Die Telekommunikationsanbieter können oder wollen den Wechsel von Kunden zu anderen Providern nicht immer besser hinbekommen. Die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur will und will nicht kleiner werden. Die Grünen sehen die letzte Möglichkeit in wesentlich stärkeren Sanktionen.
Eigentlich ist die Sache schon lange gesetzlich geregelt: Demnach darf durch die Umstellung eines Anschlusses oder den Umzug der Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter maximal ein Kalendertag vergehen, an dem der Verbraucher nicht auf die Anbindung zurückgreifen kann. In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass es länger dauert. Allein im vergangenen Jahr gab es 2350 entsprechende Beschwerden bei der Bundesnetzagentur.
Wie hoch die Dunkelziffer ist, lässt sich schwer sagen. Die meisten Nutzer dürften noch nicht einmal darüber informiert sein, dass sie Verzögerungen melden können oder unterlassen dies, weil es ihnen nichts bringt, sondern nur mehr Arbeit macht. Daher gibt es nur die nun genannte Zahl, die von der Bundestagsfraktion der Grünen eingeholt wurde, als Anhaltspunkt für die Entwicklung. Und auch in den Vorjahren wurden vergleichbare Beschwerdezahlen verbucht, wie aus einem Bericht der Saarbrücker Zeitung hervorgeht.
Höhere Sanktionen nötig
"Das läuft so seit Jahren ohne dass eine entscheidende Besserung in Sicht ist", erklärte der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer. Aus dessen Sicht besteht die einzige Möglichkeit nun im Grunde darin, gegen die Telekommunikations-Unternehmen, die die Verbraucher schlicht im Regen stehen lassen, empfindliche Strafen zu verhängen.
Konkret schlägt Krischer vor, dass für jeden Tag, den der Nutzer ohne Anschluss gelassen wird, hundert Euro zu zahlen sind. Diese sollen den Verbrauchern dann als Entschädigung gutgeschrieben werden. Das kann schnell dazu führen, dass die Nutzer mal ein halbes Jahr einen kostenlosen Anschluss bekommen und so ein entsprechender Druck auf die Anbieter aufgebaut werden kann.
Quelle; winfuture
Eigentlich ist die Sache schon lange gesetzlich geregelt: Demnach darf durch die Umstellung eines Anschlusses oder den Umzug der Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter maximal ein Kalendertag vergehen, an dem der Verbraucher nicht auf die Anbindung zurückgreifen kann. In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass es länger dauert. Allein im vergangenen Jahr gab es 2350 entsprechende Beschwerden bei der Bundesnetzagentur.
Wie hoch die Dunkelziffer ist, lässt sich schwer sagen. Die meisten Nutzer dürften noch nicht einmal darüber informiert sein, dass sie Verzögerungen melden können oder unterlassen dies, weil es ihnen nichts bringt, sondern nur mehr Arbeit macht. Daher gibt es nur die nun genannte Zahl, die von der Bundestagsfraktion der Grünen eingeholt wurde, als Anhaltspunkt für die Entwicklung. Und auch in den Vorjahren wurden vergleichbare Beschwerdezahlen verbucht, wie aus einem Bericht der Saarbrücker Zeitung hervorgeht.
Höhere Sanktionen nötig
"Das läuft so seit Jahren ohne dass eine entscheidende Besserung in Sicht ist", erklärte der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer. Aus dessen Sicht besteht die einzige Möglichkeit nun im Grunde darin, gegen die Telekommunikations-Unternehmen, die die Verbraucher schlicht im Regen stehen lassen, empfindliche Strafen zu verhängen.
Konkret schlägt Krischer vor, dass für jeden Tag, den der Nutzer ohne Anschluss gelassen wird, hundert Euro zu zahlen sind. Diese sollen den Verbrauchern dann als Entschädigung gutgeschrieben werden. Das kann schnell dazu führen, dass die Nutzer mal ein halbes Jahr einen kostenlosen Anschluss bekommen und so ein entsprechender Druck auf die Anbieter aufgebaut werden kann.
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