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Off Topic Bei Hartz IV besteht kein Anspruch auf einen PC

Bei Hartz IV besteht kein Anspruch auf einen PC

Empfängern von Hartz IV steht keine Beihilfe zur Anschaffung eines PCs zu. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit die Ansicht des Sozialgerichts Detmold.

Das Verfahren geht auf den Antrag einer Klägerin zurück, die die Kosten eines Rechners im Rahmen der Beihilfen zur Erstausstattung für Wohnungen geltend machen wollte. Das Amt lehnte das Ansinnen jedoch ab, woraufhin sich die Betroffene an das Gericht wandte.
Derzeit besteht immerhin das Recht auf ein Radio oder einen Fernseher. Solche Geräte können nicht gepfändet werden und bilden auch bei den Zuschüssen vom Amt einen Bestandteil der Grundausstattung. So wird das Recht auf Information und Meinungsbildung gewährleistet.

Die Klägerin argumentierte nun, dass gleiches auch für PCs gelten müsse, die heute in der Mehrzahl der Haushalte einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, ihre Besitzer mit Informationen aus dem Internet zu versorgen. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht allerdings nicht an.

Radio und Fernseher würden demnach völlig ausreichen, um sich zu informieren. Die Klage, die sich vorerst nur auf die Zahlung von Prozesskostenhilfe zur endgültigen Klärung des Sachverhalts bezog, wurde damit abgewiesen.

Quelle: winfuture
 
AW: Bei Hartz IV besteht kein Anspruch auf einen PC

so ein schei**, ich verteidige zwar nicht hartz vier empfänger aber die sind trotzdem menschen die normal leben dürfen.
irgendwann sagen die hartz vier durfen nicht aus dem haus rausgehen
 
AW: Bei Hartz IV besteht kein Anspruch auf einen PC

Und wieder eine blödsinnige Klage eines ahnungslosen Anwalts. Allein die Argumentation auf Informationsfreiheit und Erstausrüstung zeigt ne gewisse Ahnungslosigkeit.

Wenn man dann schon einen PC haben will und darauf klagt, sollte man die Klage jedenfalls vernüftig aufbauen. Allein die Tatsache, dass heute immer mehr Firmen Onlinebewerbungen verlangen bzw. das Bewerbungen/Lebensläufe entsprechend per PC zum Großteil sogar per Email zu machen sind, hätte die Erfolgsaussichten einer Klage verbessert. dies bedeutet, ohne PC keine gescheite Bewerbung.
diese Mittel kommen allerdings aus einem anderen Topf, wie die Kosten der ARGE, sondern könnten als Bewerbungshilfe eingefordert werden, die dann vom bund zu tragen sind.
 
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