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Artikel: Gericht lehnt Filesharingklage wegen Ermittlungssoftware ab

AW: Artikel: Gericht lehnt Filesharingklage wegen Ermittlungssoftware ab

Nach Ansicht des LG Frankenthal (Az:6 S 22/14) liegt beim Verteilen von unvollständigen Files (was bei Sekundenlogs defintiv der Fall ist) keine Urheberrechtsverletzung vor, da es sich um unbrauchbaren Datenmüll handelt.

Was die Software "Observer" angeht, sollte man sich mal die Gegendarstellung des Dr.Rolf Freitag (einfach mal danach googlen) zu dem "Gutachten" durchlesen, mit welchem Guardaley und die diversen Abmahner so gerne herumwedeln. Der vermeindliche "Gutachter" Clement Charles Vogler gibt darin freimütig zu,daß er gar kein Experte für das ist,was er da tut, sondern allenfalls Handlanger echter Gutachter war. Auch gesteht er ein, daß das Gutachten in "enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber" entstanden sei. Oder im Klartext gesagt: Guardaley hat ihm die Dateischnipsel,die er untersuchen sollte, vorgegeben. Damit liegt natürlich die Gefahr nahe,daß ihm hier Dateien vorgeglegt wurden,mit denen er als Nicht-Fachmann auf jeden Fall zu einem bestimmten Ergebnis kommen muss,womit an der Seriösität des ganzen Gutachtens extreme Zweifel bestehen. Man könnte das Gutachten auch "Gefälligkeitsgutachten" nennen. Ähnlich "wertvolle" Papierchen hat wohl jeder Mensch daheim....3lagig, 120 Blatt pro Rolle....
 
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