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PC & Internet BitTorrent-Admin soll 20.000 Euro Schadensersatz leisten


Ein französisches Berufungsgericht hat den Admin der beiden BitTorrent-Seiten Torrentnews.net sowie Torrent-Public-Center.com zur Zahlung eines Schadensersatzes von 20.000 Euro verurteilt. Der Admin soll durch Werbeeinnahmen Unsummen mit den Seiten verdient haben. Beweise wurden hierfür jedoch nicht vorgelegt.

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Im Juni 2008 wurden die Behörden auf "Blackistef", den Admin der beiden BitTorrent-Seiten Torrentnews.net sowie Torrent-Public-Center.com, aufmerksam. Den Hinweis dafür hatten sie vom französischen Musikverband SACEM erhalten. Blackistef wurde verhaftet, kam aber bereits nach einem Tag wieder auf freien Fuß.

Der Rechtsstreit sollte damit jedoch erst beginnen. Im Juni 2009, also ein Jahr später, wurde er vor einem französischen Gericht zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 17.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus erhielt er eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Gegen das Urteil legte er unverzüglich Berufung ein.

Die Berufungsinstanz hat seinen Fall nun erneut verhandelt. Der Ausgang ist jedoch sogar noch schlechter als zuvor. Nicht nur, dass die Berufungsinstanz die Bewährungsstrafe aufrecht erhalten hat. Auch die Gesamtkostenlast ist aufgrund der Gerichtsgebühren von 17.000 auf 20.000 Euro gestiegen.

Blackistefs Verteidigungsstrategie, dass er als Anbieter eines Telemediums nicht für die von Usern geposteten Inhalte verantwortlich ist, ging in keiner Weise auf. Eher im Gegenteil. Das Gericht ging davon aus, dass Blackistef von den falschen Handlungen wusste. Darüber hinaus irritiert die enorme Schadensersatzforderung. Die Kläger hatten argumentiert, dass Blackistef durch Werbeschaltungen auf der Seite enorme Einnahmen gewinnen konnte. Die vermeintlichen Werbeflächen waren jedoch Plätze für Mitglieder-Signaturen. Werbeeinnahmen habe er nie gehabt, so Blackistef.

Besonders irritierend ist jedoch eine andere Annahme des Gerichts. So heißt es in den Unterlagen, dass man schon allein aufgrund des Begriffs "Torrent" davon ausgehen müsse, dass es sich hier um etwas mit "schlechten Absichten" handle. Der Begriff würde illegale Aktivitäten fördern, so das Gericht. Eine interessante, obgleich abwegige Einschätzung.

Quelle: Gulli
 
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