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PC & Internet Betreiber von Torrent-Portal müssen acht Jahre Haft befürchten


In Ungarn müssen vier Betreiber eines ehemaligen Torrent-Portals mit einer ungewöhnlich hohen Haftstrafe rechnen. Für das illegale Vertreiben von rund 1.900 urheberrechtlich geschützten Filmen, sollen die Täter jeweils acht Jahre im Gefängnis sitzen. Die Content-Industrie unterstellt der Gruppe, mit ihrem Projekt insgesamt 1,2 Millionen US-Dollar Schaden angerichtet zu haben.

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In Europa beheimatete Filesharing- und Torrent-Portale sind einem großen Risiko ausgesetzt, ins Fadenkreuz der Behörden zu geraten. Verhängte Haft- und Bewährungsstrafe fallen im internationalen Vergleich dabei meist moderat aus.

In Ungarn müssen die vier Betreiber der ehemaligen Torrent-Plattform SpeedWarezZ (SWZ Torrent) fürchten, eine ungewöhnlich hohe Freiheitsstrafe abzusitzen. Die Behörden des EU-Landes kamen den Männern im Jahr 2014 auf die Schliche und beschlagnahmten die Server des Portals. Über knapp vier Jahre wurden auf der Webseite Verweise ins Torrent-Netzwerk zur Verfügung stellt, die das unerlaubte Downloaden verschiedener urheberrechtlich geschützter Inhalte möglich machten. In erster Linie galt SpeedWarezZ als Anlaufstelle für rechtswidrige Kopien von Filmen. Laut Anklage sollen rund 1.900 Titel auffindbar gewesen sein.

Der durch die Webseite angerichtete Gesamtschaden wird von der Industrie derweil auf rund 1,2 Millionen US-Dollar beziffert. Den vier Verantwortlichen, darunter ein Rentner, ein Student, ein Arbeitsloser und ein technischer Direktor einer deutsch-ungarischen IT-Firma wird weiter vorgeworfen, via SMS-Zahlung und PayPal, Spenden von ihren Nutzern gesammelt zu haben.

Wie Torrentfreak berichtet, fordert die Staatsanwaltschaft wegen dieser Vergehen eine Haftstrafe von jeweils acht Jahren. Ein im europäischen Vergleich sehr hohes Strafmaß, insbesondere wenn man bedenkt, dass es sich bei SpeedWarezZ um kein allzu großes Portal handelte. Zum Vergleich wurde der Betreiber des im deutschsprachigen Raum enorm populären Streaming-Portals Kino.to hierzulande nur zur viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Quelle: Gulli
 
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