In den letzten Tagen konnte die niederländische Anti-Piracy-Vereinigung BREIN insgesamt sieben außergerichtliche Einigungen erzielen.
In den letzten Tagen konnte die niederländische Anti-Piracy-Vereinigung BREIN insgesamt sieben außergerichtliche Einigungen erzielen. Die illegalen Angebote betrafen Usenet-Uploader, Linker und Verkäufer von Warez bei Facebook und Marktplaats. Das Angebot reichte bis zu mehreren Hundert geschützter Werke.
BREIN verdonnert gleich sieben RaubMordKopierer
BREIN kann innerhalb kürzester Zeit gleich den Abschluss von sieben außergerichtlichen Vergleichen vorweisen. Die Beschuldigten unterzeichneten nach ihrer Aufdeckung einen Verglich inklusive einer Unterlassungserklärung, einer Strafklausel, Schadenersatzzahlungen und der Übernahme der Ermittlungskosten.
Sollten sie gegen ihre abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, drohen ihnen 500 EUR Strafe pro Tag. Zudem müssten sie dann zusätzlich 2.000 Euro Schadenersatz bezahlen.
Die illegalen Angebote betrafen Usenet-Uploader und Personen, die illegale Download-Links zu Comics, E-Books, Filmen und TV-Serien gesetzt haben. Dazu kamen mehrere Verkäufer illegaler E-Books bei Online-Handelsplattformen. Die schwarzkopierten E-Books haben die Tatverdächtigen bei Facebook und dem E-Commerce Portal Marktplaats zum Verkauf angeboten. Das Angebot reichte von einigen Dutzend bis zu mehreren Hundert urheberrechtlich geschützte Werke.
Links auf offensichtlich rechtswidrige Seiten strafbar
Einer der illegalen Anbieter gab gegenüber BREIN an, dass er die (illegalen) Uploads nur im Usenet „entdeckt“ und dann öffentlich auf einer NZB-Plattform geteilt habe. Der Verbreiter dachte, dass dies nicht illegal sei. Er war am eigentlichen Upload nicht beteiligt. Der Mann hat das Werk damit aber öffentlich ins Netz gestellt. Die Download-Links waren somit auch für die Suchmaschinen bzw. mögliche Downloader sichtbar. Sein Vorgehen verstößt sowohl auf EU-Ebene als auch in den Niederlanden gegen geltendes Recht.
Anti-Piracy-Organisation kämpft auf vielen Fronten
BREIN kämpft seit 1998 primär mit zivilrechtlichen Mitteln gegen die verschiedensten illegalen Angebote. Das betrifft zeitlich befristete Marktstände, stationäre Händler genauso wie das Internet. Während man sich früher primär auf Angebote via P2P und Usenet konzentriert hat, kamen mittlerweile diverse Verfahren gegen illegale IPTV-Angebote und Verkäufer entsprechender Set-Top-Boxen dazu.
Man darf getrost davon ausgehen, dass gleich mehrere private Ermittler diverse Online-Shops und soziale Netzwerke nach auffallend günstigen Angeboten durchsuchen Ein Testkauf bringt dann die Gewissheit, ob die Ware legal oder illegal ist. Anschließend folgt man der Spur des Geldes und stellt Auskunfsansprüche an die Betreibergesellschaft des beteiligten Handels-Portals.
Wer von den Tatverdächtigen zu keiner Einigung bereit ist, muss vor Gericht mit zivilrechtlichen Konsequenzen und einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft rechnen.
Der größte gerichtliche Sieg der Organisation war bislang das Filmspeler-Urteil des EuGH im April 2017. Seitdem steht juristisch gesehen fest, dass neben Downloads auch Streams von offensichtlich rechtswidrigen Portalen illegal sind. Zuvor befanden sich die Zuschauer bei KinoX & Movie4k in einer rechtlichen Grauzone.
Quelle; Tarnkappe
In den letzten Tagen konnte die niederländische Anti-Piracy-Vereinigung BREIN insgesamt sieben außergerichtliche Einigungen erzielen. Die illegalen Angebote betrafen Usenet-Uploader, Linker und Verkäufer von Warez bei Facebook und Marktplaats. Das Angebot reichte bis zu mehreren Hundert geschützter Werke.
BREIN verdonnert gleich sieben RaubMordKopierer
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BREIN kann innerhalb kürzester Zeit gleich den Abschluss von sieben außergerichtlichen Vergleichen vorweisen. Die Beschuldigten unterzeichneten nach ihrer Aufdeckung einen Verglich inklusive einer Unterlassungserklärung, einer Strafklausel, Schadenersatzzahlungen und der Übernahme der Ermittlungskosten.
Sollten sie gegen ihre abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, drohen ihnen 500 EUR Strafe pro Tag. Zudem müssten sie dann zusätzlich 2.000 Euro Schadenersatz bezahlen.
Die illegalen Angebote betrafen Usenet-Uploader und Personen, die illegale Download-Links zu Comics, E-Books, Filmen und TV-Serien gesetzt haben. Dazu kamen mehrere Verkäufer illegaler E-Books bei Online-Handelsplattformen. Die schwarzkopierten E-Books haben die Tatverdächtigen bei Facebook und dem E-Commerce Portal Marktplaats zum Verkauf angeboten. Das Angebot reichte von einigen Dutzend bis zu mehreren Hundert urheberrechtlich geschützte Werke.
Links auf offensichtlich rechtswidrige Seiten strafbar
Einer der illegalen Anbieter gab gegenüber BREIN an, dass er die (illegalen) Uploads nur im Usenet „entdeckt“ und dann öffentlich auf einer NZB-Plattform geteilt habe. Der Verbreiter dachte, dass dies nicht illegal sei. Er war am eigentlichen Upload nicht beteiligt. Der Mann hat das Werk damit aber öffentlich ins Netz gestellt. Die Download-Links waren somit auch für die Suchmaschinen bzw. mögliche Downloader sichtbar. Sein Vorgehen verstößt sowohl auf EU-Ebene als auch in den Niederlanden gegen geltendes Recht.
Anti-Piracy-Organisation kämpft auf vielen Fronten
BREIN kämpft seit 1998 primär mit zivilrechtlichen Mitteln gegen die verschiedensten illegalen Angebote. Das betrifft zeitlich befristete Marktstände, stationäre Händler genauso wie das Internet. Während man sich früher primär auf Angebote via P2P und Usenet konzentriert hat, kamen mittlerweile diverse Verfahren gegen illegale IPTV-Angebote und Verkäufer entsprechender Set-Top-Boxen dazu.
Man darf getrost davon ausgehen, dass gleich mehrere private Ermittler diverse Online-Shops und soziale Netzwerke nach auffallend günstigen Angeboten durchsuchen Ein Testkauf bringt dann die Gewissheit, ob die Ware legal oder illegal ist. Anschließend folgt man der Spur des Geldes und stellt Auskunfsansprüche an die Betreibergesellschaft des beteiligten Handels-Portals.
Wer von den Tatverdächtigen zu keiner Einigung bereit ist, muss vor Gericht mit zivilrechtlichen Konsequenzen und einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft rechnen.
Der größte gerichtliche Sieg der Organisation war bislang das Filmspeler-Urteil des EuGH im April 2017. Seitdem steht juristisch gesehen fest, dass neben Downloads auch Streams von offensichtlich rechtswidrigen Portalen illegal sind. Zuvor befanden sich die Zuschauer bei KinoX & Movie4k in einer rechtlichen Grauzone.
Quelle; Tarnkappe