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Bei Online-Käufen mit PayPal oder Kreditkarte müssen Shops strenge Regeln beachten.
Genau genommen kommt oft kein gültiger Kaufvertrag zustande.
Online-Shopping wird immer beliebter.
Schon 2014 hat die damalige Regierung strenge Gesetze dazu verabschiedet, wie ein Kauf im Internet abzulaufen hat.
Der Anwalt Johannes Richard weist nun darauf hin, dass sich auch neun Jahre später viele Shops nicht an die Vorgaben halten.
Konkret geht es vor allem um den abschließenden Kauf-Button.
Der Käufer muss damit eindeutig bestätigen, dass er sich zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Laut § 312 j Abs. 3 BGB darf dieser Button ausschließlich mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer anderen eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
"Mit PayPal bezahlen": Diese Formulierungen sind beim Online-Shopping ungültig.
Laut einem Urteil des Landgerichts Hildesheim sind folgende Formulierungen nicht zulässig:- "mit PayPal bezahlen"
- "mit Kreditkarte bezahlen"
- "bezahlen mit SOFORT-Überweisung"
- "bezahlen per Vorkasse"
Das Gericht begründet dies in seinem Urteil damit, dass Käufer bei den oben genannten Formulierungen davon ausgehen, dass zunächst nur die Zahlungsmethode ausgewählt wird und die abschließende Bestätigung erst in einem späteren Schritt folgt.
Quelle: Chip Germany