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Ausgebremst von der Richterin

Scout06

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Autofahrer versucht vor Gericht, seine gefährliche Manöver auf der A 95 zu rechtfertigen, zieht dann aber seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.

Der Autofahrer war stinksauer: Sein langsamerer Vordermann auf der linken Spur der Garmischer Autobahn (A 95) hatte bei Höhenrain für ihn den Weg nicht freigemacht. Deswegen überholte der Starnberger laut Anklage in Richtung München einen rechts fahrenden Laster auf der Standspur, um wieder ganz nach links zu ziehen. Dann setzte er sich knapp vor das andere Auto und bremste es aus. Der so gemaßregelte und bedrängte Fahrer aus Inning hatte die gefährliche Szene von Mai 2020 allerdings mit einer Dashcam gefilmt, die am Mittwoch im Amtsgericht Starnberg vorgeführt wurde.

Der beschuldigte Autofahrer hatte den Strafbefehl wegen Nötigung von 2000 Euro und drei Monaten Fahrverbot nicht akzeptiert und versuchte ohne Anwalt, nun im Prozess einen Freispruch zu erlangen. "Trotz Lichthupe blieb der andere Fahrer einfach auf der linken Spur, ich kann doch nicht übers Auto fliegen", rechtfertigte der 52-jährige Starnberger sein Verhalten recht impulsiv. Solche Szenen spielten sich doch jeden Tag auf Autobahnen ab. Jetzt bremste ihn aber Richterin Christine Conrad aus und riet dem Angeklagten dringend, anhand des eindeutigen Videos den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Denn einen Lkw auf der Standspur zu überholen und dann vor dem anderen Wagen auf der linken Spur noch heftig auf die Bremse zu treten, sei "dreist und lebensgefährlich", betonte die Richterin.

Angesichts dieser Manöver könne man auch darüber nachdenken, die Strafe auf 4200 Euro zu erhöhen und dem Angeklagten die Fahrerlaubnis zu entziehen - weil er charakterlich nicht geeignet sei, ein Fahrzeug zu führen, wie die Amtsrichterin erklärte. Die Eignung für eine Fahrerlaubnis müsse folglich bei der Führerscheinbehörde erst wieder beantragt und erworben werden. Nach dieser klaren Ansage wurde der Starnberger Autofahrer kleinlaut, ihm wurde offenbar bewusst, dass er mit dem Strafbefehl noch gut bedient war. Der 52-Jährige zeigte sich einsichtig und nahm seinen Einspruch zurück, um einer Verurteilung mit dem angedrohten höheren Strafmaß zu entgehen. Den Führerschein muss der Autofahrer also nun doch für drei Monate abgeben - und die 2000 Euro Strafe zahlen .

Quelle: Süddeutsche Zeitung, Von Christian Deussing
 
ja ja, und der eigentliche Übeltäter (der links Schleicher), der diese Nötigung mit seiner Nötigung herauf beschwohren hat geht leer aus - armes Deutschland und dann noch Wundern das es Leute gibt die "amoniak" laufen
MfG
 
Vielleicht hat der Linksfahrer auch nur den LKW im Moment nur überholt. Dem Amonjak getränkten Standstreifen Fahrer ging der Überholvorgang nur nicht schnell genug.

Zum Glück gibt es heute Dashcams und werden Gott sei Dank auch von Richter anerkannt.

Wenn ich eins nicht mag ist es wenn man unrecht hat und sich falsch verhält, dann noch auf dicke Hose machen. Ne mag ich gar nicht.

Gruß Scout06
 
Ich hab immer haß in den Augen wenn ich 200 fahre auf der linken Spur und ich vom hinter mir fahrenden das Nummernschild nicht mehr lesen kann weil er so dich aufgefahren ist das sind die Momente da wünsche ich mir auch so eine Kamera im Auto :cool:
 
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Es steht aber sinngemäß in der StVO, dass der Überholvorgang in einer angemessenen Geschwindigkeit zu erfolgen hat.
Nun kann man fragen, was denn angemessen ist, jedenfalls nicht ein Tempo, was schleichend und andauernd den nachfolgenden
Verkehr ausbremst. Ich bin auch kein Raser, fahre eher gediegen, aber dann nicht ewig auf der linken Spur. Was aber man
manchmal da zu sehen bekommt, räufelt einem, nicht nur die Nackenhaare hoch - alles frei und trotzdem fährt man auf
der linken Seite.
 
Ich bin ja oft mit Wohnwagen unterwegs. Wenn ein LKW 80-90km/h fährt, fahre ich zügig mit 100km/h vorbei. Ich überlebe öfters Drängler die so dicht auffahren und wohl noch schnell einen Espresso im Wohni trinken wollen, so scheint es.

