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Artikel: Abmahner besitzt Filmrechte womöglich gar nicht

AW: Artikel: Abmahner besitzt Filmrechte womöglich gar nicht

also ich habe mir mal die versicherung an eidesstatt angesehen.
und siehe da! er hat NICHT gelogen!!!
kurz gesagt " zur erfassung von ip`s in downloadportalen"!
das wird diese software auch könnnen (davon gehe ich aus)
was anderes steht dort nicht!!!
also kann er immer sagen " meine vers. wurde zweckentfremdet"
ich möchte nicht in der haut von den anwälten stecken! die können sich aus der nummer nicht rausreden!
die vers. a. eid. ist EINDEUTIG nur für downloadportale und nichts anderes!
liebe anwälte U+C sowie D. Sebastian ihr werdet keinen richter finden der euch glaubt das ihr das übersehen habt!!!
wie war das noch: unwissenheit schützt vor strafe nicht!!!

hier die original ver. a. eid.:

http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/EV.pdf

Hellraiser1
 
naja am ende werden die anwälte (die eigentlichen drahtziehen vielleicht?!) dann doch ungeschoren davon.

die sagen ja sie hätten nur im auftrag der firma xy gehandelt. sie hätten die beweislage nicht prüfen müssen weil das ja "zweifel" bedeuten würde bla bla bla

u+c wird auch danach nicht verschwunden sein ... leider
 
Gut dass das passiert ist... grad bei so ner nebensächlichkeit... in zukunft werden sich die Gerichte 3x überlegen sowas auch noch zu unterstützen, hat ja medial ganschönen wirbel geschlagen und wird in einer peinlichkeit sondergleichen enden... da werden sicher auch ein paar dummies noch eine über die rübe kriegen... angeblich wurden ja solche abmahnungen auch in Österreich verschickt. Hier ist der Download zwar verboten aber nicht strafbar... nachdems nichtmal ein Download im klassischen sinn ist haben hier einige idioten ordentlich mist gebaut...
 
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