Die Frage, inwieweit Computerspiele gegen nachträgliche Manipulation geschützt sind, beschäftigt bis zur Entscheidung am 23.02.2023 den Bundesgerichtshof. Dabei geht es um sogenannte Cheat-Programme, mit deren Hilfe Spieler bestimmte Beschränkungen umgehen können. Der Playstation-Hersteller Sony fordert von den Entwicklern und Verkäufern einer solchen Software Schadenersatz. Rechtlich ist das von der Frage abhängig, ob das Spiel "umgearbeitet" wurde. Das wäre laut Urheberrechtsgesetz verboten.
Quelle; .beck.de
Stärker, schneller, weiter
Superkräfte, mehr Spielmöglichkeiten, ein längeres Leben: Die Möglichkeiten, mit denen Spielerinnen und Spieler vorgesehene Beschränkungen umgehen können, sind vielseitig. Im konkreten Fall geht es um ein Rennspiel für die inzwischen nicht mehr produzierte mobile Spielkonsole "PlayStation Portable". Dank der zusätzlichen Funktionen durch die Cheat-Software war es Spielerinnen und Spielern zum Beispiel möglich, den "Turbo" unbeschränkt zu nutzen oder von Anfang an Fahrer auszuwählen, die eigentlich erst ab einem höheren Punktestand zur Verfügung stehen sollten.Bedrohung oder Chance für die Branche?
"Das habe der Programmierer so nicht vorgesehen, sagte Rechtsanwalt Bernhard Arnold, der die Playstation-Tochter von Sony in den Vorinstanzen vertreten hatte. Cheat-Software sei aber generell für die Branche und auch für die Spielerinnen und Spieler ein Problem: "Dass die Regeln für alle die gleichen sind, ist wichtig, um den Spielspaß, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aufrechtzuerhalten." Der Anwalt des Software-Entwicklers, Christian Triebe, verwies dagegen auf den Gesetzgeber. Diesem sei wichtig gewesen, dass Computerprogramme untereinander kommunizieren könnten - auch um angesichts marktstarker Hersteller den Wettbewerb zu fördern.Spiel darf nicht "umgearbeitet" werden
Rechtlich geht es in dem Verfahren um die Frage, ob das Spiel "umgearbeitet" wurde - das wäre laut Urheberrechtsgesetz verboten. Die Spielidee allein ist dagegen nicht geschützt. Aber was heißt "umgearbeitet"? Das OLG Hamburg hatte die Klage von Sony zuletzt abgewiesen. Es war der Ansicht, dass die Software lediglich in den Ablauf des Spiels eingreife. Quellcode und innere Struktur - also die Computerbefehle selbst - blieben unverändert. Der BGH-Anwalt von Sony, Christian Rohnke, sagte in der Verhandlung vor dem BGH, das OLG habe den Sachverhalt nicht richtig verstanden. Im Spiel sei beispielsweise vorgesehen, dass der Turbo-Booster nur zehn Mal verwendet werden darf, sonst explodiere das Auto wegen Überhitzung. Der Schöpfer habe gewollt, dass die Funktion strategisch eingesetzt werde. Aber die Software deaktiviere im Arbeitsspeicher das Weiterzählen. "Es wird ein anderes Spiel daraus." Für die Entwickler-Firma sagte BGH-Anwalt Thomas von Plehwe, nur die Spielregeln würden nicht beachtet. Damit hadere die Klägerseite.BGH ruft möglicherweise den EuGH an
In der Verhandlung vor dem BGH zeichnete sich ab, dass das Gericht diese Sichtweise möglicherweise bestätigen könnte. Da EU-Recht berührt ist, wurde aber auch erwogen, zunächst noch den EuGH in Luxemburg einzuschalten.
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