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PC & Internet Besserer Schutz vor Abmahnungen der Musikindustrie

Tauschbörsen-Urteil
Ein neues Urteil hat die Rechte von mutmaßlichen Tauschbörsen-Nutzern gestärkt. Bisher konnten sich Verdächtige kaum gegen die Beweise der Musikindustrie wehren. Das neue Urteil ändert dies nun.

Zunächst schien es wie ein Fall unter vielen Fällen von illegaler Tauschbörsennutzung zu sein. Die Abmahn-Anwälte der Musikindustrie überwachen gängige Tauschbörsen, etwa Bittorrent, sehr genau. Sie prüfen, von welcher IP-Adresse aus urheberrechtlich geschützte Musik zum Tausch angeboten wird. Haben Sie eine IP-Adresse gefunden, wird der Anschlussinhaber kostenpflichtig abgemahnt oder gleich verklagt.

In dem vorliegenden Fall wurde einem mutmaßlichen Tauschbörsen-Nutzer vorgeworfen, er habe 589 urheberrechtlich geschützte Musikdateien illegal über eine Tauschbörse im Internet verbreitet. Aus diesem Grunde erhielt er von 4 Rechteinhabern (Plattenlabels) eine Abmahnung. Sie verlangten von ihm, dass er aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben soll. Als er dem nicht nachkam, verklagten sie den Anschlussinhaber auf Unterlassung, Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 1.200 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 2.4004,40 Euro.

Der Fall landete vor dem Landgericht Düsseldorf, das die Klage der Rechteinhaber mit Urteil vom 21.03.2012 (Az. 12 O 579/10) abwies. Die Richter entschieden, dass der Angeklagte ausreichen dargelegt hatte, dass er nicht der Täter sein konnte: Die fraglichen Dateien befänden sich nicht auf seinem Computer. Nicht einmal die entsprechende Tauschbörsen-Software sei darauf installiert. Und schließlich sei sein WLAN durch eine sichere WPA-2-Verschlüsselung geschützt, sodass auch niemand Anderes über seinen Anschluss Musik hätte tauschen können.

Der Angeklagte argumentierte also zum einen mit seiner Unschuld und verwies zum anderen darauf, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse ein Fehler passiert sein musste. In mehreren Urteilen der letzten Jahre hatten die Richter den Methoden zur Ermittlung der IP-Adresse von Tauschbörsen-Nutzern allerdings weitgehend vertraut.

Das neue Urteil des Landgerichtes Düsseldorf ist mittlerweile rechtskräftig und ändert dies nun. Es besagt, dass Gerichte es sich nicht zu einfach machen dürfen, wenn der Anschlussinhaber sich zur Wehr setzt und gegen die Vorwürfe begründete Einwände vorbringen kann. Dann darf ein Richter nicht einfach davon ausgehen, dass eine korrekte Zuordnung der IP-Adresse erfolgt ist.

Und in der Tat wird über die Zuverlässigkeit der Ermittlungsmethoden seit Langem gestritten. Vor allem, weil über sie wenig bekannt ist. Englische Forscher hatten diese jüngst untersucht und zwei verschiedene Verfahren entdeckt. Eine passive und eine aktive Ermittlungsmethode. Vor allem bei der passiven Methode sind viele Fehler aufgetaucht. So sollten etwa Netzwerk-Drucker wegen Tauschbörsen-Nutzung verklagt werden. Die aktive Methode scheint zuverlässiger zu sein. Details dazu gibt's es aber kaum.

Quelle: pcwelt.de
 
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