Der Oberste Gerichtshof hat etliche AGB-Klauseln von Sky für rechtswidrig erklärt.
Der Oberste Gerichtshof Wien hat entschieden, dass etliche AGB-Klauseln von Sky rechtswidrig sind. So sind 27 von 29 geklagten Klauseln in den Vertragsbestimmungen des Bezahlsenders unzulässig. So wurden Gewährleistungsrechte von Kunden teilweise unzulässig beschränkt und Sky ließ seine Kunden nach der Mindestvertragslaufzeit nur alle zwölf Monate kündigen - das muss aber jederzeit möglich sein.
Außerdem ist es nicht erlaubt, Verträge via Telefon abzuschließen, das haben die Richter nun klargestellt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich. Damit betroffene Kunden ihr Geld zurückfordern können, hat die Arbeiterkammer auf ihrer Webseite einen entsprechenden Musterbrief zur Verfügung gestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle; dwdl
Dutzende Klauseln in Sky-Verträgen rechtswidrig!
Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes Wien sind 27 Klauseln in den Vertragsbestimmungen bei Sky Österreich Fernsehen GmbH rechtswidrig. Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich geklagt. Vor allem sei es um die Geschäftspraktiken von Sky gegangen, teilte die AK OÖ mit.
So habe es laut Arbeiterkammer zahlreiche Beschwerden bezüglich der telefonischen Kundenwerbung gegeben. Sky war davon ausgegangen, dass telefonisch geworbene Zuseher einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben, ohne diesen schriftlich zu unterzeichnen.
Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK OÖ, dass es einer schriftlichen Zustimmung bedürfe. Kunden, die nur per Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben, könnten demnach bisher bezahlte Entgelte zurückfordern. Die AK OÖ stellte dafür einen Musterbrief zur Verfügung, der im Internet zum Download bereitsteht.
Auch etliche andere Klauseln rechtswidrig
Zu den laut OGH nicht rechtskonformen Klauseln zählten unter anderem, dass ältere Verträge nicht erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur alle zwölf Monate gekündigt werden können, sondern jederzeit nach Ablauf der Mindestfrist.
Auch Kosten wurden beanstandet, die Sky in Rechnung stellte, wenn ein Leih-Receiver in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgesendet wurde oder eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000 Euro, die bei einer vertragswidrigen Nutzung der SmartCard vom Entertainment-Unternehmen verhängt worden war.
Quelle; krone.at
Der Oberste Gerichtshof Wien hat entschieden, dass etliche AGB-Klauseln von Sky rechtswidrig sind. So sind 27 von 29 geklagten Klauseln in den Vertragsbestimmungen des Bezahlsenders unzulässig. So wurden Gewährleistungsrechte von Kunden teilweise unzulässig beschränkt und Sky ließ seine Kunden nach der Mindestvertragslaufzeit nur alle zwölf Monate kündigen - das muss aber jederzeit möglich sein.
Außerdem ist es nicht erlaubt, Verträge via Telefon abzuschließen, das haben die Richter nun klargestellt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich. Damit betroffene Kunden ihr Geld zurückfordern können, hat die Arbeiterkammer auf ihrer Webseite einen entsprechenden Musterbrief zur Verfügung gestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Quelle; dwdl
Dutzende Klauseln in Sky-Verträgen rechtswidrig!
Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes Wien sind 27 Klauseln in den Vertragsbestimmungen bei Sky Österreich Fernsehen GmbH rechtswidrig. Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich geklagt. Vor allem sei es um die Geschäftspraktiken von Sky gegangen, teilte die AK OÖ mit.
So habe es laut Arbeiterkammer zahlreiche Beschwerden bezüglich der telefonischen Kundenwerbung gegeben. Sky war davon ausgegangen, dass telefonisch geworbene Zuseher einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben, ohne diesen schriftlich zu unterzeichnen.
Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK OÖ, dass es einer schriftlichen Zustimmung bedürfe. Kunden, die nur per Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben, könnten demnach bisher bezahlte Entgelte zurückfordern. Die AK OÖ stellte dafür einen Musterbrief zur Verfügung, der im Internet zum Download bereitsteht.
Auch etliche andere Klauseln rechtswidrig
Zu den laut OGH nicht rechtskonformen Klauseln zählten unter anderem, dass ältere Verträge nicht erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur alle zwölf Monate gekündigt werden können, sondern jederzeit nach Ablauf der Mindestfrist.
Auch Kosten wurden beanstandet, die Sky in Rechnung stellte, wenn ein Leih-Receiver in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgesendet wurde oder eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000 Euro, die bei einer vertragswidrigen Nutzung der SmartCard vom Entertainment-Unternehmen verhängt worden war.
Quelle; krone.at
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