BPI: Google soll Filesharing-Seiten löschen
Löschaufforderungen für einzelne Werke sind Google bereits bekannt. Neueste Aufforderungen aus den Reihen der Musikindustrie sollen jedoch ganze Seiten aus dem Index werfen.
Löschaufforderungen für einzelne Werke sind Google bereits bekannt. Neueste Aufforderungen aus den Reihen der Musikindustrie sollen jedoch ganze Seiten aus dem Index werfen.
Vor wenigen Tagen schickte die British Phonographic Industry eine Löschaufforderung an Google. Kein ungewöhnlicher Schritt. Im Rahmen des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) sind solche "Takedown Notices" alltäglich geworden. Sie ermöglichen dem Provider, von einer Haftung für Inhalte Dritter freigestellt zu werden, vorausgesetzt, er folgt der Löschaufforderung. Natürlich bietet das Prinzip dabei Mängel, die in der Vergangenheit öfter ans Tageslicht kamen.
Ein besonders großes Problem für die kreative Branche stellte insbesondere ein Faktor dar: der "Standort" der Datei muss exakt wiedergegeben werden. Nur dann kann ein entsprechendes Ersuchen theoretisch erfolgreich sein. Wie es scheint, versucht man dies jedoch langsam aber sicher zu umgehen. Eine Art Feldversuch hat die British Phonographic Industry (BPI) in der vergangenen Woche gestartet.
Löschaufforderungen für ganze Seiten
Dem Suchmaschinengiganten Google ist durch die BPI eine ganz besondere "Takedown Notice" zugegangen. Diese nennt nicht nur lange URLs, die letztendlich zu einer "xyz.mp3" führen. Vielmehr führt man explizit einige Internetadressen an, die ebenfalls rechtswidrig Inhalte hosten. Darunter befinden sich beispielsweise:
Michael Masnick von Techdirt hat sich die Löschaufforderung genauer angesehen und eine interessante Vermutung geäußert: "Mein Verdacht ist, dass Google hier in eine Ecke gedrängt werden soll, dass Google offiziell darüber Bescheid wusste, dass diese neun Seiten rechtswidrig Inhalte hosten. Da Google mit Sicherheit Links zu den spezifischen Dateien löscht, ist es nicht unwahrscheinlich, dass ähnliche Dateien sehr schnell woanders auf diesen Seiten gefunden werden. Die BPI könnte dann möglicherweise von Google eine automatische Blockiermöglichkeit für diese anderen Dateien fordern."
Für Google dürfte es nur wenige Optionen geben, wie man eine automatische Blockiermöglichkeit realisieren kann. Möglicherweise zielt die BPI gerade darauf ab, um den Suchmaschinengiganten in eine Haftung zu drängen.
Die IFPI hilft nach...
Verstärkt wird dieser Verdacht durch ein weiteres Ereignis. Wenige Tage nach der ersten Meldung hat die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) ebenfalls eine Löschaufforderung an Google geschickt. Diese geht in eine ähnliche Richtung. Das Ersuchen beginnt mit einer langen und umständlichen Erklärung, warum The Pirate Bay Urheberrechtsverletzungen in Masse erleichtert. Darüber hinaus hält man fest, dass bei The Pirate Bay Zugangsmöglichkeiten zu zahllosen urheberrechtlich geschützten Werken angeboten würden.
Neben einer umfangreichen Liste an Torrent-Dateien, die aus dem Index von Google entfernt werden sollen, findet sich jedoch ein weiterer Hinweis. In diesem weißt die IFPI darauf hin, dass Seiten wie The Pirate Bay gegen die Nutzungsrichtlinien von Google (!) verstoßen würden. Infolge dessen müsse man die gesamte Seite aus dem Google-Index löschen, sowie URLs (also andere Websites) die zu The Pirate Bay verlinken.
Eine Reaktion von Google steht bisher noch aus. Es erscheint unwahrscheinlich, dass der Suchmaschinengigant die erstgenannten Filehoster komplett aus seinem Index entfernen wird. Ebenso verhält es sich bei der Löschaufforderung für die gesamte Piratenbucht. Bekanntermaßen sind IFPI & Co. jedoch hartnäckige Gegner, die nicht ohne weiteres locker lassen werden. Fraglich ist natürlich, ob eine Entfernung der genannten URLs aus dem Google-Index den erwünschten Erfolg hätte. Die Seiten sind durchweg bekannt. Sollte Google sie tatsächlich aus dem Index werfen, gäbe es nach wie vor viele andere Suchmaschinen, die sie dennoch beinhalten. Erneut ein aussichtsloser Kampf?!
