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PC & Internet BGH: Händler muss nicht für Kundenbewertungen auf Amazon haften

Niederlage für den Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ein Händler haftet laut dem nun verkündeten Urteil nicht für die Produktbewertungen von Kunden auf der Webseite von Amazon.

Ein Händler haftet grundsätzlich nicht für Kunden-Bewertungen auf Amazon. Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit unterlag in letzter Instanz der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der erreichen wollte, dass Bewertungen zu einem Tape gelöscht werden. Im vorliegenden Fall hatten mehrere Kunden unter ein Angebot geschrieben, dass das Tape schnell gegen Schmerzen helfe. Eine solche Wirkung ist wissenschaftlich aber nicht nachgewiesen.

BGH: Bewertungen sind als Meinung geschützt

Nach Feststellung des BGH hatte der Händler aber nicht mit den Kundenbewertungen geworben. Die höchsten deutschen Richter unterstrichen zudem, solche Bewertungen seien vom Verbraucher gewünscht und als Meinung verfassungsrechtlich geschützt. Für eine konkrete Gesundheitsgefährdung, die dieses Recht hätten aushebeln können, habe es jedoch keinen Anhaltspunkte gegeben.

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Quelle; onlinekoste
 
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