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PayTV Austria: Sky-AGBs unzulässig

Der Oberste Gerichtshof hat etliche AGB-Klauseln von Sky für rechtswidrig erklärt.

Der Oberste Gerichtshof Wien hat entschieden, dass etliche AGB-Klauseln von Sky rechtswidrig sind. So sind 27 von 29 geklagten Klauseln in den Vertragsbestimmungen des Bezahlsenders unzulässig. So wurden Gewährleistungsrechte von Kunden teilweise unzulässig beschränkt und Sky ließ seine Kunden nach der Mindestvertragslaufzeit nur alle zwölf Monate kündigen - das muss aber jederzeit möglich sein.

Außerdem ist es nicht erlaubt, Verträge via Telefon abzuschließen, das haben die Richter nun klargestellt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich. Damit betroffene Kunden ihr Geld zurückfordern können, hat die Arbeiterkammer auf ihrer Webseite einen entsprechenden Musterbrief zur Verfügung gestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Quelle; dwdl

Dutzende Klauseln in Sky-Verträgen rechtswidrig!

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes Wien sind 27 Klauseln in den Vertragsbestimmungen bei Sky Österreich Fernsehen GmbH rechtswidrig. Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich geklagt. Vor allem sei es um die Geschäftspraktiken von Sky gegangen, teilte die AK OÖ mit.

So habe es laut Arbeiterkammer zahlreiche Beschwerden bezüglich der telefonischen Kundenwerbung gegeben. Sky war davon ausgegangen, dass telefonisch geworbene Zuseher einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben, ohne diesen schriftlich zu unterzeichnen.

Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK OÖ, dass es einer schriftlichen Zustimmung bedürfe. Kunden, die nur per Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben, könnten demnach bisher bezahlte Entgelte zurückfordern. Die AK OÖ stellte dafür einen Musterbrief zur Verfügung, der im Internet zum Download bereitsteht.

Auch etliche andere Klauseln rechtswidrig
Zu den laut OGH nicht rechtskonformen Klauseln zählten unter anderem, dass ältere Verträge nicht erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur alle zwölf Monate gekündigt werden können, sondern jederzeit nach Ablauf der Mindestfrist.

Auch Kosten wurden beanstandet, die Sky in Rechnung stellte, wenn ein Leih-Receiver in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgesendet wurde oder eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000 Euro, die bei einer vertragswidrigen Nutzung der SmartCard vom Entertainment-Unternehmen verhängt worden war.

Quelle; krone.at
 
Zuletzt bearbeitet:
Für Interessierte hier das komplette Urteil


Ist teilweise recht interessant
 
OGH Wien: Sky Österreich kassiert Klatsche vor Gericht

Laut einem aktuellen Urteil des OGH Wien sind 27 Klauseln in den Kundenverträgen der Sky Österreich GmbH rechtswidrig. Der Verbraucherschutzverein AK OÖ hatte die telefonische Kundenwerbung zuzüglich zu 29 Vertragsbestimmungen infrage gestellt. 27 von 29 verhandelnten Klauseln werden nun vom OGH als unzulässige Geschäftspraktiken angesehen.

Sky Österreich GmbH: telefonisch abgeschlossene Verträge sind nichtig
Der Oberste Gerichtshof Wien (OGH) musste einen Fall Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH verhandeln. Sky verfügt derzeit in Österreich über rund 400.000 Kunden. Das Verfahren betrifft das Begehren der Verbraucherschützer, Sky zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern 29 Klauseln ihrer AGB bzw. den Klauseln 25 und 26 der Entgeltbestimmungen zu verwenden oder sich darauf zu berufen.

Den Verbraucherschützern hat der OGH in zahlreichen Punkten Recht gegeben. So ging Sky einfach davon aus, dass telefonisch angeworbene Neukunden einen gültigen Vertrag mit dem Anbieter haben. Der OGH hingegen urteilte, dass ein Vertrag unbedingt der Schriftform bedarf. Von daher sind alle telefonisch „abgeschlossenen“ Verträge nichtig. Bei wem unrechtmäßig Gebühren ohne schriftlichen Vertrag berechnet wurden, kann nun eigenhändig mithilfe eines Musterbriefes juristisch dagegen vorgehen.

Kunden durften nur alle 12 Monate kündigen

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Sky war höchstrichterlich bei fast allen strittigen Klauseln unterlegen. So wollte man es den Kunden ermöglichen, nur alle zwölf Monate vom Kündigungsrecht Gebrauch machen zu dürfen. Der OGH befand hingegen, eine Kündigung darf jederzeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr erfolgen. Dass man nochmals 12 Monate warten muss, wenn man den richtigen Zeitraum für die Kündigung versäumt hat, wird vom Gericht laut Urteil als eine grobe Benachteiligung der Verbraucherrechte angesehen.

Rechte der Verbraucher vielfach eingeschränkt

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Der Pay-TV-Anbieter hatte außerdem Kosten in Rechnung gestellt, sollte ein Leih-Receiver nicht ordnungsgemäß zurückgeschickt worden sein. Außerdem hatte Sky eine Vertragsstrafe von 1.000 EUR verhängt, sofern Kunden ihre SmartCard vertragswidrig genutzt haben. Der Anbieter unterlag auch bei der Frage nach den Gewährleistungsrechten der Kunden und der Einschränkung der Zahlungsarten auf die SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal. Klauseln zur Preiserhöhung des Abos und zu Vertragsänderungen erachtete der OGH Wien ebenfals als rechtswidrig.

Wer sich für weitere Details interessiert, kann sich das komplette Urteil hier anschauen. Zudem hat der Verbraucherschutzverein AK OÖ hier nochmals alle wichtigen Informationen für die Betroffenen zusammengefasst.

Quelle; tarnkappe
 
Auch etliche andere Klauseln rechtswidrig
Zu den laut OGH nicht rechtskonformen Klauseln zählten unter anderem, dass ältere Verträge nicht erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur alle zwölf Monate gekündigt werden können, sondern jederzeit nach Ablauf der Mindestfrist.
Richtig so!


EDIT
Dieses Gesetz müßte hier bei uns in Deutschland auch durchgesetzt werden :grinning:


Viele Grüße
Lecter
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Lizenzrechte von Sky Deutschland gelten auch für Österreich, zumindest war es ja früher so (vor der EU Roamingfreiheit) das Sky Go in D und Ö genutzt werden konnte, sobald die IP aber einem anderen Land zugeordnet wurde, kam immer eine Fehlermeldung. Ja dafür gibts VPN aber ist ja nicht das Thema.
Dann müsste das gleiche doch auch andersrum gelten!? Also Vertrag in Österreich abschließen und mit den neuen Rechten hier gucken.
 
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