Quelle: gulli.com
Löschaufforderungen für einzelne Werke sind Google bereits bekannt. Neueste Aufforderungen aus den Reihen der Musikindustrie sollen jedoch ganze Seiten aus dem Index werfen.
Löschaufforderungen für einzelne Werke sind Google bereits bekannt. Neueste Aufforderungen aus den Reihen der Musikindustrie sollen jedoch ganze Seiten aus dem Index werfen.
Vor wenigen Tagen schickte die British Phonographic Industry eine Löschaufforderung an Google. Kein ungewöhnlicher Schritt. Im Rahmen des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) sind solche "Takedown Notices" alltäglich geworden. Sie ermöglichen dem Provider, von einer Haftung für Inhalte Dritter freigestellt zu werden, vorausgesetzt, er folgt der Löschaufforderung. Natürlich bietet das Prinzip dabei Mängel, die in der Vergangenheit öfter ans Tageslicht kamen.
Ein besonders großes Problem für die kreative Branche stellte insbesondere ein Faktor dar: der "Standort" der Datei muss exakt wiedergegeben werden. Nur dann kann ein entsprechendes Ersuchen theoretisch erfolgreich sein. Wie es scheint, versucht man dies jedoch langsam aber sicher zu umgehen. Eine Art Feldversuch hat die British Phonographic Industry (BPI) in der vergangenen Woche gestartet.
Löschaufforderungen für ganze Seiten
Dem Suchmaschinengiganten Google ist durch die BPI eine ganz besondere "Takedown Notice" zugegangen. Diese nennt nicht nur lange URLs, die letztendlich zu einer "xyz.mp3" führen. Vielmehr führt man explizit einige Internetadressen an, die ebenfalls rechtswidrig Inhalte hosten. Darunter befinden sich beispielsweise:
- hotfile.xxx
- usershare.xxx
- mediafire.xxx
- megaupload.xxx
- 2shared.xxx
- 4shared.xxx
- zippyshare.xxx
- sendspace.xxx
- teradepot.xxx
Michael Masnick von Techdirt hat sich die Löschaufforderung genauer angesehen und eine interessante Vermutung geäußert: "Mein Verdacht ist, dass Google hier in eine Ecke gedrängt werden soll, dass Google offiziell darüber Bescheid wusste, dass diese neun Seiten rechtswidrig Inhalte hosten. Da Google mit Sicherheit Links zu den spezifischen Dateien löscht, ist es nicht unwahrscheinlich, dass ähnliche Dateien sehr schnell woanders auf diesen Seiten gefunden werden. Die BPI könnte dann möglicherweise von Google eine automatische Blockiermöglichkeit für diese anderen Dateien fordern."
Für Google dürfte es nur wenige Optionen geben, wie man eine automatische Blockiermöglichkeit realisieren kann. Möglicherweise zielt die BPI gerade darauf ab, um den Suchmaschinengiganten in eine Haftung zu drängen.
Die IFPI hilft nach...
Verstärkt wird dieser Verdacht durch ein weiteres Ereignis. Wenige Tage nach der ersten Meldung hat die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) ebenfalls eine Löschaufforderung an Google geschickt. Diese geht in eine ähnliche Richtung. Das Ersuchen beginnt mit einer langen und umständlichen Erklärung, warum The Pirate Bay Urheberrechtsverletzungen in Masse erleichtert. Darüber hinaus hält man fest, dass bei The Pirate Bay Zugangsmöglichkeiten zu zahllosen urheberrechtlich geschützten Werken angeboten würden.
Neben einer umfangreichen Liste an Torrent-Dateien, die aus dem Index von Google entfernt werden sollen, findet sich jedoch ein weiterer Hinweis. In diesem weißt die IFPI darauf hin, dass Seiten wie The Pirate Bay gegen die Nutzungsrichtlinien von Google (!) verstoßen würden. Infolge dessen müsse man die gesamte Seite aus dem Google-Index löschen, sowie URLs (also andere Websites) die zu The Pirate Bay verlinken.
Eine Reaktion von Google steht bisher noch aus. Es erscheint unwahrscheinlich, dass der Suchmaschinengigant die erstgenannten Filehoster komplett aus seinem Index entfernen wird. Ebenso verhält es sich bei der Löschaufforderung für die gesamte Piratenbucht. Bekanntermaßen sind IFPI & Co. jedoch hartnäckige Gegner, die nicht ohne weiteres locker lassen werden. Fraglich ist natürlich, ob eine Entfernung der genannten URLs aus dem Google-Index den erwünschten Erfolg hätte. Die Seiten sind durchweg bekannt. Sollte Google sie tatsächlich aus dem Index werfen, gäbe es nach wie vor viele andere Suchmaschinen, die sie dennoch beinhalten. Erneut ein aussichtsloser Kampf?!
Quelle: gulli.com