Eine Ärztin hat beim Bundesgerichtshof erstmals die Löschung ihres Profiles bei dem Ärztebewertungsportal Jameda durchgesetzt. Die Plattform soll für Werbung zahlende Ärzte begünstig haben. Nun soll diese Möglichkeit abgeschaltet sein.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda die Daten einer Hautärztin vollständig löschen muss. Sie störte sich laut Jameda daran, dass sie kritische Bewertungen erhalten hatte. Der Bundesgerichtshof verkündete am 20. Februar 2018 das Urteil zu einer Verhandlung vom 23. Januar 2018.
Das Bewertungsportal Jameda (Bild: Jameda)
Das Grundrecht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, sagten die Richter laut dpa in der Urteilsbegründung.
Die Klägerin erhielt laut dem Gericht mehrfach kritische Bewertungen. Im Jahr 2015 beanstandete sie insgesamt 17 abrufbare Bewertungen auf dem Portal. Die Plattform löschte die Bewertungen erst, nachdem sie einen Anwalt einschaltete. Nach der Löschung stieg ihre die Gesamtnote von 4,7 auf 1,5.
Jameda will schnell reagiert haben
Wenn ein Arzt bei Jameda bisher zahlte, wurden keine Konkurrenten beim Aufruf des Profils angezeigt. Jameda habe damit die Neutralität verletzt, weil für Werbung zahlende Ärzte begünstigt würden. Im Jahr 2014 wurde die Klage eines Arztes vom Bundesgerichtshof abgewiesen, der sein Profil löschen lassen wollte. Hier wurde der freie Austausch über die Erfahrungen beim Arztbesuch als wichtiger als der Datenschutz bewertet.
Eine Jameda-Sprecherin sagte Golem.de auf Anfrage: "Gegenstand der Klage waren die Anzeigen auf den Profilen der Ärzte. Diese Anzeigen haben wir mit der Urteilsverkündung umgehend entfernt. Somit besteht kein Löschungsanspruch von Ärzten. Patienten finden nach wie vor alle Ärzte auf Jameda." Ärzte könnten sich weiterhin nicht aus Jameda löschen lassen.
Quelle; golem
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda die Daten einer Hautärztin vollständig löschen muss. Sie störte sich laut Jameda daran, dass sie kritische Bewertungen erhalten hatte. Der Bundesgerichtshof verkündete am 20. Februar 2018 das Urteil zu einer Verhandlung vom 23. Januar 2018.
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Das Bewertungsportal Jameda (Bild: Jameda)
Das Grundrecht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, sagten die Richter laut dpa in der Urteilsbegründung.
Die Klägerin erhielt laut dem Gericht mehrfach kritische Bewertungen. Im Jahr 2015 beanstandete sie insgesamt 17 abrufbare Bewertungen auf dem Portal. Die Plattform löschte die Bewertungen erst, nachdem sie einen Anwalt einschaltete. Nach der Löschung stieg ihre die Gesamtnote von 4,7 auf 1,5.
Jameda will schnell reagiert haben
Wenn ein Arzt bei Jameda bisher zahlte, wurden keine Konkurrenten beim Aufruf des Profils angezeigt. Jameda habe damit die Neutralität verletzt, weil für Werbung zahlende Ärzte begünstigt würden. Im Jahr 2014 wurde die Klage eines Arztes vom Bundesgerichtshof abgewiesen, der sein Profil löschen lassen wollte. Hier wurde der freie Austausch über die Erfahrungen beim Arztbesuch als wichtiger als der Datenschutz bewertet.
Eine Jameda-Sprecherin sagte Golem.de auf Anfrage: "Gegenstand der Klage waren die Anzeigen auf den Profilen der Ärzte. Diese Anzeigen haben wir mit der Urteilsverkündung umgehend entfernt. Somit besteht kein Löschungsanspruch von Ärzten. Patienten finden nach wie vor alle Ärzte auf Jameda." Ärzte könnten sich weiterhin nicht aus Jameda löschen lassen.
Quelle; golem