Der Bundesgerichtshof hat in einem Streit zwischen 1&1 und der Deutschen Telekom um einen TV-Werbespot von 1&1 zu Gunsten des Providers aus Montabaur entschieden. 1&1 durfte nach dem Sieg im connect-Festnetztest 2015 mit "das beste Netz" werben.
Ein juristischer Streit um eine Werbung von 1&1 vom Sommer 2015 hatte es bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) geschafft. 1&1 hatte im Festnetztest 2015 der Zeitschrift "connect" den Sieg vor der Telekom errungen. In einem TV-Werbespot warb 1&1 mit dem Slogan "das beste Netz". Die Telekom war dagegen vor Gericht gezogen. Wie 1&1 am Donnerstag mitteilte, hat der BGH am 24. Januar 2019 (BGH, Az. I ZR 200/17) eine Entscheidung gefällt: Der Provider aus Montabaur hat demnach den Rechtsstreit gegen die Telekom gewonnen, der TV-Spot sei zulässig..
BGH erklärt 1&1-Werbung für zulässig
Laut der Gerichtsentscheidung durfte 1&1 sowohl mit "das beste Netz" als auch mit einem Mann mit Telekom-Mütze werben, der sich zu früh über einen vermeintlichen Testsieg gefreut hatte. Bereits zuvor hatten unter anderem das OLG Frankfurt und das OLG Köln die Darstellung des "Telekom-Mannes" in der Werbung für zulässig erachtet. Im Punkt der Bewerbung des "besten Netzes" hatten die Gerichte allerdings unterschiedliche Auffassungen. Das BGH als letzte Instanz hatte den Satz in der Werbung "Das beste Netz gibt's bei 1&1" für zulässig erklärt.
Ralph Dommermuth: Marktführer sollte vergleichende Werbung aushalten können
Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender von United Internet und der Tochter 1&1 Drillisch AG freut sich über den juristischen Sieg: "Wir begrüßen die Entscheidung des BGH, da wir der Meinung sind, dass vergleichende Werbung zu einem lebhaften Wettbewerb gehört, auch wenn dabei die Marken eines Konkurrenten benannt werden. Das sollte vor allem ein Marktführer locker aushalten können". Der connect-Test habe einen besonders hohen Stellenwert in der Branche. "Wir finden es richtig, dass der verdiente Testsieger anschließend auch damit werben darf. Alles andere entwertet den Test und wird dem enormen Aufwand, mit mehreren Millionen Netz-Messungen, nicht gerecht", so Dommermuth weiter.
Nicht nur 2015, sondern auch 2017 kürte die connect 1&1 zum Sieger im Festnetztest. Die Telekom konnte sich die Spitzenposition 2016 und 2018 sichern.
Quelle; onlinekosten
Ein juristischer Streit um eine Werbung von 1&1 vom Sommer 2015 hatte es bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) geschafft. 1&1 hatte im Festnetztest 2015 der Zeitschrift "connect" den Sieg vor der Telekom errungen. In einem TV-Werbespot warb 1&1 mit dem Slogan "das beste Netz". Die Telekom war dagegen vor Gericht gezogen. Wie 1&1 am Donnerstag mitteilte, hat der BGH am 24. Januar 2019 (BGH, Az. I ZR 200/17) eine Entscheidung gefällt: Der Provider aus Montabaur hat demnach den Rechtsstreit gegen die Telekom gewonnen, der TV-Spot sei zulässig..
BGH erklärt 1&1-Werbung für zulässig
Laut der Gerichtsentscheidung durfte 1&1 sowohl mit "das beste Netz" als auch mit einem Mann mit Telekom-Mütze werben, der sich zu früh über einen vermeintlichen Testsieg gefreut hatte. Bereits zuvor hatten unter anderem das OLG Frankfurt und das OLG Köln die Darstellung des "Telekom-Mannes" in der Werbung für zulässig erachtet. Im Punkt der Bewerbung des "besten Netzes" hatten die Gerichte allerdings unterschiedliche Auffassungen. Das BGH als letzte Instanz hatte den Satz in der Werbung "Das beste Netz gibt's bei 1&1" für zulässig erklärt.
Ralph Dommermuth: Marktführer sollte vergleichende Werbung aushalten können
Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender von United Internet und der Tochter 1&1 Drillisch AG freut sich über den juristischen Sieg: "Wir begrüßen die Entscheidung des BGH, da wir der Meinung sind, dass vergleichende Werbung zu einem lebhaften Wettbewerb gehört, auch wenn dabei die Marken eines Konkurrenten benannt werden. Das sollte vor allem ein Marktführer locker aushalten können". Der connect-Test habe einen besonders hohen Stellenwert in der Branche. "Wir finden es richtig, dass der verdiente Testsieger anschließend auch damit werben darf. Alles andere entwertet den Test und wird dem enormen Aufwand, mit mehreren Millionen Netz-Messungen, nicht gerecht", so Dommermuth weiter.
Nicht nur 2015, sondern auch 2017 kürte die connect 1&1 zum Sieger im Festnetztest. Die Telekom konnte sich die Spitzenposition 2016 und 2018 sichern.
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