellung stellte sich heraus, dass der Mann online Schwarzpressungen vertrieben hat. Das dürfte auch den auffällig niedrigen Preis erklären.
Ein Gerichtsvollzieher stellte dem Tatverdächtigen eine Aufforderung zu, er solle sofort sein illegales Angebot einstellen und BREIN mitteilen, in welchem Umfang er seine Geschäfte getätigt hat. Zudem forderte man ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Diese beinhaltet eine Strafklausel, sollte der Mann aus Amstelveen zu einem späteren Zeitpunkt gegen den von ihm unterzeichneten Vertrag verstoßen.
Finanzielle Spielräume gering
Nach einigen Telefonaten kam der Mann der Vorladung nach und erklärte sich mit einer Strafe in Höhe von 1.500 EUR einverstanden. Sein Konto wird laut der Pressemitteilung von BREIN überwacht. Damit will man kontrollieren, ob der Mann eventuell doch nicht der Versuchung widerstehen kann, sein altes Geschäftsmodell aufleben zu lassen.
„Der Verkauf von physischen Kopien ist immer noch eine wichtige Einnahmequelle für die Hersteller und den Handel. Die (finanziellen) Spielräume sind gering. Es geht um Beschäftigung und die Belohnung von Kreativität. Wir können nicht zulassen, dass (der Markt) von solchen Parasiten befallen wird„, gab BREIN-Direktor Tim Kuik, bekannt.
Filmspeler-Urteil größter Coup
P.S.: Der niederländischen Stichting BREIN, die die Interessen der Rechteinhaber vertritt, gelang vor drei Jahren der bislang größte Coup mit der EuGH-Grundsatzentscheidung “Filmspeler“. Die Richter haben in ihrem Urteil festgelegt, dass für die Besucher offensichtlich rechtswidriger Kino-Portale das reine Streaming, ohne permanenten Download des Kinofilms bzw. der TV-Serie, illegal ist. Damit würde man eine rechtswidrige Vervielfältigung des Werkes vollziehen, die seitdem in der Theorie strafrechtlich und zivilrechtlich geahndet werden kann. In der Praxis hat man bislang keinen Nutzer derartiger Portale belangt.
Was mir als Besucher von Kinox.to oder Movie4k.to konkret drohen kann, haben wir hier sehr ausführlich behandelt
Quelle; tarnkappe
BREIN: Verkäufer von Schwarzpressungen sind „Parasiten“
Nach Eingang der Mitteilung eines geschädigten Rechteinhabers nahmen Mitarbeiter von BREIN die bei einem Online-Marktplatz angebotenen CDs für nur 7,45 EUR genauer unter die Lupe. Nach Angaben der Anzeige warb man damit, dass es sich bei den CDs um fabrikneue Ware, frisch aus der Prese, handeln soll. Insgesamt wurden etwa 1.4000 rechtswidrige Titel angeboten. Nach einer Testbestellung stellte sich heraus, dass der Mann online Schwarzpressungen vertrieben hat. Das dürfte auch den auffällig niedrigen Preis erklären.
Ein Gerichtsvollzieher stellte dem Tatverdächtigen eine Aufforderung zu, er solle sofort sein illegales Angebot einstellen und BREIN mitteilen, in welchem Umfang er seine Geschäfte getätigt hat. Zudem forderte man ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Diese beinhaltet eine Strafklausel, sollte der Mann aus Amstelveen zu einem späteren Zeitpunkt gegen den von ihm unterzeichneten Vertrag verstoßen.
Finanzielle Spielräume gering
Nach einigen Telefonaten kam der Mann der Vorladung nach und erklärte sich mit einer Strafe in Höhe von 1.500 EUR einverstanden. Sein Konto wird laut der Pressemitteilung von BREIN überwacht. Damit will man kontrollieren, ob der Mann eventuell doch nicht der Versuchung widerstehen kann, sein altes Geschäftsmodell aufleben zu lassen.
„Der Verkauf von physischen Kopien ist immer noch eine wichtige Einnahmequelle für die Hersteller und den Handel. Die (finanziellen) Spielräume sind gering. Es geht um Beschäftigung und die Belohnung von Kreativität. Wir können nicht zulassen, dass (der Markt) von solchen Parasiten befallen wird„, gab BREIN-Direktor Tim Kuik, bekannt.
Filmspeler-Urteil größter Coup
P.S.: Der niederländischen Stichting BREIN, die die Interessen der Rechteinhaber vertritt, gelang vor drei Jahren der bislang größte Coup mit der EuGH-Grundsatzentscheidung “Filmspeler“. Die Richter haben in ihrem Urteil festgelegt, dass für die Besucher offensichtlich rechtswidriger Kino-Portale das reine Streaming, ohne permanenten Download des Kinofilms bzw. der TV-Serie, illegal ist. Damit würde man eine rechtswidrige Vervielfältigung des Werkes vollziehen, die seitdem in der Theorie strafrechtlich und zivilrechtlich geahndet werden kann. In der Praxis hat man bislang keinen Nutzer derartiger Portale belangt.
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