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Besitzer von Gartenlauben - Massenpetition gegen Rundfunkbeitrag

Ettliche Laubenbesitzer müssen ab 2013 tiefer in die Tasche greifen. Sollte sich nämlich eine Gartenlaube als dauerhfter Wohnsitz eignen, muss für diese ebenfalls die neue wohnungsbezogene Rundfunkgebühr abgeführt werden. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer appelliert deshalb an die Politik und verweist auf eine Massenpetition in Berlin.

Laubenbesitzer gehören zu denjenigen, auf die mit der neuen
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ab Januar 2013 mehr
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zukommen. Denn sobald eine Datsche oder Laube im Garten größer als 24 m² ist und zusätzlich über Strom- und Wasseranschluss verfügt, muss für diese ab Januar ebenfalls die Rundfunkgebühr von 17,98 Euro abgeführt werden - zusätzlich zur heimischen Wohnung. Immer mehr Kleingartenbesitzer wehren sich deshalb gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Wie der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Montag mitteilte, haben bereit 1400 Teilnehmer eine Massenpetition in Berlin unterzeichnet, mit welcher die Politik auf die Problematik aufmerksam gemacht werden soll.

Von der Politik wird gefordert, dass diese die Beschwerden der Bürger gegen den neuen
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endlich ernst nehmen soll. Noch vor Beginn des Jahres müssten umfangreiche Änderungen am geplanten Gebührenmodell vorgenommen werden. Laut VDGN-Präsident Peter Ohm würde der doppelte Rundfunkbeitrag, der auf die Laubenbesitzer zukommt, auch viele einkommensschwache Familien und Einzelpersonen treffen. Der VDGN glaubt deshalb, dass die Beschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitrag in den nächsten Wochen noch deutlich zunehmen werden.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Nicht bewohnte Gartenlauben von neuem Rundfunkbeitrag befreit

Ab 1. Januar 2013 kommt der neue
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. Für alle gelte dann die einfache Regelung: „Eine Wohnung – ein Beitrag“, hieß es am 2. November bei der ARD. Ob und wie Gartenlauben beitragspflichtig sind, darüber habe es in den vergangenen Wochen immer wieder Irritationen gegeben. Um Klarheit für Laubenbesitzer zu schaffen, stellen ARD, ZDF und Deutschlandradio nochmals klar: Lauben in Kleingartenanlagen werden – unabhängig von ihrer Größe – gleichbehandelt. Sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in der Regel durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände ist festgelegt, dass Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen.

Deshalb gehen die
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davon aus, dass hier keine Wohnnutzung stattfindet und für die Lauben deshalb kein Rundfunkbeitrag anfällt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Laube entgegen der oben genannten Regelung tatsächlich bewohnt wird. In diesem Fall besteht Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung auch. Davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen in Lauben. Für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen gilt: Sofern hier z. B. kommunale Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend einschränken (beispielsweise in der Wintersaison), kann für diese Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube beantragt werden. Im Übrigen besteht reguläre Beitragspflicht nach den allgemeinen Regelungen, wie z. B. auch für Ferienwohnungen.

Quelle: INFOSAT
 
AW: Besitzer von Gartenlauben - Massenpetition gegen Rundfunkbeitrag

Wir sollen für un sere Alpe auch zahlen. Obwohl es da oben noch nicht einmal Strom oder Internet gibt. :(
 
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