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PC & Internet BGH urteilt über Einbetten von Online-Videos

Framing: BGH urteilt über Einbetten von Online-Videos
Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung am BGH. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden.

Bei Feststellen einer Urheberrechtsverletzung hätte das Urteil Auswirkungen auf Soziale Netzwerke
Sollte der BGH das Einbinden der Videos als urheberrechtliche Nutzung beurteilen, könnte dies negative Auswirkungen auf Soziale Netzwerke wie Facebook haben, warnte ein Anwalt der verklagten Firma in der Verhandlung. Denn bei solchen Diensten komme Framing millionenfach vor. Nutzer begingen dann beim Posten von Videos oder Bildern Urheberrechtsverletzungen und müssten mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen. Der BGH könnte seine Entscheidung jedoch auf Nutzungen im kommerziellen Bereich beschränken, deutete das Gericht an.

Beim Framing kann man über einen Link Bilder oder Videos wie die von der Plattform YouTube auf seiner Homepage direkt darstellen. Im konkreten Fall hatte ein Hersteller von Wasserfiltern einen Film seines Konkurrenten über Wasserverschmutzung auf seine Homepage eingestellt und war wegen Urheberrechtsverletzung verklagt worden.
Framing sei nur schwer mit dem derzeitigen Recht zu fassen, sagte Richter Bornkamm. Der Senat erwäge daher, ein neues Verwertungsrecht für Urheber zu schaffen. Dann jedoch müsse der Fall zuvor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt werden.

Quelle: onlinekosten.de
 
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