Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nimmt zum dritten Mal in zehn Jahren einen großen Abgleich der Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland vor. Ziel sei es „zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird“, teilte die Einrichtung in Köln am Mittwoch mit. Ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter werden dafür mit den Bestandsdaten abgeglichen. Der Meldedatenabgleich ist gesetzlich geregelt und findet - nach 2013 und 2018 - zum inzwischen dritten Mal statt.
Anfang November erhält der Beitragsservice erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern. Alle, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice dann ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und bittet um Rückmeldung.
Der Beitragsservice riet: „Auf die Klärungsschreiben sollten Angeschriebene zeitnah reagieren und dem Beitragsservice die benötigten Informationen zur eigenen Wohnung mitteilen. Die Rückmeldung geht am schnellsten online.“ Alternativ könne auch das beigefügte Antwortformular ausgefüllt und zurückgesendet werden.
Melden die Angeschriebenen zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird, und teilen die entsprechende Beitragsnummer mit, werden ihre Daten unverzüglich gelöscht. Bei der Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, wird eine Anmeldung vorgenommen.
„Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet der Beitragsservice sie automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.“
Der Beitragsservice ist nach eigener Definition eine „nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio“. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig gewesen war.
Quelle; INFOSAT
Anfang November erhält der Beitragsservice erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern. Alle, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice dann ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und bittet um Rückmeldung.
Der Beitragsservice riet: „Auf die Klärungsschreiben sollten Angeschriebene zeitnah reagieren und dem Beitragsservice die benötigten Informationen zur eigenen Wohnung mitteilen. Die Rückmeldung geht am schnellsten online.“ Alternativ könne auch das beigefügte Antwortformular ausgefüllt und zurückgesendet werden.
Melden die Angeschriebenen zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird, und teilen die entsprechende Beitragsnummer mit, werden ihre Daten unverzüglich gelöscht. Bei der Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, wird eine Anmeldung vorgenommen.
„Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet der Beitragsservice sie automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.“
Der Beitragsservice ist nach eigener Definition eine „nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio“. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig gewesen war.
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