Gruß Scout06
 
Gegen Drängler hatte ich im Polo eine serienmäßige Abwehreinrichtung... Wer am Auspuff schnuppern wollte, bekam dann mit einem Griff unters Lenkrad kurz die volle Dröhnung, entweder Abstand halten oder ins Lenkrad kotzen.
Der Choke roch schon etwas gezogen bei Standgas unangenehm, möchte nicht wissen, wie es dann hinter mir bei 5700/min (schließlich habe ich den Überholvorgang so schnell wie möglich durchgeführt) gerochen hatte für den Moment. :LOL:
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist klar geregelt - ( Elefantenrennen sind verboten ) ein Überholvorgang hat mit min 5 Km/h Unterschied zu erfolgen.
Es gilt ganz klar ein rechtsfahr Gebot ...
Einschränkung linke Spur ich fahre die Max. Höchstgeschwindigkeit und kann deshalb nicht überholen weil rechts auch jemand mit der max. Höchstgeschwindigkeit fährt.

Aber rechts überholen geht aber mal gar nicht ...

Mir ist nur nicht ganz klar welche Strafe der mit der Dashcam bekommen wird schließlich filmte er den öffentlichen Raum ohne einen öffentlichen Auftrag :D
DSGVO - sieht da ganz empfindliche Strafen bis 50 MIO Euro vor ...
Ironie aber ich darf auch mein Grundstück nur bis zu meiner Grundstücksgrenze filmen wenn ich ein berechtigtes Interesse habe ( wenn zuvor schon mal eingebrochen wurde )
Ein Verfahren gewonnen aber das Recht kann hierfür sehr teuer werden weil er ohne das Einverständnis der Leute im öffentlichen Raum gefilmt hat.

Das Für und Wieder für Dashcams ...
Wobei ich auch meistens meine Fahrt aufzeichne wenn ich fahre ...

@The_Wanderer ich fahre auch sehr gern mal schnell und bin bestimmt nicht mit allen Zeichen einverstanden aber beim Zebrastreifen mit 80 Km/h das ist schon ein saustarkes Stück ...
Da gehört das Auto sofort in die Presse auf den Schrottplatz :)
Auch hier wird immer fleißig geblitzt und die Stationären Säulen wachsen wie Pilze aus dem Boden denn aus 50 ist 30 geworden ...
muss sich also lohnen wenn hier Pro Monat min. einer dazu kommt.
Dann wird auch dort geblitzt wo es keine Unfallschwerpunkte also wo es bisher auch keine Unfälle bei 50 gegeben hat.
Also ist es hier wohl eher Abzocke um die Stadtkasse aufzubessern. An den Unfallschwerpunkten also wo es tödliche Unfälle mit Radfahrern gegeben hat sind weiterhin 50 Km/h erlaubt...
Nun erkläre mir mal den Unsinn ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na wenn ich mit tempo 300 unterwegs bin dann schon ... :D
Ne war mit der Korrektur beschäftigt als du deinen Beitrag erstellt hast :)
 
Wenn man Bezahlt,ist Gesetzgeber zufrieden ,Rest juckt die sowie so nicht.
Bekloppten, gibts leider nicht nur in die Klapse.
Das man an Schule,Wohngebiet usw. seine auf Pump gekaufte kare,auf gas treten muss muss nicht sein.
Auf der Autobahn ,sehe ich es nicht so eng.
 
Hallo.

Mittlerweile werden langsam bei den Schulen die Zebrastreifen auf Gehsteighöhe aufgedoppelt, damit eben nicht so schnell durchgefahren werden kann. Aber das dauert, bis diese Maßnahme bei allen Schulen umgesetzt ist. Außerdem kostet das natürlich auch Geld.

Bei Schulen rechne ich sicherheitshalber damit, dass unaufmerksame tratschende (Volks-) Schüler plötzlich hinter parkenden Autos auftauchen. Das Verkehrszeichen "Achtung Schulkinder" soll zusätzlich darauf hinweisen.

Die vom Magistrat aufgestellten Geschwindigkeitsmeßanlagen erfassen nur wann, wie viele, in welche Richtung, wie schnell fahren und machen keine Radarfotos.
Damit sollen mögliche "Rennstrecken" herausgefunden werden, um dann eben Maßnahmen setzen zu können. (Aufdopplungen, Hupferl)

Leider wird oft von den Schnellfahren vergessen, dass ein Auto nicht von jetzt auf gleich stehen bleiben kann.

Viele Grüße.
 
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